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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4568-80

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

 

  1. Allgemeines und vorliegende Anträge:

 

Der bisherigen, allgemeinen Inzidenzentwicklung und dem damit verbundenen Entfall verschiedener Corona-Beschränkungen folgend, wird der öffentliche Raum wieder verstärkt als Begegnungsfläche vor allem in den Abend- und Nachtstunden genutzt. So erfreulich es ist, dass grundsätzlich wieder mehr Begegnungen und engere Kontakte möglich sind, darf die Kehrseite dieser Entwicklung nicht übersehen werden: In der Stadt Bamberg findet – wie in vielen anderen Städte auch – eine Über-Beanspruchung von Teilen der Innenstadt durch „Partygänger“, vor allem an den Wochenenden statt. Damit verbunden sind leider auch Lärm, massive Verunreinigungen und Störungen der Sicherheit und Ordnung. Dabei gilt, dass – insbesondere angesichts der aktuellen, lokalen Entwicklung des Infektionsgeschehens - weiterhin Maßnahmen des Infektionsschutzes erforderlich sind und die Regelungen der aktuellen 13. Bayerischen Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) auch weiterhin gelten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung von Hygieneregeln, vor allem des Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen Personen bzw. Gruppen.

 

Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat die Stadt Bamberg in enger Abstimmung mit der Polizei, den Anwohnern und den ansässigen Gastronomen ein Bündel an Maßnahmen wie bspw. ein Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum, ein To-Go-Verkaufsverbot von Alkoholika, verstärkter Polizeipräsenz, Anbringung einer Sicherheitsbeleuchtung an der Unteren Brücke, zusätzlichen Mülleimern und der Bereitstellung von Toilettencontainern, umgesetzt. Auf einen entsprechenden Sachstandsbericht hierzu im Konversions- und Sicherheitssenat am 14.07.2021 darf Bezug genommen werden.

 

Der Verwaltung liegen eine Reihe von Anträgen zu dem Themenkomplex vor (siehe Anlagen).

 

  1. Antrag der CSU-BA-Fraktion vom 15.06.2021 „Antrag Freischankflächen – unbefristete Genehmigung und Evaluierung mit Anwohnern“.
  2. Antrag der FW-BuB-FDP-Fraktion vom 21.06.2021 „Mehr geordnete innerstädtische Begegnungsmöglichkeiten im Sommer schaffen“.
  3. Antrag der CSU-BA-Fraktion vom 05.07.2021 „Antrag zur Entlastung der Innenstadt – durch weitere Freischankflächen und Silent Disco“.
  4. Antrag der CSU-BA-Fraktion vom 07.07.2021 „Antrag weitere Freischankflächen zur Entlastung der Innenstadt“.
  5. Antrag der CSU-BA-Fraktion vom 14.07.2021 „Antrag weitere temporäre Freischankflächen auf der Unteren Brücke“.

 

 

  1. Ausschreibung von Freischankflächen:

 

Ein wichtiger Ansatzpunkt in den vorliegenden Anträgen ist die Schaffung von mehr Freischankflächen: Durch eine geordnete gastronomische Bewirtschaftung der entsprechenden Flächen soll eine Entlastung des öffentlichen Raums erreicht werden. Vorgeschlagen wird, verschiedene Plätze im Stadtgebiet öffentlich zur Nutzung durch Gastronomiebetriebe auszuschreiben. Nach Einschätzung der Verwaltung könnte dies grundsätzlich in Form einer Dienstleistungskonzession erfolgen. Vergaberechtlich wäre wohl eine beschränkte Ausschreibung der Dienstleistungskonzession ausreichend, da der mit der Konzession verbundene Umsatz voraussichtlich unterhalb des Schwellenwertes für eine europaweite Ausschreibung liegen würde. Doch auch eine solche Ausschreibung erfordert ein förmliches Vergabeverfahren und insbesondere die Einhaltung von Fristen. Nach Einschätzung der Verwaltung kann in der Konsequenz frühestens Mitte September - und damit kurz vor Ende der Freischankflächensaison - mit einer Vergabeentscheidung gerechnet werden. Folglich würde eine Ausschreibung erst für das Jahr 2022 Sinn machen.

Die mit dem Antrag intendierte kurzfristige Verbesserung der Situation im öffentlichen Raum durch Bewirtschaftung der öffentlichen Flächen wäre demnach mittels Vergabe einer Dienstleistungskonzession nicht erreichbar. Hinzu kommt, dass unabhängig von der vergaberechtlichen Seite in jedem Fall von den potentiellen Betreibern ein entsprechendes Bewirtschaftungs- und Sicherheitskonzept zu erarbeiten und zur Genehmigung vorzulegen wäre. Unabhängig von der Frage nach einer Ausschreibung müssen auch die entsprechenden Flächen vorhanden und geeignet sein.

