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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2020/3179-20

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

  1. Einnahmen (siehe Anlage 1)

1.1 Gewerbesteuer

Für das laufende Haushaltsjahr werden Einnahmen von etwa 17,74 Mio. € und damit 27,35 Mio. € unter dem Haushaltsansatz erwartet. Das sind im Vergleich zum Vorjahresergebnis 32,1 Mio. € weniger.

 

Dies liegt maßgebend an den Folgen der Corona-Krise. Viele Gewerbesteuerschuldner haben ihre Vorauszahlungen angepasst. Etliche Vorauszahlungen, die bereits vereinnahmt wurden, müssen zurückgezahlt werden.

 

Mit einem kommunalen Sozialpakt sollen die Gewerbesteuerausfälle kompensiert werden. Der Bund zahlt seine Hilfen in Höhe von 6 Mrd. € nur unter der Erwartungshaltung aus, dass sich auch die Länder mit 6 Mrd. € beteiligen, sodass bundesweit 12 Mrd. € zur Verteilung bereitstehen können. Von den Bundesmitteln entfallen rund 1,2 Mrd. € auf Bayern, die vom Freistaat auf rund 2,4 Mrd. € erhöht werden. Nach welchem Verfahren die Unterstützung an die Kommunen ausgezahlt wird, ist noch nicht bekannt. Bayernweit wurden im Jahr 2019 Gewerbesteuern in Höhe von 10,15 Mrd. € vereinnahmt. Der pauschalierte Ausgleich von Bund und Land deckt damit nur 23,6 % des gesamtbayerischen Gewerbesteueraufkommens 2019 ab. Die Steuerschätzung vom Mai geht bereits von einem Rückgang von 24,8% aus. In Bamberg ist nach aktuellem Stand sogar mit Ausfällen von rund 60 % zu rechnen.

 

Nach wie vor wird aufgrund einst hoher Vorauszahlungen einiger Unternehmen mit nicht unerheblichen Minderungen bei der Gewerbesteuer gerechnet, für die zudem Zinsen in Höhe von 6 % p.a. fällig werden.

 

Aufgrund des Urteils des Bundesfinanzhofs über die Nichtabziehbarkeit negativer Aktiengewinne ist noch mit Gewerbesteuerminderungen für 2000 bis 2009 zuzüglich Zins­zahlungen in unbekannter Höhe zu rechnen.

 

 

1.2 Einkommensteuer

Zum 30.06.2020 beträgt das Anordnungssoll 11.641.845 €. Die Verwaltung rechnet hier aufgrund des Konjunktureinbruchs und der Effekte der Kurzarbeit mit Mindereinnahmen von 2,1 Mio. €.

 

1.3 Umsatzsteuer

Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer beläuft sich das Anordnungssoll zum 30.06.2020 auf 3.036.324 €. Auf Jahressicht ist mit Mindereinnahmen von 2,3 Mio. € zu rechnen, was ebenfalls auf den Konjunktureinbruch und den Lockdown sowie die befristete Mehrwertsteuersenkung zurückzuführen ist.

 

 

1.4 Sonstige Einnahmepositionen

                 Das Anordnungssoll beim Anteil am Familienleistungsausgleich beträgt aktuell 624.120 €. Die Verwaltung geht nach derzeitigen Hochrechnungen davon aus, dass der Haushaltsansatz wohl erreicht werden kann.

                 Bei den Schlüsselzuweisungen betragen die Mehreinnahmen 1,691 Mio. €.

                 Bei der Grunderwerbsteuer kann mit Mehreinnahmen von ca. 0,315 Mio. € gerechnet werden. 

                 Für den Belastungsausgleich Hartz-IV durch den Freistaat liegt der Bescheid noch nicht vor. Eine Prognose kann derzeit nicht getroffen werden. Der Belastungsausgleich ist bis einschließlich 2020 befristet. Ob es ab dem Jahr 2021 zu einer Folgeregelung kommt, ist äußerst fraglich. Es drohen dadurch künftig Einnahmeverluste von ca. 0,9 Mio. €.

                 Im Übrigen wird auf die Anlage 1 verwiesen.

