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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4278-R3

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

  1. Veranstalter der Sandkerwa ist die Bamberger Sandkerwa Veranstaltungs GmbH (Gesellschafter: 50,1% Bürgerverein des 4. Distriktes der Stadt Bamberg, 49,9% Bamberg Congress + Event Service GmbH).

Die Sandkerwa 2021 würde nach dem Veranstaltungskalender vom 19. bis zum 23. August stattfinden. Dazu würden etwa 200.000 bis 250.000 Besucher erwartet.

In einer Videokonferenz mit Ministerpräsident Markus Söder, Gesundheitsminister Klaus Holetschek und verschiedenen Oberbürgermeister*innen, darunter auch Oberbürgermeister Andreas Starke, wurden am 03.05.2021 Meinungsbilder zu den großen Volksfesten abgefragt und der Rahmen aufgezeigt: Die Staatsregierung spricht die Empfehlung aus, die Großveranstaltungen abzusagen. Sie kündigte an, ein Rahmenkonzept für Veranstaltungen im Sommer 2021 vergleichbar mit den Bedingungen im Sommer 2020, zu erarbeiten. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor.

 

Oberbürgermeister Andreas Starke stellte in der Videokonferenz klar, dass es zwischen der Absage des Oktoberfestes und der Absage der Sandkerwa keinen Automatismus gibt, zumal die Veranstaltungen nur schwer vergleichbar sind. Die Durchführung einer Sandkerwa, bei der traditionell ohne Zugangsbeschränkungen in engen Gassen mehr als 200.000 Menschen miteinander feiern, sei aber nicht realistisch. Das Oktoberfest sowie andere Volksfeste wie das Gäubodenfest, wurden bereits abgesagt. Oberbürgermeister Starke kündigte an, dass sich der Stadtrat am 19.05.2021 mit der Sandkerwa befassen wird. Die Bamberger Stadtverwaltung werde vorschlagen, die Sandkerwa abzusagen.

 

  1. Allerdings müssen kreative Lösungen und Perspektiven geschaffen werden, wie beispielsweise die Durchführung von reduzierten Kerwas in den Distrikten.


Für die Diskussion der Perspektiven erfolgte eine gemeinsame Abstimmung mit den Schaustellenden und den Vertreter*innen der Bürgervereine und der Sandkerwa GmbH am 11.05.2021 in zwei separaten Terminen.

Einigkeit bestand darin, dass große Kerwas mit Alkoholausschank und Bierzeltatmosphäre nicht möglich sein werden.

Gemeinsam haben sich die Akteure sowie die Verwaltung darauf verständigt, wie im vergangenen Jahr mit reduzierten Angeboten den Schaustellenden Perspektiven zu verschaffen.

Möglich sind also –abhängig von der jeweiligen Rechtslage und des Infektionsgeschehens – kleine Angebote, kein Alkoholausschank, keine Sitzgelegenheiten. Diese Veranstaltungen sind freiwillig und an die offiziellen Sandkerwa-Terminen angelehnt. Veranstalter sind entweder die Bürgervereine oder / und die Schausteller. Die Bürgervereine haben dieser Regelung ausnahmslos zugestimmt.

 

  1. Die Durchführung der größten Kerwa, der Sandkerwa, mit Hygienemaßnahmen wie Abstand halten, Maske tragen oder mit begrenztem Zutritt, ist weder machbar noch wünschenswert. Aufgrund der notwendigen Vorlaufzeit für die Vorbereitungen kann die Entscheidung für diese Veranstaltung auch nicht weiter aufgeschoben werden.

Vor den genannten Hintergründen wird mit dem Veranstalter empfohlen, die Sandkerwa für das Jahr 2021 abzusagen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag

 

  1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der Bamberger Sandkerwa Veranstaltungs GmbH wird empfohlen, die Sandkerwa für das Jahr 2021 abzusagen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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