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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3651-R3

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Aufgrund der Bestimmungen des Art. 94 Abs. 3 GO hat jede Gemeinde jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihr mindestens fünf Prozent der Anteile eines Unternehmens gehören.

 

Schwerpunkte der Berichterstattung sollen dabei Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks gem. Art. 87 GO, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Gesellschaftsorgane, die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans gem. Art. 94 Abs. 1 Nr. 5 GO, die Ertragslage und die Kreditaufnahme sein. Darüber hinaus umfasst der vorliegende Bericht (Anlage 1) auch den Abschnitt „Stammdaten“ sowie den Unterabschnitt „Vermögenslage“ innerhalb der wirtschaftlichen Verhältnisse.

 

Der Beteiligungsbericht der Gemeinde dient nach der Intention des kommunalrechtlichen Gesetzgebers nicht der Steuerungsfunktion, sondern soll dafür sorgen, dass die Erfüllung kommunaler Aufgaben trotz privatrechtlicher Ausgliederungen für die Kommune und den Bürger transparent bleibt.

 

Im Berichtsjahr 2019 haben sich folgende Änderungen bezüglich der Beteiligungsstruktur der Stadt Bamberg ergeben: Die Landesgartenschau Bamberg 2012 GmbH i.L., die sich seit 01.01.2015 in Liquidation befand, wurde am 04.02.2020 aus dem Handelsregister gelöscht. Der letzte Jahresabschluss wurde zum Stichtag 31.12.2018 aufgestellt, weshalb die Gesellschaft keine Berücksichtigung im Beteiligungsbericht 2019 mehr findet. Erstmals aufgeführt ist die Frankenmetering GmbH & Co. KG und die Frankenmetering Verwaltungs-GmbH. Beide Gesellschaften wurden im August 2018 gegründet und nahmen ihren operativen Geschäftsbetrieb zum 01.01.2019 auf. Bei diesen Gesellschaften handelt es sich um Dienstleistungskooperationen im Bereich des Messwesens, an denen die Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH mit jeweils 15% beteiligt ist.

 

 

 

 

 

 

Da die Zweckverbände sowie die Sozialstiftung Bamberg als Stiftung und der Entsorgungs- und Baubetrieb als Eigenbetrieb nicht unter die Regelung des Art. 94 Abs. 3 GO fallen, sind sie im Beteiligungsbericht nicht erfasst. Im Falle des Entsorgungs- und Baubetriebs wird dem Transparenzgebot jedoch durch die Offenlegungsverpflichtung gem. § 25 Abs. 4 EBV hinreichend Rechnung getragen.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

 

II. Beschlussantrag:

Der Finanzsenat empfiehlt der Vollsitzung folgende Beschlussfassung:

Vom Beteiligungsbericht 2019 der Stadt Bamberg wird Kenntnis genommen.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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