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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3660-20

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Das Stadtratsmitglied, Herr Stephan Kettner (Bamberger Linke), regte im Rahmen der Debatte um die Haushaltskonsolidierung die Prüfung einer Zweitwohnungsteuer an. Das Sachgebiet Steuern des Kämmereiamtes erhielt daher den Auftrag, den Erlass einer Zweitwohnungsteuersatzung (in der Folge: ZwStS) der Stadt Bamberg gemäß Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Abs. 3 KAG zu prüfen.

 

Die Zweitwohnungsteuer (im Weiteren: ZwSt) knüpft als Aufwandsteuer an die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit an („Luxussteuer“). Das Innehaben einer weiteren Wohnung neben der Hauptwohnung erfordert gewöhnlich die Verwendung finanzieller Mittel und bringt damit eine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck.

 

Seitens der Verwaltung wurde bereits im Jahr 2004 die Einführung einer ZwSt erstmalig und zuletzt im Jahr 2019 rechtlich geprüft, aber nicht empfohlen. Diese ist zwar rechtlich zulässig, verursacht jedoch nach wie vor - insbesondere vor dem Hintergrund der spezifischen Gegebenheiten in der Stadt Bamberg - nicht unerhebliche Probleme bei der Steuererhebung im Vollzug.

 

Die ZwSt ist auf Grund der großen Unterschiede der Kommunen und der unterschiedlichen kommunalen Voraussetzungen bzw. Vielschichtigkeit der örtlichen Verhältnisse nicht vergleich- und prognostizierbar.

 

Anders als in reinen Urlaubs- oder Kurorten muss in Bamberg die Zahl der Zweitwohnungen, die aus touristischen Gründen bewohnt werden, jedoch wesentlich niedriger angenommen werden, da die Mehrheit der Besucherinnen und Besucher in Bamberg keinen längeren Urlaub zur Entspannung, Erholung oder Kur macht und ihr Aufenthalt in der Regel rein kulturellen und touristischen Interessen dient. Damit würde die ZwSt speziell in Bamberg vor allem Studierende treffen. Diese erhielten bei der Anmeldung ihres Nebenwohnsitzes, also im ersten Kontakt mit der Stadtverwaltung, gleichzeitig einen Fragebogen zur Offenlegung ihrer Einkommensverhältnisse übermittelt.

 

Laut Ordnungsamt, Abt. Einwohnerwesen vom 03.11.2020, gibt es aktuell 8.437 gemeldete Nebenwohnsitze, davon 8.206 Nebenwohnsitze in Bamberg mit Hauptwohnsitz außerhalb. Die Ermittlung der personenbezogenen Daten als Grundlage für die Einschätzung der Einnahmen aus der ZwSt ist aus faktischen und datenschutzrechtlichen Gründen sehr schwierig. Viele Faktoren, z. B. wie viele sog. Karteileichen sich darunter befinden, wie viele den Nebenwohnsitz in einen Hauptwohnsitz ummelden würden und wie viele den Zweitwohnsitz aufgeben würden, machen eine Kalkulation der tatsächlichen, steuerbaren Zweitwohnsitze unmöglich. Dem Sachgebiet Steuern des Kämmereiamtes liegen daher keine verlässlichen Berechnungsgrundlagen für eine belastbare Schätzung der Einnahmen aus der ZwSt vor. Es ist jedoch davon auszugehen, dass von den Zweitwohnsitzen ein großer Anteil auf die Studierenden entfällt. Im Wintersemester 2020/2021 sind derzeit 12.475 Studierende an der Otto-Fridrich-Universität immatrikuliert.

 

Durch den stetigen Wechsel im Bereich der Studentenschaft müssen dauerhaft eine hohe Anzahl an Erhebungsbögen versandt und Anträge auf Befreiungen bearbeitet werden.

 

Ein hoher Anteil der Studierenden müsste jährlich einen Antrag auf Befreiung von der ZwSt stellen, da sie nicht über die Einkommensgrenzen kommen. So stellen in der Stadt Freising, die auf Grund der Nähe zu München eine hohe Quote an Studierenden aufweist, über 50 % der Steuerpflichtigen Anträge auf Befreiung von der ZwSt.

 

Den Einnahmen stünde damit ein hoher bürokratischer Aufwand gegenüber. Es ist auch mit einer großen Anzahl von Beschwerden, Widersprüchen und Klagen zu rechnen. Folglich müsste insbesondere zusätzliches Personal vorgehalten werden.

 

Da sich die Zahl der steuerbaren Zweitwohnsitze in Bamberg (mit Ausnahme der studentischen Nebenwohnsitze) insgesamt in Grenzen hält und damit nicht mit großen Steuermehreinnahmen zu rechnen ist sowie insbesondere durch eine hohe Anzahl an Befreiungstatbeständen ein sehr hoher Verwaltungsaufwand entsteht, wäre die ZwSt speziell für die Stadt Bamberg weiterhin kein effizientes Mittel der Einnahmenerwirtschaftung.

 

Teilweise würden auch Personen, z. B. Arbeitnehmer, Fachkräfte und Azubis von der ZwSt getroffen, die in Bamberg arbeiten und hier aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz unterhalten, um nicht täglich vom Wohn- zum Arbeitsort pendeln zu müssen, was gleichzeitig das Verkehrsaufkommen auf der Straße bzw. Schiene und die Umwelt entlastet. Dieser Personenkreis wäre durch die ZwSt zusätzlich zu den Mietkosten für das Innehaben einer Zweitwohnung (als Ausdruck einer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit) „doppelt bestraft“.

 

Das Sachgebiet Steuern des Kämmereiamtes empfiehlt daher im Ergebnis erneut, vom Erlass einer Zweitwohnungsteuersatzung abzusehen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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