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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2021/4273-R1

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

1. Allgemeines

 

Anknüpfend an die bisherige Berichterstattung, zuletzt im Konversions- und Sicherheitssenat am 20.10.2020, soll mit dieser Sitzungsvorlage die allgemeine Berichterstattung zur Entwicklung der Konversionsliegenschaften fortgesetzt werden.

 

Aufgrund der „Corona“-bedingten Einschränkungen seit dem Winter 2020/2021 bzw. im bisherigen Frühjahr, beschränkt sich diese Vorlage auf eine aktualisierte Übersicht, anknüpfend an die Berichterstattung des letzten Konversionssenates am 25.11.2020.

 

 

2. Entwicklung Lagarde-Campus

 

a) Investorenauswahlverfahren (IAV) Wohnungsbau:

 

  • IAV Lagarde 15 und 16 (Volksbau GmbH Bamberg):

 

In der Sitzung des Konversions- und Sicherheitssenates am 25.11.2020 wurde eine erste Baugenehmigung für einen Teilbauabschnitt für die Errichtung von zehn Wohngebäuden mit 141 Wohnungen, neun Gewerbeeinheiten und Tiefgarage (Haus 17-22) für die Flurstücke 5093/35, 5093/37, der Gemarkung Bamberg, beschlossen. Diese wurde erteilt. Der Investor hat mit den Baumaßnahmen im 1. Bauabschnitt begonnen. Die Fertigstellung erster Gebäude und erster Wohnungen ist für Anfang 2022 projektiert.

 


  • IAV Lagarde 8 (Instone Real Estate):

 

Der Antrag auf Baugenehmigung für 6 Wohngebäude mit Verkaufsflächen liegt vor und wird aktuell durch die Verwaltung geprüft.

 

 

  • IAV Lagarde 4:

 

Hierzu darf auf die gesonderte Sitzungsvorlage für den Konversions- und Sicherheitssenat am 25.11.2020 (nichtöffentlicher Sitzungsteil – laufendes Vergabeverfahren) Bezug genommen werden.

 

 

  • Indikatives Vergabeverfahren Lagarde 3 und 7 (P&P-Gruppe):

 

Die Gespräche mit den Investorenvertretern werden fortgesetzt. Die Verwaltung wird berichten, sobald ein neuer Sachstand vorliegt.

 

 

b) Wegfall der geplanten Tiefgarage unter dem Kulturplatz:

 

Die Planungen für die Schaffung alternativer Stellplätze für die entfallende Tiefgarage werden derzeit fortgesetzt. Die Verwaltung wird hierzu weiter berichten.

 

 

c) Kulturquartier

 

Hierzu darf auf die eigenständige Vorlage in der Sitzung des Konversions- und Sicherheitssenates am 18.05.2021 Bezug genommen werden.

 

Anregungen und Ideen für Nutzungen werden ergebnissoffen gesammelt und sollen im Stadtrat im 2. Halbjahr 2021 behandelt werden.

 

 

d) Errichtung der Parkpaletten

 

Hierzu liegt derzeit kein neuer Sachstand vor.

 

 

e) Erschließungsmaßnahmen und Abbruch- und Recyclingmaßnahmen

 

Die Rückbaumaßnahmen auf dem Lagarde-Campus sind abgeschlossen. Aktuell wird die Fernwärmetrasse im John-F.-Kennedy-Boulevard gebaut. Die Wörthstraße ist von der Zollner Straße bis zum John-F.-Kennedy-Boulevard hergestellt.

 

 

f) Digitales Gründerzentrum

 

Die Maßnahme liegt im angepassten Zeit- und Maßnahmenplan. Die Fertigstellung ist für Ende 2021 projektiert. Der Aufsichtsrat hat die Baumaßnahme am 29.04.2021 besichtigt.