 

 

  1. Mögliche Freischankflächen:

 

a)         Elisabethenplatz:

Zu den vorliegenden Fraktionsvorschlägen wurde auch die DEHOGA Kreisstelle Bamberg als Vertreterin der Gastronomie am 01.07.2021 telefonisch befragt. Diese hält den Elisabethenplatz für einen Biergarten nicht geeignet. Hier wird die Meinung vertreten, dass ein mit hohem Aufwand schön gestalteter Platz, der für die dort angesiedelten Restaurants einen attraktiven Rahmen bildet, nicht durch einen Biergarten „verschandelt“ werden sollte. Denn für einen geordneten Biergartenbetrieb ist regelmäßig die Vorhaltung – wie für alle anderen nicht an eine Gastronomie angebundene Freischankflächen auch - von Bänken, ggf. einem Regenschutz und einer abschließbaren Versorgungseinheit entsprechender Größe sowie einem Toilettenwagen o. ä. in unmittelbarer Nähe, erforderlich.

 

b)        Nördliche Promenade:

Auch eine Freischankfläche auf der Nördlichen Promenade wird von der DEHOGA Kreisstelle Bamberg als nicht zielführend erachtet, da damit Lärm in einen Teil der Innenstadt gezogen wird, der bisher eher ruhig gewesen war. Ferner ist dieser Platz von Wohnbebauung gesäumt und es wäre – um mögliche Konflikte von vornherein gar nicht erst entstehen zu lassen - bestenfalls eine Tagesgastronomie vorstellbar.

Darüber hinaus müsste der Platz – zumindest perspektivisch - jeden Samstagvormittag dem Bauernmarkt zur Verfügung gestellt werden, da dieser nicht dauerhaft auf den Maxplatz verlagert werden könnte. So ließe sich ein dauerhafter Umzug auf den Maxplatz in einem nicht durch Pandemiebeschränkungen geprägten Jahr nicht darstellen, da es – infolge der großen Nachfrage für diese Fläche - immer wieder Überschneidungen mit Veranstaltungen, Versammlungen und anderen Events geben würde.

Des Weiteren, ist gerade in den Sommermonaten der Maxplatz sehr durch die Sonne aufgeheizt. Auch die Kurzzeitparkplätze (es gibt auf der Fläche unter den Bäumen nur Kurzzeitparkplätze von 8 h bis 19 h, jedoch kein Bewohnerparken) würden in der Zeit der Bewirtschaftung dauerhaft wegfallen. Dafür kann in den städtischen Parkhäusern und Tiefgaragen keine Alternative angeboten werden, da das kostenfreie Parken in der 1. Stunde aufgrund einer Entscheidung Aufsichtsrates der Stadtwerke Bamberg Verkehrs- und Park GmbH vom 10.12.2020 zum 01.04.2021 zurückgenommen wurde (Ausnahme Parkhaus Süd: Dort ist das kostenlose Parken in der 1. Stunde noch bis zum 31.12.2021 möglich).

 

In der Sitzung des Bau- und Werksenates am 09.06.2021 wurde beschlossen, die Nördliche Promenade in die Prioritätsliste für den Sonderfonds „Innenstädte beleben“ mit aufzunehmen. Dabei wurde für die Nördliche Promenade ein Betrag von 50.000 Euro für die Gestaltung von Abstimmungsprozessen mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort, um Möglichkeiten für eine Belebung der innerstädtischen Platzfläche anzustoßen, eingeplant. Bauliche Maßnahmen sind damit nicht möglich. Im Rahmen eines solchen Abstimmungsprozesses bestünde aber zumindest die Möglichkeit, das Thema „Fester Bewirtschaftungspavillon“ zu diskutieren und nach Abwägung aller Belange ggf. in ein Umsetzungskonzept einfließen zu lassen. Zu beachten wäre aber, dass ein solcher „Gastropavillon“ dem Ziel und Zweck des dort gültigen B-Planes widerspräche. Das heute geltende Planungsrecht lässt auf dem als Verkehrsfläche gewidmeten Platz keinen solche Pavillon zu und es wäre erst ein Entwidmungsverfahren durchzuführen. Ferner müsste berücksichtigt werden, dass ein „Gastropavillon“ mit allen erforderlichen Erschließungen, Sanitär-, Sozial-, Kühl- und Lagerräumen unter Einhaltung des Lebensmittel- als auch des Arbeitsstättenrechts eine nicht unerhebliche Investition (je nach Ausstattung auch mehrere Hunderttausend Euro) darstellen würde. Vor dem Hintergrund des fehlenden Planungsrechtes könnten dafür aber keine Fördermittel eingesetzt werden.