 

 

  1. Ausgaben (siehe Anlage 1)

2.1 Gewerbesteuerumlage

Der aktuelle Stand zum 30.06.2020 beträgt 1.209.366 €. Aufgrund der zu erwartenden Entwicklung bei der Gewerbesteuer ist bei der Gewerbesteuerumlage mit Minderausgaben von rd. 4,1 Mio. zu rechnen.

 

2.2 Personalkosten

Das Personalamt geht in seiner Hochrechnung davon aus, dass mit einem Mehraufwand im Bereich der Personalkosten in Höhe von ca. 0,417 Mio. € zu rechnen sein wird. Die Mehrkosten entfallen hauptsächlich auf den Bereich der Beschäftigten.

 

Auch wenn diese Lücke im Verhältnis zum Ansatz gering erscheint, konnte der Verwaltungshaushalt bereits bei der Haushaltsplanaufstellung nur durch eine Entnahme aus der Rücklage in Höhe von insgesamt 9,1 Mio. € ausgeglichen werden. Alleine 4,4 Mio. € davon sind auf die steigenden Personalausgaben zurückzuführen. Die Regierung von Oberfranken hat daher die Stadt Bamberg aufgefordert, ein eigenständiges Personalkonsolidierungskonzept bis Herbst vorzulegen.

 

 


2.3 „Budget“ Sozialhilfe

Nach derzeitigen Prognosen werden die Haushaltsansätze nicht ausreichen. Drohende Kündigungen in der Arbeitswelt und der vereinfachte Zugang in die Grundsicherung für Arbeitssuchende für Solo-Selbständige, Künstler usw. führen zu einem enormen Anstieg der Fallzahlen im Bereich der KdU. Zwar wurde im Konjunkturpaket eine Erhöhung der Erstattung an die Kommunen um 25% in Aussicht gestellt, allerdings ist dafür eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich. Daher ist noch ungewiss, wann diese Änderung eintreten wird.

 

2.4 „Budget“ Jugendhilfe

Das Jugendamt ging in seiner Haushaltsanmeldung davon aus, dass mit Mehrausgaben von etwa 1,8 Mio. € zu rechnen sein wird.

 

2.5 Budgetierte Einrichtungen

 

Die Schließung der budgetierten Einrichtungen Theater, Musikschule, VHS, Museen und TKS im März 2020 und die spätere sukzessive Wiederaufnahme des Betriebs wird die Einrichtungen insbesondere auf der Einnahmenseite schwer treffen. Bei einer Worst-Case-Betrachtung muss mit höheren Zuschussbedarfen von bis zu 3,1 Mio. € gerechnet werden.

 

2.6 Unmittelbare Corona-Ausgaben

 

Für die Beschaffungsprozesse der FüGK und der Sicherstellung des Dienst- und Schulbetriebes inkl. Reinigung sowie für den Bamberger Rettungsschirm wurden bisher insgesamt 2,2 Mio. € benötigt.

 

 

  1. Stand der Haushaltskonsolidierung

Für das Haushaltsjahr 2020 wurde die Fortschreibung der Haushaltskonsolidierung in der Sitzung des Stadtrates am 25.09.2019 beschlossen. Dazu kann aktuell folgendes mitgeteilt werden:

 

  • Hinsichtlich der Entwicklung der Personalkosten wird auf die Ziffer 2.2 verwiesen.
  • Die Begrenzung der beeinflussbaren Sachkosten wird unter dem TOP „Haushaltsvollzug 2020“ (VO/2020/3241-20) beraten.
  • Freiwillige Leistungen: Gemäß den Auflagen der Regierung zur Genehmigung des Haushalts 2020 ist die Haushaltskonsolidierung mit Nachdruck fortzusetzen und auch tatsächlich umzusetzen. Neue freiwillige Leistungen dürfen nicht veranschlagt werden, vielmehr muss unbedingt eine Verringerung angestrebt werden. Auch hierzu wird auf den TOP „Haushaltsvollzug 2020“ (VO/2020/3241-20) verwiesen.
  • Die Ausschöpfung von Einnahmemöglichkeiten wird vorangetrieben.