 

 

g) Medical Valley Center Bamberg (MVCB):

 

Die „MVCB-Familie“ hat mittlerweile Zuwachs erhalten: Mit der Ifohra GmbH, die sich mit Robotik und Automatisierung im Gesundheitswesen befasst, ist ein fünftes Mitglied hinzugekommen. Die Tätigkeit wurde im April 2021 aufgenommen.

Aktuell wird das Vergabeverfahren (VgV-Verfahren) für die Generalplanerleistungen für die Planungen des MVCB-Gebäudekomplexes durchgeführt.

Parallel wird der Kaufvertrag für das Grundstück Lagarde 2 ausgearbeitet. Der Vertragsabschluss steht unmittelbar bevor.

 

h) Bebauungsplan Nr. 328 C – Lagarde-Campus:

 

Hierzu wurde zuletzt im Konversions- und Sicherheitssenat am 25.11.2020 ausführlich berichtet.

 

3. Entwicklung des ehemaligen Offizierskasinos im Föhrenhain:

 

Die Maßnahme steht unmittelbar vor ihrer Fertigstellung. Dies gilt sowohl für die Kita, als auch für die Veranstaltungsräume:

 

Das Kinderhaus umfasst 36 Krippen- und 50 Kindergartenplätze. Mit der AWO Kreisverband Bamberg Stadt und Land e.V. als Betreiber wurde ein Mietvertrag zum 01.07.2021 abgeschlossen.

 

Die Eröffnung des „Kinderhauses am Föhrenhain“ ist zum 01.09.2021 vorgesehen. Ab dem 01.06.2021 sind Anmeldungen im webKITA-Portal der Stadt online möglich.

 

Auch ist die Sanierung des Veranstaltungssaals abgeschlossen. Eine Vermietung des Saals ist ab 01.06.2021 möglich (soweit Corona-bedingt wieder größere Veranstaltungen möglich sein werden). Für Anfragen und eine Anmietung sowie weitere Informationen bietet die Stadtbau GmbH einen direkten Kontakt an: casino@stadtbau-bamberg.de.

 

4. Entwicklung der ehemaligen Offizierssiedlung:

 

Nach Auskunft der die Bau- und Sanierungsmaßnahmen durchführenden bzw. koordinierenden Stadtbau Bamberg GmbH befindet sich die Maßnahme im Zeitplan.

 

5. Entwicklung Trainingszentrum der Bundespolizei (LeBEL):

 

Hierzu gibt es keinen aktuellen Sachstand.

 

6. Künftige Städtebauliche Entwicklungen im Bereich des BPOLAFZ und der ANKER-Einrichtung/AEO:

 

Die derzeitige Flächeninanspruchnahme der Bundespolizei für den Betrieb des 6. BPOLAFZ und die Nutzung der ehem. Flynn-Housing-Area durch den Freistaat Bayern als ANKER-Einrichtung/AEO begrenzen derzeit eine weitere Entwicklung des Bamberger Konversionsprozesses über die Flächen von Lagarde und Muna/Schießplatz hinaus.

 

Hinsichtlich der BPOLAFZ-Fläche gilt dabei, dass – nach eigener Einschätzung der Bundespolizei - die aktuell genutzte Fläche größer ist, als die dauerhaft für die Erfüllung der Aus- und Fortbildungsaufgaben benötigte. Es bedarf aber eines Planungsprozesses des Bundes, um eine endgültige Konzeption des 6. BPOLAFZ Bamberg zu entwickeln und eines Bauprozesses, um die Planungen umzusetzen.

