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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2020/3259-49

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Die ab 15. März 2020 greifenden flächendeckenden Schulschließungen aufgrund der Corona-Krise stellten die Schulen vor neue Herausforderungen.

 

Von Seiten der Verwaltung wurden zahlreiche Schritte unternommen, um alle Schulen angesichts dieser neuartigen Situation angemessen zu unterstützen. Bereits am 10. März 2020 wendete sich OB Starke mit einem Informationsschreiben an alle Schulleitungen der staatlichen, kommunalen und privaten Schulen in der Stadt Bamberg und verwies auf die rechtlichen Vorgaben. Am 13. März 2020 fand eine gemeinsame Besprechung aller Schulleitungen und aller Träger von Kindertagesstätten aus Stadt und Landkreis Bamberg im großen Sitzungssaal des Landratsamts statt. Dort wurde über Maßnahmen gesprochen, die im Zuge der weiteren Ausbreitung des SARS-CoV-2 zu ergreifen waren.

 

In der Folge gab es einen regelmäßigen Austausch u.a. über die Inanspruchnahme der Notfallbetreuung, die für Kinder bestimmter Berufsgruppen, die die Jahrgangsstufen 1 bis 6 der Grund- und weiterführenden Schulen besuchen, seit dem 15. März 2020 eingerichtet wurde.

 

Am 26. März 2020 erfolgte eine Abfrage, wie das Lehren und Lernen in Zeiten der Schulschließungen organisiert wird. Die Rückmeldungen halfen der Verwaltung dabei, einen Überblick zu erhalten und Formen der Unterstützung in die Wege zu leiten.

 

Unmittelbar im Anschluss an die Pressekonferenz der Bayerischen Staatsregierung am 16. April 2020, bei der die sukzessive Wiederaufnahme des Unterrichts zunächst für die Abschlussjahrgänge ab dem 27. April 2020 verkündet wurde, startete eine Abfrage, wie die Schulen in Sachen Hygiene- und Schutzkonzept unterstützt werden könnten. Schwerpunkte bildeten dabei die Bereiche „Ausstattung mit Flüssigseife, Desinfektionsmittel, Papierhandtüchern und Abfallbehälter“, „Mund-Nase-Schutz für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie das weitere Personal an Schulen“ sowie „Acrylglasschutz für publikumsintensive Arbeitsplätze“. Versendet wurden in diesem Zusammenhang auch Informationsmaterialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA).

 

Am 20. April 2020 fand eine zweite Informationsveranstaltung für alle Schulleitungen statt. Themen waren u.a. die Umsetzung der erforderlichen Hygienemaßnahmen sowie die Organisation der Schülerbeförderung. In Zusammenarbeit mit dem HTK Hygiene Technologie Kompetenzzentrum GmbH wurden zahlreiche Beratungsangebote für die Schulen in Sachaufwandsträgerschaft der Stadt Bamberg unterbreitet. Mit Ausnahme der Acrylglasscheiben konnten alle zugesagten Unterstützungsleistungen bis zur Aufnahme des Schulbetriebs fristgerecht an die Schulen ausgeliefert werden, dies gilt auch für Mund-Nase-Schutz und – für eine kleine Gruppe vorabgefragter Risikopersonen – für FFP 2-Masken. Zudem produzierte das HTK mit Unterstützung der Bildungsregion Bamberg und der Gesundheitsregion Plus einen jugendgerechten Videoclip zu den Hygiene- und Schutzmaßnahmen.

 

Größere Unterstützung leistet die Verwaltung im Bereich der Prüfungsorganisation an der Beruflichen Oberschule (FOS/BOS). Dadurch, dass alle Schülerinnen und Schüler der 12. und 13. Jahrgangsstufe an vier aufeinanderfolgenden Tagen Mitte Juni ihre Prüfungen abzulegen hatten, waren aufgrund des einzuhaltenden Schutz- und Hygienekonzepts weitere Prüfungsraumkapazitäten erforderlich. Neben der Nutzung der Dreifachhalle am Staatlichen Berufsschulzentrum in der Ohmstraße wurde die Anmietung des großen Prüfungsraums der Otto-Friedrich-Universität Bamberg in der Kapellenstraße erforderlich. 

 

Auch bei allen weiteren Schritten der sukzessiven Wiederaufnahme des Präsenzbetriebs wurden die Schulen durch verschiedene Ämter der Stadt engmaschig begleitet und nach Möglichkeit unterstützt. Dies soll in Zukunft so weitergeführt werden.

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

 Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

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1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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