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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2020/3438-R1

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

 

  1. Anfrage der CSU-/BA-Stadtratsfraktion vom 11.09.2020:

Mit Schreiben vom 04.09.2020 fragte die CSU-/BA-Stadtratsfraktion Informationen zur Situation am Schlacht- und Viehhof Bamberg (kurz: Schlachthof) an. Mit Schreiben vom 09.09.2020 wurde diese Anfrage beantwortet. Die beiden Schreiben liegen als Anlagen 1 und 2 bei.

Mit Schreiben vom 11.09.2020 wurde die Beantwortung weiterer Fragen zum Schlachthofbetrieb beantragt. Inhaltlich handelt es sich um eine Anfrage im Sinne des § 34 der Stadtrats-Geschäftsordnung. Die Anfrage liegt als Anlage 3 bei.

Inhaltlich nimmt die Verwaltung zu den einzelnen Fragen wie folgt Stellung:

 

Zu Frage 1:

a)              Gewerbesteueraufkommen:

Der Verwaltung ist es im Hinblick auf das Steuergeheimnis nach § 30 Abgabenordnung (AO) unter Strafandrohung verwehrt mündliche oder schriftliche Auskünfte zu (Gewerbe-)Steuerzahlungen eines einzelnen Betriebes zu geben. Dabei ist mittlerweile gerichtlich geklärt, dass dies auch im Verhältnis zum Stadtrat gilt.

Grundsätzlich gilt aber, dass der gesamte Schlachthof bzw. die damit verbundenen Betriebe in der Summe einen nicht unerheblichen Anteil an dem gesamten Gewerbesteueraufkommen der Stadt Bamberg haben. Ebenso garantieren all diese Betriebe zusammen eine Vielzahl lokaler Arbeitsplätze.

 

b)             Am Schlachthof tätige Firmen:

Eine befürchtete Verdrängung lokaler Unternehmen findet nicht statt. Am Bamberger Schlachthof lassen viele Kunden ihre Tiere im Auftrag schlachten. Für das Jahr 2019 bedeutet dies in Zahlen ausgedrückt:

Mehr als 200 Kunden haben über 326.000 Schweine und über 54.500 Rinder, welche sie entweder direkt bei mehr als 5.500 Landwirten oder von mehr als 150 Lieferanten / Viehhändlern erworben haben, am Schlachthof in Bamberg schlachten lassen.

Ca. 80 Prozent aller Tiere stammen aus einem regionalen Umkreis von 150-200 km um Bamberg. Der Gedanke: Aus der Region – Für die Region wird hier exemplarisch gelebt.

In der Schweineschlachtung konnte durch den Gewinn des Kunden Tönnies, ab dem Jahr 2016, der Trend vormals kontinuierlich sinkender Schlachtzahlen (in den Jahren 2010 bis 2015) gestoppt und sogar umgekehrt werden. Zu einer Verdrängung örtlich ansässiger Metzger kam und kommt es dabei nicht. Es stehen nach wie vor freie Schlachtkapazitäten im Betrieb zur Verfügung.

In der Rinderschlachtung ist die Fa. Vion/Südfleisch (bzw. deren Vorgängerunternehmen) bereits seit über 85 Jahren Kunde am Schlachthof. Auch hier kam und kommt es nicht zu einer Verdrängung anderer ortsansässiger Metzger. Es stehen nach wie vor freie Schlachtkapazitäten zur Verfügung, welche auch von regionalen Metzgern genutzt werden. Der Schlachthof ist eine wichtige Stütze kleiner- und mittelständischer Strukturen, ohne eigene Schlachteinrichtungen im Betrieb. Dies war so und soll auch so bleiben.

 

 

Zu Frage 2:

Im Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1270 werden die aktuell in Deutschland als Seuchengebiet deklarierten Gemeinden in Brandenburg aufgelistet. Deutschland gilt demnach nach dem ASP-Fall (ASP = Afrikanische Schweine-Pest) bei einem Wildschwein in Brandenburg nicht mehr als ASP-Frei. Bayern ist von den in Brandenburg nun einsetzenden tierseuchenrechtlichen Maßnahmen, auch nach den aktuell zusätzlichen Feststellungen von ASP-Fällen, bisher nicht unmittelbar betroffen. Da am Schlachthof Bamberg keine Schweine aus den relevanten Gebieten angeliefert oder geschlachtet werden, ergibt sich aus der derzeitigen Lage kein Grund für eine Intensivierung der Hygiene- oder Biosicherheitsmaßnahmen welche im Rahmen einer Tierseuche umzusetzen wären.