 

Aktuell fehlt es bereits an einer entsprechenden Planung. Dieser Zustand ist für alle Beteiligten unbefriedigend: Für die Stadt, da auch nach nunmehr fünf Jahren „Übergangsbetrieb“ des BPOLAFZ noch keine Zukunftskonzeption erkennbar und damit nach wie vor unklar ist, welche Flächen künftig (auch dies wird ein jahrelanger Prozess sein) für eine Konversionsentwicklung verfügbar sind. Für die BImA, da auch dort größtes Interesse an der Entwicklung von Flächen für den Wohnungsbau besteht. Für die Bundespolizei, da allein aufgrund der Größe der Liegenschaft nicht unerhebliche betriebliche Anforderungen erfüllt werden müssen, welche bei der „richtigen“ Größe nicht entstünden. Das Fehlen einer planerischen Konzeptionierung des endgültigen Zuschnitts des 6. BPOLAFZ Bamberg erweist sich aktuell als wichtiges Hindernis.

 

Vertreter der Sparte Portfolio Management (PM) der BImA sind im Herbst 2020 erstmals auf die Stadt Bamberg mit dem Vorschlag vorstellig geworden, einen durch die BImA initiierten, moderierten und finanzierten städtebaulichen Entwicklungsprozess anzustoßen. Auslöser für diesen Schritt war der Wunsch der BImA, einen inhaltlichen Beitrag für eine Weiterentwicklung der Stadtentwicklung leisten zu wollen. Im Fokus der BImA steht dabei die künftige Entwicklung von Flächen für den Wohnungsbau und zwar sowohl für eigene Bedarfe des Bundes, als auch für die Schaffung von Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen. Dies deckt sich mit dem Interesse der Stadt Bamberg an Schaffung von Wohnraum. Wie das Beispiel der Entwicklung Am Föhrenhain belegt, ist es gemeinsam mit einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft möglich, „bezahlbaren“ Wohnraum in Konversionsliegenschaften zu entwickeln, wenn die Rahmenbedingungen passen. Von städtischer Seite wurde daher die Stadtbau GmbH eng mit in die Gespräche eingebunden.

 

In mehreren Gesprächen, zuletzt am 30.04.2021 (Videomeeting), wurden konkrete Ausgestaltungen des Verfahrens erörtert. Die BImA möchte gemeinsame mit dem Staatlichen Bauamt, der Bundespolizei und der Stadt Bamberg ein städtebauliches Verfahren zur Entwicklung einer künftigen Flächennutzung für alle Akteure umsetzen. Federführend innerhalb der BImA ist die Sparte PM. Ziel ist es, eine städtebaulichen Rahmenplanung für das gesamte Gelände im Umgriff des BPOLAFZ, einschließlich der Flächen der ANKER-Einrichtung/AEO, zu entwickeln. In einem ersten Schritt soll in Zusammenarbeit von BImA und Bundespolizei das Dauerkonzept für das 6. BPOLAFZ Bamberg erarbeitet werden. Dieses Konzept soll den künftigen Regelbetrieb - bei im Vergleich zum Stand heute deutlich reduzierter Ausbildungskapazität - in einem komprimierten städtebaulichen Zuschnitt innerhalb der ehemaligen „Warner-Barracks Bamberg“ darstellen. Bei der Generierung dieses Arbeits- und Abstimmungsprozesses zur Herstellung des Dauerkonzeptes 6. BPOLAFZ soll die Stadt Bamberg – nach Aussage der BImA – beteiligt werden, um ihre Belange in diesen Prozess einbringen zu können.

 

Mit der Durchführung des Planungsprozesses hat die BImA bereits das Staatliche Bauamt beauftragt. Nach aktuellem Stand, soll der Prozess im Herbst 2021 starten. Die Finanzierung des Verfahrens, welches voraussichtlich auch einen städtebaulichen Wettbewerb beinhalten soll, übernimmt die BImA. Aus Sicht der Stadt Bamberg ist das ein gutes Angebot.

