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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3398-20

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Der Bund hat aktuell aufgerufen, zu vier Projektaufrufen verschiedener Sonderförderprogramme Projektvorschläge einzureichen. Die Fördermittel werden von den Konjunkturfördermitteln der Bundesregierung zur Bekämpfung der Corona-Folgen gespeist und durch die Fortführung vorhandener Bundesförderprogramme ausgegeben. Durch die Corona-Fördermittel wird die Sanierung von Sportstätten beim Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen“ gezielt gefördert und beim aktuellen Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“ entfällt dadurch für finanzschwache Kommunen wie der Stadt Bamberg der Eigenanteil an den Baukosten der Radverkehrsprojekte.

Das Auswahlverfahren ist bei allen vier Bundesförderprogrammen in zwei Phasen untergliedert. In der ersten Phase ist eine Projektskizze einzureichen. Im Fall der Auswahl eines Projekts wäre in der zweiten Phase ein formaler Förderantrag zu stellen.

 

 

Projektaufruf zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus;

Projektvorschlag: Sanierung des Barockflügels und Renaissancesaal des Schlosses Geyerswörth mit Außenanlagen

 

Mit diesem Bundesförderprogramm werden erneut investive Projekte mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit gefördert. Antragsberechtigt sind nur Kommunen. Förderfähig sind investive, investitionsvorbereitende und konzeptionelle Maßnahmen. Der Förderzeitraum erstreckt sich über die Jahre 2021 – 2025. In der ersten Phase ist der Projektvorschlag mit Stadtratsbeschluss, mit dem die Teilnahme am Projektaufruf 2021 gebilligt wird, bei der Bundesförderstelle bis zum 22.10.2020 in Form der Projektskizze online einzureichen.

 

Die Sanierung des Barockflügels und des Renaissancesaals des Schlosses Geyerswörth mit den Außenanlagen der Schlossanlage würde dieses besondere städtebauliche Ensemble des Weltkulturerbes Bamberg nachhaltig erhalten und städtebaulich aufwerten. Die Sanierungskosten dieses letzten Bauabschnittes der Sanierung des Schlosses Geyerswörth liegen bei rd. 7,6 Mio. €. Der Eigenanteil der Stadt Bamberg kann aufgrund ihrer finanziellen Situation durch Drittfördermittel bis auf 760.000 € (10 %) gesenkt werden. Der Bundesanteil der Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus kann bis zu 90 % betragen.

 

 

Förderaufruf für modellhafte regionale investive Projekte zum Klimaschutz durch Stärkung des Radverkehrs im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit – Klimaschutz durch Radverkehr;

Projektvorschlag: „Radverkehrsgerechter Umbau des innerstädtischen Rings der Route zwischen Wilhelmsplatz und Markusplatz inklusive höhengleichem Ausbau der Langen Straße

 

Gefördert werden investive regionale Maßnahmen mit Modellcharakter zur klimafreundlichen und radverkehrsgerechten Umgestaltung des Straßenraums, zur Errichtung notwendiger und zusätzlicher Radverkehrsinfrastruktur sowie zur Etablierung lokaler Radverkehrsdienstleistungen. Bewerbungen sind pro Jahr in zwei Bewerbungsfenstern bis zum Jahr 2023 möglich. Für die finanzschwache Stadt Bamberg gilt beim aktuellen Bewerbungsfenster (01.09.-31.10.2020) und den beiden Bewerbungsfenstern des Jahres 2021 (01.03.-30.04. und 01.09.-31.10.) die erhöhte Förderquote von 100 %. Bezuschusst wird hier vom Bund der flächenmäßige Anteil des eigentlichen Radwegs von den Kosten der Straßenumgestaltung. Planungsleistungen und Nebenkosten (außer begleitende Ingenieurleistungen der Leistungsphase 8) sind nicht zuwendungsfähig. Der Förderzeitraum beträgt maximal 4 Jahre.

 

Die Projektlaufzeit für die Umsetzung der Route vom Wilhelmsplatz bis zum Markusplatz würde sich auf knapp 10 ½ Jahre belaufen. Die Gesamtprojektkosten würden 12,2 Mio. € betragen und die zuwendungsfähigen Kosten des flächenmäßigen Anteils des eigentlichen Radwegs wären 3 Mio. €, was bei dem Fördersatz von 100 % die Höhe der Bundesbeteiligung wäre. Da der Eigenanteil der Stadt Bamberg an den Projektkosten 9,2 Mio. € wäre und die Projektumsetzung innerhalb des maximilen Förderzeitraums von 4 Jahren nicht machbar ist, sollte eine Projektanmeldung zum Förderaufruf nicht erfolgen.

