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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3187-492

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

In persönlicher Vorsprache informierte der FC Wacker 1927 Bamberg e.V. am 10.12.2019 das Amt für Bildung, Schulen und Sport/ SG Sport, dass der Bau einer Rasenspielfeld-Beregnung mit einem Tiefbrunnen im Rahmen einer Bestandssicherung umgesetzt werden soll. Gleichzeitig beantragte der Verein für die genannte Investitionsmaßnahme die Gewährung eines Zuschusses im Rahmen der Fördermöglichkeiten der Stadt Bamberg.

 

Gemäß Ziffer 3.4.1 der Förderrichtlinien der Stadt Bamberg wird im Rahmen der Möglichkeiten des Haushalts ein Zuschuss in Höhe von 12% der vom BLSV anerkannten und zuschussfähigen Baukosten in Aussicht gestellt. Der Zuschussantrag muss vor Baubeginn eingereicht sein, was im vorliegenden Fall erfüllt ist.

 

Das Sachgebiet Sport hat den Verein am 18.12.2019 davon in Kenntnis gesetzt, dass – vorbehaltlich der positiven Entscheidung des Stadtrates – ein Zuschuss in Höhe von 12 % der vom BLSV anerkannten und zuschussfähigen Kosten in Aussicht gestellt werden kann.

Die Antragstellung beim BLSV erfolgte durch den FC Wacker 1927 Bamberg e.V. am 02.05.2019, vor erfolgtem, unterstelltem Grundsatzbeschluss über die städtische Förderung im Kultursenat.

 

Nach Schätzungen des BLSV belaufen sich die Gesamtkosten, der oben genannten Investitionsmaßnahme, auf 27.044 € brutto. Die zuwendungsfähigen Kosten des BLSV betragen 23.978 brutto.

 

In Übereinstimmung mit den Sportförderrichtlinien der Stadt Bamberg errechnet sich, bei den o.g. zuwendungsfähigen Kosten, ein 12%-iger Investitionszuschuss der Stadt Bamberg in Höhe von 2.877,36 €.

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1. Die Verwaltung schlägt daher vor, dem FC Wacker 1927 Bamberg e.V. – in Übereinstimmung mit den Sportförderrichtlinien der Stadt Bamberg – für den Bau einer Rasenspielfeld-Beregnung und eines Tiefbrunnens einen Zuschuss in Höhe von 12 % der zuwendungsfähigen Kosten, in Höhe von 2.877,36 €, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im städtischen Haushalt, zu gewähren.

 

Die Auszahlung erfolgt im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 2.877,36 € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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