 

Der Oberbürgermeister hat sich schriftlich an den zuständigen Vorstand der BImA, Herrn Paul Johannes Fietz, gewandt und dabei deutlich gemacht, dass die Stadt Bamberg die Initiative begrüßt. Die Stadt Bamberg wird sich intensiv und aktiv an dem Verfahren beteiligen. Entwicklungsziele sollen nach dem Verständnis der Stadt Bamberg sein: Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, unter Einbeziehung des Wohnraumbedarfes für Bundesbedienstete, Schaffung einer sozialen Infrastruktur in Form von Kinderbetreuungseinrichtungen und ggf. auch schulischer Einrichtungen und die städtebauliche Integration dieser Fläche in das Stadtgefüge. Gleichzeitig hat Herr Oberbürgermeister Herrn Fietz zu einem gemeinsamen Gespräch nach Bamberg eingeladen, um Einzelheiten zu besprechen. Herr Fietz hat in seiner Antwort den Willen zur Umsetzung eines Entwicklungsplanes bekräftigt und deutlich gemacht, dass sich die BImA als Eigentümerin der Flächen weiterhin für einen Ausgleich der Interessen von Bund – hier insbesondere der Bundespolizei – Land und Kommune engagieren möchte.

 

Dieser Prozess ist für die Stadt Bamberg bedeutsam, da erst nach Vorliegen eines abgestimmten Planungsszenarios konkrete Verkaufsverhandlungen mit der Stadt Bamberg über die nicht mehr zu Polizeizwecken benötigten Flächen und – soweit kein Landesbedarf geltend gemacht wird - die heutige Fläche der ANKER-Einrichtung/AEO (die Fläche ist durch die BImA an den Freistaat Bayern vermietet) stattfinden können.

 

Der Katalog der genannten Stadtentwicklungsziele ist selbstverständlich nicht abschließend und kann erweitert werden.

 


7. ANKER-Einrichtung/AEO:

 

a)      Einrichtung und Betrieb der Ankunfts- und Rückführungseinrichtung für Asylbewerber vom Balkan (kurz: ARE II) bzw. heute ANKER-Einrichtung Oberfranken, AEO erfolgen durch den Freistaat Bayern. Dieser hat das Gelände der ehemaligen US-Flynn-Housing-Area hierzu von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), der Eigentümerin der Fläche, angemietet. Basis für dieses Mietverhältnis ist ein Haushaltsvermerk im Bundeshaushalt. Ein Mietzins wird nicht erhoben. Der Bund wollte die Bundesländer bei der Bewältigung der Flüchtlingssituation seit 2015 unterstützen.

 

Mit der gemeinsamen Erklärung vom 14.08.2015 verständigten sich der Freistaat Bayern mit der Stadt Bamberg auf Rahmenbedingungen für die Errichtung (damals) der ARE II auf dem Konversionsgelände in Bamberg.

 

Ziffer 2 der gemeinsamen Erklärung lautet wie folgt:

„Diese Aufnahmeeinrichtung wird befristet auf maximal 10 Jahre (unwiderrufliches Ende mit Ablauf des Jahres 2025).“

 

b)      Bei einem gemeinsamen Treffen in München mit Herrn Staatsminister Herrmann und Herrn Oberbürgermeister am 8. Mai 2018 wurde bekräftigt, dass sich der Freistaat an diese Vereinbarung gebunden fühlt. Die Verwaltung darf daher davon ausgehen, dass die ANKER-Einrichtung Oberfranken, AEO, als Nachfolgerin der ARE II, zum Ende des Jahres 2025 ihren Betrieb einstellt und der Freistaat die Stadt Bamberg bei dem Ziel, diese Fläche im Rahmen der Konversion zu entwickeln, auch gegenüber dem Bund, unterstützen wird. Auch eine solche Unterstützung wurde in der gemeinsamen Erklärung von 2015 vereinbart.

 

Der Oberbürgermeister nutzte und nutzt jede sich bietende Gelegenheit, um die Verantwortlichen auf die zwingend gebotene Herausgabe der Fläche der (gegenwärtigen) ANKER-Einrichtung hinzuweisen. Auch Landtagsabgeordnete werden von ihm angesprochen und um Unterstützung gebeten.