 

 

Förderaufruf für Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Deutschland (INK) der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM);

Projektvorschlag: „Kulturhaus in der ehem. Posthalle auf der Lagarde-Kaserne

 

Gefördert werden national bedeutsame und das nationale Kulturerbe prägende Kultureinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland. Unterstützt werden auch kulturelle Leuchttürme in den Regionen, denen eine erhebliche Relevanz für Erhalt und die Transformation der regionalen kulturellen Infrastruktur zukommt. An der Förderung muss ein erhebliches Bundesinteresse bestehen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige sowie staatliche und kommunale Einrichtungen mit Sitz in Deutschland. Es werden nur Einrichtungen und Vorhaben nichtwirtschaftlicher Natur gefördert.

Förderfähig sind kulturbezogene Investitionen wie Bau-, Sanierungs- und Ausstattungsmaßnahmen zwecks Erhalt, Ausbau und Modernisierung, sofern die Räumlichkeiten überwiegend für kulturelle Zwecke – ggf. künftig – genutzt werden.

 

Mit der Sanierung der ehemaligen Posthalle soll eine künftige niederschwellige kulturelle Nutzung ermöglicht werden und Sanierungsträger soll die Stadtbau GmbH sein. Das früher im Bundeseigentum befindliche Gebäude soll als Bestandteil des Lagarde-Kasernengelände erhalten bleiben und soll entgegen der früheren Nutzung in militärischer Zeit für Kulturveranstaltungen saniert, umgebaut und genutzt werden. In der Vergangenheit fand dort auch schon mehrmals das Kultur.kontakt-festival statt, weshalb die Immobilie in der Szene bekannt ist und eine Verstetigung der Nutzung auch grundsätzlich gewünscht ist. Das Kulturquartier ist als "Plangröße" auch Gegenstand aller bisherigen planerischen Überlegungen für die Lagarde, angefangenen vom Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept bis zu den aktuellen Rahmenplänen und dem Bebauungsplan "Lagarde".

 

Eine soziokulturelle Kultureinrichtung auf dem Gelände der ehem. Lagarde-Kaserne wäre ein kultureller Leuchtturm der Region Oberfranken. Eine nachhaltige Nutzung des ehemals militärisch genutzten Gebäudes durch diese kulturelle Nutzung zu erlangen hat eine erhebliche Relevanz für den Erhalt und die Erweiterung der sich bisher etablierten freien Kunstszene. Mit der Inbetriebnahme des Kulturzentrums auf der Lagarde-Kaserne würde eine Transformation der regionalen kulturellen Infrastruktur der Band-, Club- und Soziokultur, welches sich bisher nur verstreut zeigte und durch das Aus des morphclubs wenig Raum mehr hat, erfolgen auf die Konversionsflächen der ehem. Lagarde-Kaserne und diese erwecken und entwickeln.

 

Da die Lagarde-Kaserne vom Bund (BImA) der Stadt Bamberg übergeben wurde, besteht ein Bundesinteresse daran, dieses geschichtsträchtige Militärgelände in eine zivile Nutzung und Leben zu überführen. Speziell für dieses ehemalige Militärgelände könnte sich ein besonderes Bundesinteresse aus seiner Historie damit begründen, da die Lagarde-Kaserne die Ausbildungsstätte des Oberst Claus Schenk Graf von Stauffenberg ist, der während des Zweiten Weltkriegs eine der bekanntesten Persönlichkeiten des militärischen Widerstandes gegen den Nationalsozialismus und Hauptakteur bei dem Attentat vom 20. Juli 1944 auf Adolf Hitler war. 

 

Vorschlagsberechtigt ist die jeweils für Kultur zuständige oberste Landesbehörde - für Bayern das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst - und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Die Projektvorschläge sind in Bayern über das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zuzuleiten. Nach der BKM-Entscheidung über die zu fördernden Projekte werden die Bundesmittel dem jeweils für Kultur zuständigen obersten Landesbehörden zugewiesen, welche die weitere zuwendungsrechtliche Abwicklung durchführen.

Die Bau-, Sanierungs und Einrichtungskosten des Kulturhauses Lagarde betragen rd. 4,73 Mio €. Der Bundesanteil beträgt grundsätzlich 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die Bundesbeteiligung ist auf 1,5 Mio. € begrenzt. In diesem Bundesförderprogramm erfolgt die Kofinanzierung vorzugsweise durch die Länder und könnte möglicherweise über Städtebaufördermittel der Förderinitiative „Innen statt außen“ erfolgen.