Der Schlachthof hat unabhängig von der aktuellen Gefährdungssituation bereits in der Vergangenheit in enger Abstimmung mit der städtischen Veterinärbehörde, Wegeplankonzepte zur Steuerung der Waren- und Personenströme auf dem Betriebsgelände und in den Betriebsräumen erstellt. Erarbeitet wurden auch spezifische Arbeitsanweisungen für das Personal in allen Arbeitsbereichen (Stall, Verwaltung, Produktion) im Falle eines den Schlachthof betreffenden ASP-Ausbruches.

Auf Grundlage dieser Pläne und Anweisungen, sieht das Sachgebiet Veterinärwesen den Betrieb des Städtischen Schlachthofs Bamberg als gegenüber eines tatsächlichen Ausbruches der ASP in Bayern gewappnet an. Ansprechpartner innerhalb der Verwaltung ist die Stabsstelle Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz in privaten Haushalten. Diese übernimmt und betreut die Organisation der tierseuchenrelevanten Maßnahmen im Stadtgebiet Bamberg und außerhalb des Schlachthofes in ihrer Zuständigkeit.

 

 

Zu Frage 3:

Die angelieferten Rinder können entweder direkt über den Stall oder den Stallaussenbereich abgeladen werden und werden über einen unterirdisch vom Stallaußenbereich zur Schlachthalle verlaufenden Treibgang der Betäubung zugeführt. Die Betäubung erfolgt im UG der Rinderhalle mittels Bolzenschuss. Anschließend werden die betäubten Rinder angeschlungen und über einen Elevator in das EG der Rinderhalle zur Entblutung transportiert. Die rechtlich vorgegebene Zeitdauer zwischen Betäubung und Entblutestich beträgt max. 60 Sekunden. Der gesamte Ablauf, sowie die Reaktion bei evtl. Abweichungen, wurde durch die städtische Aufsichtsbehörde als sicher und rechtskonform eingestuft.

Alle aufgeführten Tätigkeiten werden routinemäßig, arbeitstäglich durch einen anwesenden amtlichen Tierarzt, sowie den Tierschutzbeauftragten des ansässigen Lohnschlächters und regelmäßig durch den QM-Beauftragten des Schlachthofes kontrolliert.

Die Länge (Wegstrecke) des Zutriebes hat keinen Einfluss auf den Ablauf der Betäubung. Die Länge des Zutriebes wurde im Rahmen eines LGL-Kontrollberichtes aus dem Jahr 2014 zwar erhoben, jedoch innerhalb der Stellungnahme nicht bemängelt. Feststellungen, die innerhalb des Kontrollberichtes benannt wurden, wurden im Nachgang der Kontrolle unverzüglich behoben und vom LGL als erledigt abgenommen.

Eine Abmahnung des Betriebes hat weder zur Thematik der Betäubung, noch zur Länge des Zutriebes stattgefunden.

 

 

Zu Frage 4:

Die Veterinäraufsicht des Städtischen Schlachthofes existiert bereits seit über 100 Jahren und übernimmt die hoheitliche Aufgabe der Hygieneüberwachung und der Kontrolle des Tierschutzes am Schlachthof. Aufgrund einer Anfrage seitens der Regierung von Oberfranken und auf Grundlage der Verordnung (EU) 882/2004 wurde im Jahr 2017 eine Organisationsverfügung zur formalen Trennung der Ämter 29 (Veterinäramt) und 71 (Schlachthof) erlassen, welche beide weiterhin im Referat 2 verankert blieben. Aufgrund der teilweisen Aufgabenneuverteilung infolge des Stadtratsbeschlusses vom 24.06.2020 wurde das Veterinärwesens als Sachgebiet in das Ordnungsamt und damit in den Bereich des Referates 1 verlagert. Im Ergebnis wurde mit diesem Schritt eine Anforderung der Regierung von Oberfranken nun vollständig umgesetzt. Diese organisatorische Änderung hat keine Auswirkung auf die Ausübung der Tätigkeit: Die Ausübung der Aufsicht durch das Sachgebiet Veterinärwesen und dessen personelle Aufstellung hat sich nach Erlass der Organisationverfügung in keiner Weise verändert. Die Überwachung der lebensmittel- und fleischhygienischen Vorschriften sowie der Tierschutzbestimmungen am Städtischen Schlachthof Bamberg erfolgt weiterhin vollständig in eigener Zuständigkeit, der Vollzug über die entsprechenden Organe des Ordnungsamtes. Es kann ferner als Vorteil erachtet werden, dass die Fachbereiche des Veterinärwesens nun auch mit der Lebensmittelüberwachung unter dem Dach des Ordnungsamtes gebündelt agieren können.