 

 

4. Kassenbestand und weitere Kennzahlen

Kassenbestand lt. Tagesabschluss vom 30.06.2020:

6.307.745,57 €

 

 

Stand der nicht zweckgebundenen Rücklage am Jahresbeginn:

42.097,65 €

+ Zuführung an die nicht zweckgeb. Rücklage lt. Haushaltsplan:

571,00 €

./. Entnahme aus der nicht zweckgeb. Rücklage lt. Haushaltsplan:

1.180,00 €

./. weitere notwendige Entnahmen aus der nicht zweckgeb. Rücklage:

2.803,00 €

verbleibende nicht zweckgebundene Rücklage 2020:

38.685,65 €

 

 

Kreditaufnahmen:

0,00 €

Umschuldungen:

0,00 €

 

 

5. Fazit

Die Haushaltslage der Stadt Bamberg hat sich durch die Cornona-Pandemie deutlich verschlechtert. Die Haushaltssituation kann für den weiteren Haushaltsvollzug 2020 mehr als dramatisch bezeichnet werden.

 

Die weltweite Konjunkturlage hat direkten Einfluss auf die Gewerbesteuer, die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer, die durch die kommunalen Hilfen von Bund und Land nicht vollumfänglich aufgefangen werden können. Die Einhaltung eines strikten Konsolidierungskurses scheint unumgänglich, um den Haushaltsvollzug noch gewährleisten zu können. Die Vorschläge zum Haushaltsvollzug werden unter der Sitzungsvorlage „Haushaltsvollzug 2020“ (VO/2020/3241-20) beraten.

 

Es ist weiter offen, ob und inwieweit es ab dem Jahr 2021 eine Folgeregelung für den Belastungsausgleich (Ersatz von Hartz IV-Leistungen) geben wird, der aktuell nur bis 2020 befristet ist. Ohne eine Folgeregelung fehlen dem städtischen Haushalt künftig Einnahmen von etwa 0,9 Mio. € pro Jahr.

 

Zudem ist ein besonderes Augenmerk auf die Entwicklung der Personalkosten zu legen. Für die Beamten mussten Besoldungssteigerungen von 3,2 % zum 01.01.2020 umgesetzt werden und weitere 1,4 % kommen zum 01.01.2021 auf die Stadt Bamberg zu. Für die Beschäftigten läuft der Tarifvertrag im August 2020 aus. Die Tarifverhandlungen bleiben abzuwarten. Der Regierung von Oberfranken ist bis zum Herbst ein eigenständiges Personalkonsolidierungskonzept vorzulegen.

 

 

6. Fraktionsantrag

Mit Schreiben vom 25.06.2020 beantragte die SPD-Fraktion einen Sachstandsbericht zu den Auswirkungen der Rettungsschirme von Bund und Land für die Stadt Bamberg.

Wie oben bereits erwähnt, wird der Ausgleich zur Kompensierung der Gewerbesteuerausfälle nur einen Teil der weggefallenen Einnahmen ersetzen können. Auch ist über den Verteilungsmechanismus noch nicht entschieden worden.

Durch die beschlossene Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft um 25 Prozentpunkte auf dann 75 % wird die Stadt Bamberg mit Mehreinnahmen von etwa 2,5 Mio. € rechnen können. Jedoch sind noch keine weiteren Informationen zur Umsetzung bekannt gegeben worden, für die eine Grundgesetzänderung notwendig ist. Somit ist noch nicht abschätzbar, wann diese Gelder kassenwirksam vereinnahmt werden können.

Auch die Erlösausfälle im ÖPNV sollen teilweise kompensiert werden. Von den vom Bund zugesagten 2,5 Mrd. € entfallen auf den bayerischen ÖPNV ca. 380-450 Mio. €. Dies würde die Erlösausfälle nur knapp zur Hälfte abdecken. Der Bayerische Finanzminister hat angekündigt, die Bundesmittel auf 760 Mio. € aufzustocken. Allerdings steht noch nicht fest, ob diese Landesmittel lediglich aus Umschichtungen finanziert werden. Was von diesen Mitteln auf den Bamberger ÖPNV entfällt, ist noch nicht bekannt.

Das Konjunkturpaket des Bundes enthält keine Regelungen für den Bäderbetrieb.

Sobald der Verwaltung nähere Informationen vorliegen, wird der Stadtrat entsprechend informiert.

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Vom Bericht der Verwaltung zur aktuellen Haushaltslage wird Kenntnis genommen.
  2. Der Antrag der SPD-Fraktion vom 25.06.2020 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht keine Kosten.

 

 

 

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Anlagen

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