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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3304-R4

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Die Stadträtinnen und Stadträte von Grünes Bamberg, SPD, ÖDP, Volt und Die Partei beantragten mit Schreiben vom Juni 2020, eingegangen am 25. Juni 2020, die Bayerlein-Gemälde aus dem Sitzungssaal (Inv. Nr. 596; 597) und dem Trauungssaal (Inv. Nr. 620 und Inv. 622) im Rathaus Maxplatz umgehend zu entfernen und sie einer didaktischen Aufarbeitung zuzuführen.

 

Die Werke des Bamberger Malers Fritz Bayerlein im Großen Sitzungssaal im Rathaus Maxplatz und im Trauungssaal ebenda, sind seit vielen Jahren immer wieder im Fokus der politischen Diskussion. Fritz Bayerlein war ein talentierter Maler, sein Können wird man angesichts der von ihm hinterlassenen Werke nicht bezweifeln wollen. Kunsthistorisch und historisch ist seine künstlerische Position heute jedoch nicht mehr einfach von seiner politischen Einstellung und Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus zu trennen. Er war Professor an einer deutschen Akademie und somit regimetreu. Von ihm dokumentierte Zitate aus der Nachkriegszeit lassen leider keinen Zweifel an seiner überzeugten nationalsozialistischen Haltung zu. Weniger eindeutig stellen sich allerdings Stil und Inhalte seiner Werke dar: Seine Gemälde sind stilistisch als spätimpressionistisch einzuordnen, er malte also keinesfalls faschistische „Blut- und Bodenbilder“ (die sicher 1933–1945 besser im Kurs gestanden hätten). Dies macht den Umgang mit ihnen nicht einfacher.

 

Die beiden großen Gemälde im Sitzungssaal gehören in der malerischen Qualität sicher nicht zu den Spitzenwerken Bayerleins. Es handelt sich um Auftragsarbeiten für diesen Saal, sie wurden am 3.2.1937 (Hst. 16122 A) für je 2000 Mark angekauft und gehören somit zur Neuausstattung des Saales mit dem Einzug der Stadtverwaltung und des Stadtrats in das Neue Rathaus am Maxplatz. Sie sind allerdings vertraglich nicht an diesen gebunden.

 

Das Gemälde im Vorraum des Standesamts (Inv. Nr. 620 „ Die Fruchtbarkeit“ oder „Getreideernte vor Bamberg) könnte man kunsthistorisch als Blut- und Bodenbild ansehen und interpretieren. Es wurde der Stadt Bamberg 1944 von Fritz Bayerlein geschenkt. Das Gemälde Inv. Nr. 622 „Unterer Kaulberg“ war von 1950 bis 1953 eine Leihgabe des Künstlers an die Stadt, wurde 1953 dann geschenkt.


Bisher hatte man sich stets entschieden die Bilder hängen zu lassen und diese Entscheidung zu kommentieren. Zuletzt in Form eines erklärenden Schildes im Großen Sitzungssaal. Das geschah als Dokumentation eines historischen Zustands, nicht als Würdigung oder Duldung eines politisch problematischen Künstlers. Wird die Entscheidung getroffen die Bilder abzuhängen, sollte dies nicht lautlos geschehen, sondern öffentlich transparent gemacht werden.

 

Über den Umgang mit Kunstwerken aus der NS-Zeit ist viel nachgedacht und geschrieben worden. Auch die gegenwärtige Nutzung von Propaganda-Architektur der NS-Zeit (z.B. Olympiastadion Berlin) ist politisch und denkmalpflegerisch intensiv diskutiert worden. Es gibt hier keine Standard- oder gar Ideallösung, sondern jede Entscheidung muss im Einzelfall neu abgewogen werden.

 

Darüber hinaus wäre der Umgang mit Bayerleins Kunst in Bamberg zu dokumentieren. Also ein Versuch, die Bilder als Dokumente ihrer Entstehungszeit lesbar zu machen. Seitens des Historischen Museums könnte dieses Thema in einer Ausstellung über Bayerlein aufgearbeitet werden oder auch in einer Ausstellung über die Bamberger Kunst des und im Nationalsozialismus oder den Umgang mit ihr in der Nachkriegszeit (Fördergelder wären allerdings notwendig). Dazu wurden bereits umfangreiche Überlegungen durch die Leiterin der städtischen Museen Frau Dr. Regina Hanemann angestellt. Ein zentrales Thema wäre dabei sicherlich die noch immer ungebrochene Beliebtheit seiner Bilder mit „wiedererkennbaren“ realistischen Motiven – ein Aspekt, der sich auch in der von den Nationalsozialisten propagierten Kunstanschauung wiederfindet, aber keineswegs nur dort, und der von Bayerlein stilistisch in einer Art umgesetzt wurde, die eben nicht so eindeutig auf der vorherrschenden Linie lag.

 

Es ist sicher auch zu überdenken, ob der modernisierte Saal mit ansprechender zeitgenössischer Kunst aus der Region aufgewertet werden sollte und man hierfür in der nahen Zukunft einen beschränkten Wettbewerb – für ein Wandgemälde, einen Gemäldezyklus oder was auch immer ausschreibt und danach Finanzmittel bereitstellt und mit dem angekauften Siegerentwurf den Saal neu gestaltet. Derzeit befinden sich im Museumsdepot keine als Wandschmuck geeigneten Bilder.

 

Die Verwaltung empfiehlt jedoch die Wände zunächst weiß zu belassen und die Debatte darüber in Ruhe zu führen.

 

Die Gemälde werden gereinigt, sachgerecht verpackt und an einem geeigneten Aufbewahrungsort untergebracht.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Stadtrat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.

 

  1. Der Stadtrat beschließt die Abhängung und Einlagerung der Gemälde Fritz Bayerleins.

 

  1. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, Möglichkeiten zu eruieren, die Bilder Fritz Bayerleins didaktisch ansprechend zu präsentieren.

 

  1. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, Vorschläge über einen Neugestaltung der Wände im Sitzungssaal zu erarbeiten und dem Stadtrat vorzulegen.

 

  1. Der Antrag Nr. 2020-70 von Grünes Bamberg, SPD, ÖDP, Volt und Die Partei ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

x

2.

Geringe Kosten für Transport und Lagerung, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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