Neben dem eigentlichen Veterinärwesen ist die Stabsstelle Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz in privaten Haushalten als Stabstelle im Ordnungsamt und damit ebenfalls im Bereich des Referates 1 angesiedelt worden. Diese Stabsfunktion war bislang direkt beim Referat 5 verortet.

Ein direkter Vergleich dieser Struktur mit der in anderen Städten ist aufgrund der grundlegend anderen Dimensionierung und Auslegung von Schlachtstätten nicht sinnvoll möglich. Beim Bamberger Schlachthof handelt es sich zudem um einen der letzten in kommunaler Hand.

 

 

Zu Frage 5:

Es wurde keine Stabsstelle zur Privatisierung bzw. Umstrukturierung des Schlacht- und Viehhofes gebildet. Ebenfalls sind keine Mitarbeiter von Kunden (z.B. Fa. Tönnies) in Überlegungen bzw. die Grundlagenrecherche hinsichtlich eines Rechtsformwechsels involviert.

 

 

Zu Frage 6:

Am Schlachthof stellen mehrere Unternehmen den Schlachtprozess sicher. Diese sind entweder aufgrund eines Konzessionsvertrages auf eigenen Namen und eigene Rechnung tätig oder werden vom Schlacht- und Viehhof Bamberg als Dienstleistungs- oder Werkvertragsnehmer beauftragt.

Alle Arbeitsverträge der Beschäftigten (Festangestellte u. Zeitarbeiter) sind nach deutschem Recht gestaltet und es werden Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland abgeführt. Die Beschäftigten sind in Deutschland steuerpflichtig. Ihnen werden keine Kosten für Arbeitsmittel (Werkzeuge, Messer, usw.) oder Hygienebekleidung vom Lohn abgezogen bzw. in Rechnung gestellt.

Für alle nicht tarifgebundenen Beschäftigten gilt somit der gesetzliche Mindestlohn i.H. von 9,35 €. Für Leiharbeitnehmer gilt der tarifgebundene Mindestlohn i.H. von 10,15 €.

Den Mindestlohn erhalten nur Hilfskräfte bzw. Beschäftigte, die eingelernt werden. Der Großteil der Beschäftigten erhält eine Entlohnung, die von persönlicher Qualifikation und Erfahrung abhängig ist und davon, an wie vielen Positionen der Beschäftigte eingesetzt werden kann. Der Stundenlohn beträgt zwischen 9,50 € und 13,00 €. Die Angaben in der Anfrage vom 11.09.2020 mit einem Wert von „ca. 6 €“ sind jedenfalls offensichtlich falsch und irreführend. Dem suggerierten Eindruck eines Lohndumpings muss energisch entgegengetreten und widersprochen werden. Die Fakten sind andere.

Sollten sich die rechtlichen Rahmenbedingungen künftig ändern, müssten die Beschäftigten, unabhängig von der Rechtsform des Schlachthofes, zu den jeweils gültigen gesetzlichen bzw. tariflichen Bestimmungen (Mindestlohn) angestellt werden.

 

 


  1. Auswirkungen der Anfrage auf den Schlachthofbetrieb:

 

a)              Auswirkungen der Anfrage:

Die Anfrage vom 11.09.2020 wurde zeitgleich zur persönlichen Übergabe an Herrn Zweiten Bürgermeister der lokalen Presse übergeben. Bereits wenige Minuten später hat ein Beitrag zur Anfrage auf dem social-media Auftritt der Seite „Bamberg – meine Stadt“, eine nicht unerhebliche öffentliche Wahrnehmung erzielt. Aus der Berichterstattung ist dem Schlachthof ein Imageschaden entstanden. Die durch den Stadtrat als Gesamtgremium unzweifelhaft wahrzunehmende Kontrollfunktion über die Tätigkeit der Verwaltung wäre dabei auch alleine durch die Stellung und Beantwortung der Anfrage, ohne begleitende Veröffentlichung, sicherzustellen gewesen.

