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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1054-80

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Seit 2005 laufen Planungen der Stadt Hallstadt zur Verwirklichung eines Geh- und Radweges zwischen Hallstadt, Bamberg und Bischberg. Auf Bischberger Seite wurde im Zuge des Ausbaus der Kreisstraße BA 36 die Radweganbindung bis zur Stadtgrenze Bamberg (Regnitzbrücke) bereits vorgenommen. Von dort verläuft der geplante Geh- und Radweg von Bau-km 0+282,80 bis Bau-km 1+530,00 entlang der Bundesstraße 26, schwenkt von dort nach Westen ab und geht kurz vor der Stadtgrenze bei Bau-km 1+773,85 in einen bestehenden öffentlichen Feld- und Waldweg über (siehe Lageplan). Die Kosten der Gesamtbaumaßnahme trägt die Stadt Hallstadt. Die Straßenbauverwaltung beteiligt sich an diesen Kosten anteilsmäßig mit 93,19 %. Der Stadt Bamberg entstehen keine Baukosten.

 

Als ‚Veranlasser’ führt die Stadt Hallstadt die Maßnahme im Benehmen mit der Stadt Bamberg und der Straßenbauverwaltung durch und ist für die gesamte Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung, Abrechnung und Vertragsabwicklung zuständig.

 

Die dem Bau- und Werksenat zur Genehmigung vorliegende Vereinbarung zwischen den Städten Hallstadt und Bamberg regelt die Zuständigkeiten und die Kostenübernahme in Bezug auf den Ausbau und den Unterhalt dieser Wegeverbindung. Die Vereinbarung beinhaltet außerdem die Genehmigung des Vertrages Urkunden-Nummer 2879/89 des Notariats Dr. Desch durch den Stadtrat der Stadt Hallstadt (siehe § 14 der Vereinbarung). Dieser Vertrag war notwendig um die im Rahmen der Eingemeindung in das Hoheitsgebiet der Stadt Bamberg gefallene Wege in das Eigentum der Stadt Bamberg zu übertragen, wurde aber bis heute nicht vollzogen.

 

 

Die Stadt Bamberg geht mit der Vereinbarung folgende Verpflichtungen ein:

 

•              Übernahme der Vermessungskosten des Geh- und Radweges auf Bamberger Hoheitsgebiet (ca. 20.000,-- €) und Durchführung des erforderlichen Grunderwerbs (bereits geschehen) mit den damit verbundenen Nebenkosten für Flächen auf Bamberger Hoheitsgebiet

•              Unterhaltung des Geh- und Radweges auf Bamberger Hoheitsgebiet gem. § 11

•              Kostenerstattung i. H. v. 3.000,-- €/Jahr für Winterdienst und Straßenreinigung, die bis auf Widerruf auch auf Bamberger Hoheitsgebiet von der Stadt Hallstadt mit übernommen werden, gem. §§ 11 und 12.

 

Im Haushalt 2010 können keine zusätzlichen Haushaltsmittel für diese Maßnahme bereit gestellt werden. Einzige Möglichkeit, diese Kosten zu begleichen, besteht daher nur durch eine Finanzierung durch den laufenden Haushalt des Amtes 80, zu Lasten anderer Maßnahmen. Gleiches gilt für den EBB hinsichtlich Winterdienst und Straßenreinigung.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

1.              Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

 

2.              Der Bau- und Werksenat genehmigt die Vereinbarung zwischen der Stadt Bamberg und der Stadt Hallstadt bzgl. der Geh- und Radwegverbindung Hallstadt – Bischberg und ermächtigt die Verwaltung diese zu unterzeichnen.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von ca. 23.000 € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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