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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2010/1008-65

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

Im Zuge der Bauarbeiten in der Gaustadter Hauptstraße mussten wegen der geänderten Verkehrsführung die Längsparkplätze an der Breitäckerstraße gesperrt werden. Diese Parkplätze werden von den Friedhofsbesuchern sehr stark frequentiert.

 

Frau Stadträtin Reinfelder (CSU) hat mit Schreiben vom 05.05.2010 folgenden Dringlichkeitsantrag gestellt: „Auf dem Megalithgelände in Gaustadt, Breitäckerstraße, ist ein vorübergehender Parkplatz mit einem direkten Zugang zum Friedhof zu schaffen.“

 

Der Vorsitzende lässt über die Dringlichkeit des Antrages von Stadtratsmitglied Reinfelder abstimmen.

Die Dringlichkeit wurde festgestellt.

 

Auf Antrag von Oberbürgermeister Starke erging im Bau- und Werksenat am 11.05.2010 folgender einstimmiger Beschluss: „Die Angelegenheit wird in die 2. Lesung in die Vollsitzung des Stadtrates am 19.05.2010 verwiesen.“

 

Für die Dauer der Straßenbaumaßnahme in der Gaustadter Hauptstraße konnte die Stadt Bamberg, vertreten durch das Amt für Wirtschaft und den Entsorgungs- und Baubetrieb, einen Teil der befestigten Flächen am ehemaligen Megalithgelände anmieten und diese als Besucherparkplatz (befristet bis zum Ende der Baumaßnahme) ausweisen und einzuzäunen.

 

Darüber hinaus wurde durch das Garten- und Friedhofsamt die Wegeführung im Friedhof bereits bis zum Parkplatz hergestellt. Der Zugang zum Friedhof vom Ausweichparkplatz Megalith aus kann erst nach der Errichtung einer Toranlage erfolgen.

 

Die Toranlage wird nach Vorgaben des Garten- und Friedhofsamtes durch den Bürgerverein Gaustadt beschafft und errichtet.

 

Ob die provisorische Zugangsregelung über das Jahr 2010 hinaus bestehen bleiben kann, muss den Haushaltsberatungen vorbehalten bleiben.

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

1.              Der Stadtrat nimmt vom Bericht des Entsorgungs- und Baubetriebes Kenntnis.

 

2.         Der Dringlichkeitsantrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 05.05.2010 ist hiermit erledigt.

 

3.         Der Antrag „Beibehaltung des Zugangs über die Bauzeit hinaus“ wird in die Haushaltsberatungen 2011 verwiesen.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

x

2.

Kosten in Höhe von ca. 4.500 € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Wirtschafts- und Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzreferates:

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