 

Darüber hinaus gründete der Oberbürgermeister ein Netzwerk aller Standorte in Bayern mit vergleichbaren Einrichtungen. Mit den jeweiligen Landräten und Oberbürgermeistern befindet sich die Stadt Bamberg daher im Austausch. Kurz vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie gab es ein letztes persönliches Treffen in Ingolstadt, an dem nicht nur der Innenminister, sondern alle zuständigen Regierungspräsident/innen teilnahmen. Auch dort wurde von der bayerischen Staatsregierung Vertragstreue zugesichert, nachdem dieses Thema breit und ausführlich diskutiert worden war.

 

Die Stadt Bamberg hat auch dem bayerischen Städtetag integriert, um die Interessen durchzusetzen. Auf die Bamberger Initiative hin wurde bereits 2012 ein „Arbeitskreis Konversion“ gegründet, um die Forderungen zu bündeln und die Kommunikation zu erleichtern. Gemeinsame Interessen werden dort zusammengefasst. Auch dieses Instrument nutzt die Stadt Bamberg, um sich für das Ende des Betriebs von Ankerzentren in Bayern einzusetzen. Geleitet wird dieser Arbeitskreis vom Berufsm. Stadtrat Christian Hinterstein.

 

Die Stadt Bamberg freut sich über jede Maßnahme, die geeignet ist, die Interessen der Stadt durchzusetzen. Dazu diente auch das Gespräch von Frau Sowa, Frau Einwag und Herrn Kuhn in München.

 

Mehrfach hat der Bamberger Oberbürgermeister fernmündlich mit Innenminister Herrmann gesprochen, um deutlich zu machen, wie wichtig dieser Schritt für die Stadtentwicklung ist. Das letzte persönliche Gespräch gab es am 30. März 2021 in Erlangen: Gemeinsam mit Bürgermeister Glüsenkamp besuchte der Oberbürgermister den zuständige Innenminister Herrmann mit dem Tenor, dass die Stadt Bamberg auf Vertragstreue besteht und die Herausgabe der Fläche bis spätestens 31.12.2025 erwartet.

Dazu gibt es eine Pressemitteilung der Stadt Bamberg, die auch überregional aufgegriffen worden ist. Beide Unterlagen sind als Anlagen (1 und 2) beigefügt.

 

In diesem Gespräch macht der Oberbürgermeister den Vorschlag, ein Spitzengespräch anzuberaumen, um alle Beteiligten einzubeziehen: Die bayerische Staatsregierung als Betreiberin der ANKER-Einrichtung, die Bundespolizei als Nachbarin, die BImA als Eigentümerin und die Stadt Bamberg als Trägerin der Planungshoheit. Die Vorbereitungen dazu laufen.

 

Die Stadtverwaltung begrüßt jede zusätzliche Initiative, um zum Beispiel auf parteiinterner Ebene, die Forderung der Stadt zu unterstützen. Wenn es dazu Ergebnisse gibt, bitten wir um Mitteilung.

 

Insoweit wird Bezug genommen auf den Antrag der CSU-BA-Stadtratsfraktion vom 26.11.2020 (Anlage 3).

 

 

8. Nato-Siedlung / Entwicklung Flächen Kastanienstraße:

 