 

 

 

Projektaufruf des Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“;

Antrag aus dem Stadtrat

Projektvorschlag: „Sanierung des Sportzentrums Gaustadt“,

Projektvorschlag: „Sanierung der Heizungs- und Trinkwasseranlage und der Schwimm-badtechnik des Schwimmverein Bamberg e.V. 1925“

Projektvorschlag: Antrag aus dem Stadtrat

 

Mit dem Nachtrag aus Mitteln des Corona-Konjunkturpakets werden 400 Mio. € zur Verteilung in dem aktuellen Projektaufruf bereitgestellt. Die Mittel stehen für investive Projekte mit besonderer regionaler oder überregioraler Bedeutung im Hinblick auf Wirkungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Intergration in der Kommune und die Stadt(teil)entwicklungspolitik zur Verfügung. Die Projekte sollen auch einen Beitrag zum Klimaschutz aufweisen.

 

Förderfähig sind kommunale Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur. Der Schwerpunkt liegt jedoch bei Sportstätten wie öffentlich genutzte Sportplätze, Turnhallen, Schwimmhallen sowie Freibädern, da hier vom Bundesfördergeber ein besonderer Instandsetzungsrückstand gesehen wird.  

 

Förderfähig sind auch Objekte, die im Eigentum privater Dritter (wie Vereine) stehen. Die Einrichtungen sollen öffentlich zugänglich sein. Dabei kommt es auf die kommunale Nutzung vor Ort an.

 

Antragsberechtigt ist nur die Kommune, in deren Bereich sich das zu fördernde Projekt befindet.

Der Bundesanteil der Förderung soll zwischen 0,5 bis 3 Millionen Euro liegen. Bei der Stadt Bamberg könnte der Eigenanteil bis auf 10 % abgesenkt und die Bundesförderung mit einem Fördersatz von bis zu 90 % gewährt werden.

In der ersten Phase ist der Projektvorschlag mit Stadtratsbeschluss, mit dem die Teilnahme am Projektaufruf gebilligt wird, bei der Bundesförderstelle bis zum 30.10.2020 in Form der Projektskizze online einzureichen.

 

 

 

Projektvorschlag 1: „Sanierung des Sportzentrums Gaustadt“

 

Im Rahmen des Projekts soll die Gebäudehülle des Umkleide-, Sporthallen- und Funktionsgebäudes mit Technik und Umrüstung des Heizsystems auf Wärmepumpe und die Gebäudesanierung des Kassenhäuschens, Wirtschftstrakts, Sanitäranlagen und des Aufenthaltsraums erfolgen. Die Sanierung der Technik sowie die Installation einer Wärmepumpe mit Wärmerückgewinnung soll erfolgen. Zudem sollen die Sanitäranlagen saniert und umgestaltet werden und die Beleuchtung auf LED umgerüstet werden. Die Leitungen im Außenbereich, Grund- und Kanalleitungen sowie die Wege mit Beleuchtung und Zugänge und der Zaunanlage sollen saniert werden. Das Rasenspielfeld und die Aschebahn der Leichtathletikanlage und die Kastenrinne sollen saniert werden.

 

Die Sanierungsmaßnahmen am Sportzentrum Gaustadt haben ein Kostenvolumen von rd.
3,34 Mio. €. Hierfür könnte eine Bundesbeteiligung von 3 Mio. € gewährt werden. Der Eigenanteil der Stadt Bamberg könnte 340.000 € betragen. Für die Sanierung des Sportzentrums kommen außer diesem Bundessonderförderprogramm keine anderen Fördermittel in Betracht und das Sanierungsprojekt trifft genau den Förderfocus der Sportstättensanierung, da es den Instandsetzungsrückstau beheben würde.

 

 

 

Projektvorschlag 2: „Sanierung der Heizungs- und Trinkwasseranlage und der Schwimmbadtechnik des Schwimmverein Bamberg e.V. 1925“

 

Die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen der Heizungs-, Trinkwasseranlage und der Schwimmbadtechnik wurden vom Schwimmverein in Höhe von 1,7 Mio. € mitgeteilt. Das Projekt könnte vom Bund mit bis zu 90 % bezuschusst werden. Der kommunale Eigenanteil der Stadt Bamberg könnte dadurch auf bis zu 170.000 € reduziert werden. Ein Eigenanteil des Vereins ist in der Bundesförderung nicht vorgesehen.

Da das Projekt des Nachbarvereins WSV Neptun bei der letzten Fördertranche dieses Bundesförderprogramms angemeldet wurde, sollte dem Schwimmverein bei der aktuellen Fördertranche auch die Gelegenheit zur Antragstellung gegeben werden.

