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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2020/3861-R3

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

Die CSU-BA- und FW-BuB-FDP- Stadtratsfraktion hat mit Schreiben vom 23.08.2020 (Anlage 1) einen Antrag zum Thema „Aufsichtsratsbezüge begrenzen & Corona-Hilfsfonds für öko-soziale & kulturelle Projekte einrichten“ gestellt. Dabei wird beantragt, per Gesellschafterweisung die Aufsichtsratsbezüge auf max. 1.000 € pro Jahr und Aufsichtsratsmitglied und bei Mehrfachmandaten auf 1.200 € p.a. für die Stadtratsperiode 2020-2026 zu beschränken. Weiter sollen die aus der Reduzierung zur Verfügung stehenden Mittel einem städtischen Härtefonds zufließen, der öko-soziale und kulturelle Projekte fördert, die den städtischen Haushaltsstreichungen während der Corona-Pandemie zum Opfer fallen.

Zum Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

  • Die Stadt Bamberg erbringt ihre Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge unter anderem auch durch Unternehmen in unterschiedlichen Rechtsformen. Hierzu zählen Zweckverbände, Stiftungen, Anstalt des öffentlichen Rechts (Sparkasse) sowie privatrechtlich organisierte Unternehmen (GmbHs). Abhängig von der jeweiligen Rechtsform sowie den zugrundeliegenden Verträgen und Beschlüssen erhalten die Mitglieder in den Aufsichtsgremien der städtischen Beteiligungsunternehmen ggf. eine Aufwandsentschädigung für ihre ehrenamtliche Tätigkeit. Je nach Gesellschaft erfolgt die Tätigkeit der Aufsichtsratsmitglieder teilweise sogar ohne jegliche Vergütung.
  • Eine, wie im Antrag geforderte, Gesellschafterweisung ist bezüglich der Zweckverbände, Stiftungen sowie der Sparkasse aufgrund der Beteiligungsverhältnisse und spezialgesetzlicher Vorschriften ausgeschlossen und käme somit grundsätzlich nur bei Unternehmen in der Form des Privatrechts (GmbHs) in Frage.
  • Die Vergütungen für die Aufsichtsratstätigkeit in den GmbHs entsprechen hierbei jeweils den Vorgaben der Finanzverwaltung und bewegen sich mithin innerhalb der sog. Nichtbeanstandungsgrenze von 50 € pro Tätigkeitsstunde. Die für den zu leistenden Zeitaufwand gewährten Aufwandsentschädigungen sind insofern verhältnismäßig und als angemessen zu beurteilen.
  • Eine Kappung der Vergütung wäre aus Sicht der Verwaltung angesichts der damit verbundenen Verantwortung nicht sachgerecht.


  • Die geforderte Kappung per Gesellschafterbeschluss und entsprechende Verwendung der gekappten Mittel für soziale Zwecke würde zudem zu erheblichen steuerlichen Nachteilen sowie zu Mehrkosten für die Beteiligungsunternehmen bzw. die Stadt führen. Eine detaillierte Darlegung erfolgte seitens der Verwaltung im Ältestenrat am 19.10.2020. Bei Mehrfachmandaten wäre aufgrund der wechselseitigen Abhängigkeit eine Zuordnung der gekappten Beträge zu einem konkreten Beteiligungsunternehmen zudem schwierig.
  • Jederzeit möglich hingegen wäre die Spende eines Teils der Aufwandsentschädigung durch und in eigener Verantwortung des jeweiligen Aufsichtsratsmitgliedes. Für die jeweilige Person ergäben sich hierdurch ggf. sogar steuerliche Vorteile (Spendenbescheinigung).

 

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, die Entscheidung zur etwaigen Verwendung eines Teils der Aufwandsentschädigung für gemeinnützige Zwecke dem jeweiligen Aufsichtsratsmitglied selbst zu überlassen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

1. Vom Sitzungsvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2. Der Antrag der CSU-BA- und FW-BuB-FDP- Stadtratsfraktion vom 23.08.2020 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

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1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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