Der Schlacht- und Viehhof befindet sich derzeit in der Anbahnungsphase mit potentiellen Neukunden. Diese Kunden sind sowohl an einer Schlachtung nach dem Tierschutzlabel des Deutschen Tierschutzbundes e.V. als auch an einer Schlachtung nach GQB-Kriterien interessiert. Das in Aussicht gestellte Schlachtvolumen beträgt ca. 600 bis 1.000 Schweine je Woche. Sollte es gelingen, die interessierten Kunden zu gewinnen, wäre dies ein weiterer Schritt, sich künftig wirtschaftlich unabhängiger von anderen Kunden aufzustellen.

Aufgrund der Berichterstattung über evtl. Unregelmäßigkeiten am Schlachthof Bamberg muss davon ausgegangen werden, dass die o.a. Interessenten vorerst von einer Zusammenarbeit absehen werden. Sollten sich die Interessenten dauerhaft für eine andere Schlachtstätte entscheiden, würden dem Schlacht- und Viehhof Bamberg jährliche Umsätze im hohen sechsstelligen Bereich entgehen. Zum Imageschaden käme dann ein wirtschaftlicher Schaden hinzu.

Der Schlacht- und Viehhof Bamberg verhandelt in den nächsten Monaten mit den Großkunden Südfleisch und Tönnies über die weitere Zusammenarbeit in den nächsten Jahren. Kernpunkt dieser Verhandlungen wird, neben den jeweiligen Schlachtkapazitäten, vor allem die Entgeltgestaltung sein. Hier wird der Schlacht- und Viehhof Bamberg, aufgrund des aktuell entstandenen Imageschadens in eine deutlich defensivere Verhandlungsposition gedrängt, als sie tatsächlich gegeben ist.

 

 

b)             Kontrolle durch das LGL und Regierung von Oberfranken am 21.09.2020:

Als Reaktion auf die öffentliche Berichterstattung, fand am Montag, den 21.09.2020 eine Kontrolle des Schlachthofes durch die Kontrollgruppe des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und der Regierung von Oberfranken statt. Inhaltlicher Prüfungsgegenstand war explizit die Frage möglicher Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen.

Die Kontrolle erbrachte ein eindeutiges Ergebnis: Es wurden keine tierschutzrechtlich relevanten Verstöße festgestellt!

Die im Bericht festgestellten, nach dem Bericht selbst aber „als geringgradig zur wertende Mängel“, einen völlig mängelfreien Betrieb gibt es nicht, haben allesamt keinen tierschutzrechtlichen Bezug. Mit Ausnahme baulicher Maßnahmen im Bereich der Schweineanlieferung wurden alle weiteren Feststellung bereits noch am Kontrolltag selbst bzw. am Dienstag, den 22.09.2020 (also nur einen Tag nach der Kontrolle) abgearbeitet. Die baulichen Maßnahmen wurden bis zur Sitzung des Finanzsenates am 29.09.2020 ebenfalls umgesetzt. Damit sind nunmehr alle Feststellungen erledigt.

 

 

 

  1. Überlegungen zur Rechtsformänderung:

Um den Betrieb des Schlachthofes nachhaltig, rechtssicher und zukunftsfähig gestalten zu können, wird derzeit eine mögliche Änderung der bisherigen Rechtsform des Schlachthofes intensiv geprüft. Dabei bleibt der Betrieb weiterhin zu 100% in der Hand der Stadt Bamberg.

Dies umfasst neben der auch künftigen Sicherstellung einer rechtssicheren und wirtschaftlichen Betriebsführung insbesondere auch die Sicherung der bestehenden Arbeitsverhältnisse sowohl im Amt 71, als auch im Veterinärwesen und bei den sonst am Schlachthof tätigen Firmen.

Hierzu werden derzeit alle wesentlichen Belange zusammengetragen und fachlich bewertet. Ziel ist es, dem Stadtrat (Finanzsenat und Vollsitzung) im Oktober eine Entscheidungsgrundlage präsentieren zu können. Dabei gilt: Die Entscheidung über die künftige Rechtsform liegt allein bei den kommunalen Gremien.

In der Vorbesprechung des Finanzsenates am 28.09.2020 wurde der aktuelle Stand ausführlich erörtert und intensiv diskutiert. Vereinbart wurde eine enge Einbindung der Sprecherinnen und Sprecher des Finanzsenates in den weiteren Prozess.

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

1. Der Finanzsenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2. Die Anfrage der CSU-/BA-Stadtratsfraktion vom 11.09.2020 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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