 

 

 

 

Projektvorschlag 3: Antrag aus dem Stadtrat

 

Zur Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ liegt ein Antrag der Stadtratsfraktion Grünes Bamberg/ÖDP/Volt/SPD Bamberg vom 21.08.2020 vor. Beantragt wurde darin, dass die Stadt Bamberg beim Sanierungsprogramm des Bundes die Weiterentwicklung von Posthalle, Reithalle und Kulturhof zu einem soziokulturellen Zentrum für Bamberg eine Projektanmeldung einreicht und die nötigen Mittel eruiert und eine dementsprechende Förderung beantragt.

 

Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen“ ist im aktuellen Projektaufruf dem Grunde nach ein Sportstättensanierungsprogramm. Im Projektaufruf ist explizit ausgesagt, dass im Schwerpunkt Sportstätten gefördert werden wie öffentlich genutzte Sportplätze einschließlich baulicher Nebenanlagen, Turnhallen, Schwimmhallen sowie Freibäder. Zudem stellt der Projektaufruf auf Instandhaltungsrückstand ab, welcher durch die Ausgabe diese Fördermittel abgebaut werden soll.

Die ehemals militärisch genutzten Gebäude auf der Lagarde-Kaserne standen bisher sehr überwiegend leer und hatten keine Nutzung. Eine etwaige Nutzung der Reithalle als Markthalle entspricht keinem geförderten Bereich der Bundesförderung des Sanierungsprogramms. Die Chancen, dass durch ein Sanierungsprogramm, welches hauptsächlich der Behebung von Instandhaltungsrückstau von Sporteinrichtungen dient, die Schaffung einer neuen Kultureinrichtung gefördert wird, ist sehr unwahrscheinlich.

Die Bundesbeteiligung ist pro Projektantrag begrenzt. Die Kosten des beschriebenen Projekts wären nicht einmal annähernd durch die Bundesbeteiligung gedeckt. Projekte deren Finanzierung nicht gesichert ist, werden nicht gefördert, weshalb das beantragte Gesamtprojekt wegen seines Umfangs nicht für das Sanierungsprogramm geeignet wäre. Da das Kulturprojekt schon dem Grunde nach im Sportstättenförderprogrogramm des Bundes wenig Chancen hat ausgewählt zu werden, wird dringend empfohlen es in begrenztem Umfang (nur ehem. Posthalle) beim Bundesförderprogramm für Kultureinrichtungen INK anzumelden. Da die Projekteingabe über den vorschlagsberechtigten Freistaat Bayern geht und dieser als Frist hierfür den 11.09.2020 gesetzt hat, wurde das Teilprojekt „Kulturhaus Lagarde im Kulturquartier Lagarde“ bereits angemeldet.

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen:

 

  1. Der Finanzsenat emphielt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

a)      Der Finanzsenat unterstützt die Anmeldung des Projekts „Sanierung des Barockflügels und Renaissancesaal des Schlosses Geyerswörth mit Außenanlagen und billigt die Teilnahme dieses Projekts am Förderaufruf des Bundesprogramms zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus.

 

b)      Der Finanzsenat unterstützt nicht die Anmeldung des Projekts „radverkehrsgerechter Umbau des innerstädtischen Rings der Route zwischen Wilhelmsplatz und Markusplatz inklusive höhengleichem Ausbau der Langen Straße zum Förderaufruf für modellhafte regionale investive Projekte zum Klimaschutz durch Stärkung des Radverkehrs im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit – Klimaschutz durch Radverkehr, da die Projektumsetzung innerhalb des Förderzeitraums nicht machbar ist und der Stadt Bamberg bei der derzeitigen Haushaltslage ein zu hoher Eigenanteil an den Projektkosten verbleiben würde.

 

c)      Der Finanzsenat unterstützt die Anmeldung des Projekts „Kulturhaus in der ehem. Posthalle auf der Lagarde-Kaserne und billigt die Teilnahme dieses Projekts beim Förderaufruf für Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Deutschland (INK) der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).

 

d)      Der Finanzsenat unterstützt die Anmeldung der Projekte „Sanierung des Sportzentrums Gaustadt und die Sanierung der Heizungs- und Trinkwasseranlage und der Schwimmbadtechnik des Schwimmverein Bamberg e.V. 1925und billigt die Teilnahme dieser beiden Projekte am Projektaufruf des Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur.

 

e)      Der Antrag der Stadtratsfraktion Grünes Bamberg/ÖDP/Volt/SPD Bamberg vom 21.08.2020 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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