Ziel war bislang der Erwerb eines Grundstücksstreifens parallel zur Kastanienstraße durch die Stadt Bamberg von der BImA, um dort einen Bolzplatz sowie eine Begegnungsfläche, insbesondere für die Anwohnerschaft der NATO-Siedlung zu errichten. Die Freigabeerklärung des Freistaates Bayern für diese Teilfläche liegt seit längerem vor. Auf Arbeitsebene waren auch die Erwerbsvoraussetzungen mit den Vertreterinnen und Vertretern der Sparten Verkauf und PM der BImA abgestimmt worden. Der Erwerb kam im Ergebnis bislang allerdings nicht zustande, da eine Abfrage möglichen Bundesbedarfs kurz vor dem angestrebten Vertragsabschluss im vergangenen Jahr einen potentiellen Bedarf der Bundespolizei ergab. Nach Kenntnis der Stadt Bamberg gründet sich dieser Bedarf nicht auf einem konkreten Betriebszweck, sondern die Bedarfsanmeldung erfolgte vielmehr vor dem Hintergrund, dass aus Sicht der Bundespolizei keine Teilflächen im Umgriff des 6. BPOLAFZ veräußert werden sollten, solange nicht eine abschließende Entscheidung über den künftigen Flächenumgriff der Bundespolizeieinrichtung getroffen worden ist. Voraussetzung dafür ist ein umfangreicher und zeitintensiver Planungsprozess. Hierzu darf auf die obigen Ausführungen verwiesen werden.

 

Im Zuge der Initiative der BImA zur Auslösung und Umsetzung eines solchen Planungsprozesses, wurde auch über die Teilfläche an der Kastanienstraße gesprochen. Im Hinblick auf die konkrete Teilfläche des ANKERzentrums/AEO konnte im Gespräch allerdings keine zeitnahe Lösung für einen Erwerb durch die Stadt in Aussicht gestellt werden, da zunächst die Entwicklung des Rahmenplanes abgewartet werden müsse. Soweit und solange Bundesbedarf angemeldet wurde, sei der BImA die Veräußerung nicht möglich.

 

Der Wunsch nach einer schnellen Entwicklung wurde durch Herrn Oberbürgermeister ebenfalls an Herrn Fietz, Vorstandsmitglied der BImA, herangetragen. Vorgeschlagen wurde, da ein Erwerb der Fläche derzeit noch nicht möglich ist, dass die Stadt Bamberg diese Flächen zumindest von der BImA pachtet, um dort einen Bolz- und einen Spielplatz errichten zu können. Damit soll den Belangen der anliegenden Anwohnerschaft Rechnung getragen werden, die durch die Etablierung des BPOLAFZ und des ANKERzentrums/AEO räumlich stark beschränkt wurden.

 

Erfreulicherweise hat Herr Fietz diesen Gedanken aufgegriffen und signalisiert, dass eine solche Pachtlösung möglich wäre. Zwischenzeitlich sind auch bereits Vertreter der Sparte FM auf die Stadt zugegangen, um die konkreten Modalitäten eines Pachtvertrages (Pachthöhe, Rückbauverpflichtung, Kündigung bei Eigenbedarf, etc.) zu besprechen. Die BImA weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es sich um ein Entgegenkommen an die Stadt handelt, um kurzfristig einen Zugriff auf die Flächen zu ermöglichen. Es handelt sich aber um eine temporäre Lösung. Sobald für diese Fläche ein Bundes- oder Landesbedarf formuliert würde, müsste das Pachtverhältnis beendet und die Fläche wieder an die BImA zurückgegeben werden. Dies zwingend und unabhängig davon, ob die Stadt Investitionen auf der Fläche vorgenommen habe. In der Außenkommunikation muss daher auf diesen Umstand hingewiesen werden.

Allen Beteiligten muss klar sein, dass es sich noch nicht um eine dauerhafte Lösung handelt. Im Bedarfsfall muss die Nutzung beendet werden. Die Fläche steht dann nicht mehr der Öffentlichkeit zur Verfügung.

 

Die Verwaltung empfiehlt aber dennoch den Abschluss eines Pachtvertrages mit der BImA, um so zumindest temporär eine Verbesserung für die Anwohnerschaft der Nato-Siedlung und künftig auch die Anwohnerschaft der Offizierssiedlung zu erreichen. Dabei gilt, dass auf Aufforderung der BImA, die öffentliche Nutzung wieder beendet und die Fläche wieder zurückgegeben werden muss.

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Konversions- und Sicherheitssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Antrag der CSU-BA-Stadtratsfraktion vom 26.11.2020 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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