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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3544-51

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

  1. Maßnahme:

 

In der Stadtratssitzung vom 02.07.2019 wurde bereits über das Projekt Kindertagesstätte Am Ochsenanger berichtet und vorbehaltlich der Mittelbereitstellung in den Haushaltsberatungen die Errichtung einer Kindertagesstätte beschlossen. Auf dem Grundstück Fl. Nr. 515/6 entsteht in einem Gebäude mit Wohnnutzung auch eine 3-gruppige Kindertagesstätte mit 1 Krippengruppe (12 Betreuungsplätze) und 2 Kindergartengruppen (50 Betreuungsplätze).

 

Inzwischen hat sich die Planung dahingehend entwickelt, dass der Käufer des Grundstücks – die Stadtbau GmbH – als Bauträger die Einrichtung im Eigentum behält. Das Objekt wird an einen Betriebsträger vermietet. Hierzu führt die Stadtbau GmbH bereits Gespräche mit einem potentiellen Träger, die jedoch noch nicht final abgeschlossen sind. Das Stadtjugendamt ist in diese Gespräche beratend eingebunden, um die Geeignetheit des Trägers/Mieters zu beurteilen. Das Projekt des Neubaus einer Kindertagesstätte Am Ochsenanger auf dem ehemaligen Kirchweihplatz in Gaustadt ist soweit entscheidungsreif, dass die notwendigen Beschlüsse zu fassen und Vorarbeiten für den Förderantrag bei der Regierung von Oberfranken umzusetzen sind.

 

Die Stadtbau GmbH hat das städtebauliche Konzept für die Wohnanlage mit Kindertagesstätte entwickelt. Die Planung der Kindertagesstätte ist mit dem Stadtjugendamt Bamberg und der Regierung von Oberfranken fachlich vorabgestimmt.

 

  1. Kosten und Finanzierung:

 

Die Berechnung basiert auf der regulären FAG-Förderung und einer Erhöhung durch das 4. Sonderinvestitionsprogramm (4. SIP), dessen Verlängerung am 06.10.2020 im Ministerrat beschlossen wurde, und gestaltet sich folgendermaßen:

 

 

 

 

 

Gesamtkosten lt. Kostenplan

3.540.146 €

förderfähige Kosten

2.096.952 €

staatlicher Anteil bei 90 % FAG

1.887.257 €

kommunaler Anteil

209.695 €

Trägeranteil

1.443.194 €

 

 

 

Nach dem aktuellen Summenraumprogramm ergibt sich für die Kindertagesstätte Am Ochsenanger mit einer Größe von 12 Krippen- und 50 Kindergartenplätzen ein förderfähiger Flächenbedarf von 429 m². Hieraus ergeben sich maximal förderfähige Kosten von 2.096.952,00 €. Nicht förderfähige Kosten sowie die förderfähigen Kosten übersteigende Baukosten sind durch den Bauträger/Träger zu tragen.

 

  1. Die erforderlichen Haushaltsmittel mit einem Bruttobetrag für die Stadt Bamberg in Höhe von 2.096.952,00 € werden, wie vereinbart, nach Eingang der staatlichen Mittel und Verfügbarkeit von kommunalen Finanzmitteln an den Bauträger ausbezahlt. Die Nettobelastung der Stadt Bamberg beträgt bei einer Beteiligung von 100 % an den förderfähigen Kosten und ausgehend von einer staatlichen Finanzhilfe von 90 % somit 209.696,00 €. Dieser Betrag wird in den nächsten Jahren im Rahmen der im jeweiligen Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abfinanziert.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Der Bedarf von 12 Kinderkrippenplätzen und 50 Kindergartenplätzen nach Art. 7 BayKiBiG für die Kindertagesstätte Am Ochsenanger, 96049 Bamberg, wird als notwendig anerkannt.
  2. Die Übertragung der Betriebsträgerschaft erfolgt nach finaler Abstimmung und Abschluss des Mietvertrages.
  3. Dem Bauträger der Maßnahme, der Stadtbau GmbH Bamberg, wird unter dem Vorbehalt einer staatlichen Finanzhilfe in Höhe von 90 % ein Investitionskostenzuschuss gewährt. Die Stadt Bamberg beteiligt sich hierbei an den förderfähigen Kosten mit 100%, somit

     insgesamt bis zu einem Betrag von maximal 2.096.952,00 €               

    und beantragt hierzu eine staatliche Finanzhilfe in Höhe von 90 %.
  4. Die Bereitstellung der Zuschussmittel erfolgt gemäß Vereinbarung im Rahmen der im jeweiligen Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
  5. Die Stadt Bamberg stimmt der Maßnahme der Errichtung der Kindertagesstätte Am Ochsenanger, 96049 Bamberg, durch die Stadtbau GmbH Bamberg in Art, Ausmaß und Ausführung nach vorliegender und abgestimmter Planung zu.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 2.096.952,00 €, für die Deckung in Form einer Verpflichtungsermächtigung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist.

 

3.

Kosten in Höhe von    , für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Brutto ca. 165.000,00 € je Abrechnungsjahr für die kindbezogene Förderung.

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Gegen die Umsetzung dieser Maßnahme im Rahmen der Kita-Offensive bestehen keine Einwände.

 

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