 

c)         Hofbereich Staatliches Bauamt:

Ebenfalls wurde beantragt, den Parkplatz im Hof des Staatlichen Bauamtes für die gastronomische Bewirtschaftung freizugeben. Dort befinden sich ca. 30 Parkplätze, für die jedoch seitens der Stadt keine kostenfreien, alternativen Stellplätze angeboten werden können. Auch eine Zurverfügungstellung kostenloser Ersatzstellplätze in den Parkierungseinrichtungen der Stadtwerke kann nicht in Betracht gezogen werden, da die Stadtwerke aufgrund dramatischer Umsatzeinbußen durch die Corona-Pandemie (im Verkehrsbereich bisher rund 1,2 Mio. in den Jahren 2020 und 2021) durch den Aufsichtsrat beauftragt wurden, Gegensteuerungsmaßnahmen zu entwickeln, um diese Einbußen abzufedern. Eine davon war die oben erwähnte Rückabwicklung der kostenlosen ersten Stunde in den Parkhäusern. Der private Parkplatz im Hof des Baureferates ist ebenfalls keine Alternative, da er zu klein ist, um dort 30 zusätzliche Parkplätze unterzubringen. Vor diesem Hintergrund war es nicht sinnvoll möglich Gespräche mit dem Staatlichen Bauamt hinsichtlich einer möglichen Freigabe des Parkplatzes für eine gastronomische Bewirtschaftung zu führen.

 

d)        Fläche Am Leinritt (Sandkerwazelt):

Beantragt wurde weiterhin, die Ausweisung der Fläche des Sandkirchweihzeltes am Leinritt als Freischankfläche zu prüfen. Diese Idee wurde auch von der DEHOGA Kreisstelle Bamberg vorgebracht. Da es sich um eine Anlage an einem Gewässer handeln würde, die zudem teilweise in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet liegt, wäre eine wasserrechtliche Genehmigung gem. § 36 WHG und Art. 20 BayWG bzw. § 78 Abs. 5 WHG (Überschwemmungsgebiete) erforderlich und das Wasserwirtschaftsamt (WWA) als zuständige Fachbehörde zu beteiligen. Seitens des Umweltamtes, als zuständigem Fachamt, wurde bereits eine Anfrage an das WWA gestellt, jedoch steht eine Antwort noch aus. Da diese Fläche aktuell und in den nächsten Monaten von den Stadtwerken zur Baustelleneinrichtung für die umfassenden Baumaßnahmen der Stadtwerke (Erneuerung der Wasserleitungen im Sandgebiet) genutzt wird – insbesondere, um dadurch die Erreichbarkeit des dort ansässigen Hotels zu gewährleisten-, steht dieser Ort bis Ende 2021 ohnehin nicht mehr zur Verfügung.

 

Zur Frage des Immissionsschutzes und möglicher Einschränkungen für Freischankflächenbetreibe wurde das Umweltamt um eine Stellungnahme gebeten. Grundsätzlich weist das Umweltamt darauf hin, dass eine endgültige Prüfung immer nur anhand eines konkreten Antrages möglich sei. Allgemein könne jedoch zu Fragen des Immissionsschutzes die Aussage formuliert werden, dass es sich bei Freischankflächen um Anlagen gem. § 22 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) handele. In der Konsequenz gibt es einen Betreiber der dafür verantwortlich sei, dass von seinem Betrieb keine schädlichen Umwelteinwirkungen auf Dritte ausgehen.

Dies gelte vor allem für Lärmemission. Da das Gebiet im Bereich Untere Brücke/Sandstraße nicht unerheblich vorbelastet sei, müsste ein Freischankflächenbetrieb in diesem Bereich aber in aller Regel spätestens um 22 Uhr eingestellt werden. Eine abschließende Stellungnahme bleibt einer konkreten Betriebsbeschreibung vorbehalten.

 

e)         Maxplatz/Einrichtung eines „Ratskellers“:

Im Vorschlagskatalog der Fraktionen zu möglichen Freischankflächen wurde auch die Einrichtung einer Gaststätte („Ratskeller“) im EG des Rathauses am Maxplatz bei der anstehenden Generalsanierung aufgegriffen. Das Projekt „QUAM – Quartier am Maxplatz“ befindet sich derzeit noch in einer sehr frühen Planung- und Konzeptionierungsphase. Aktuell wird eine Voruntersuchung für das Gebäude vorbereitet (Statik, Schadstoffe etc.), da hierzu im Herbst ein Förderantrag gestellt werden muss. Dies bedeutet, dass Aussagen zum Raumkonzept erst in den nächsten Monaten möglich sein werden. Erst im Rahmen dieses Planungskonzeptes kann entschieden werden, ob und wenn ja, wo eine gastronomische Einrichtung im Rathaus am Maxplatz möglich und sinnvoll sein könnte.

 

f)          Freischankfläche im Bereiche der Unteren Brücke:

Beantragt wurde, eine temporäre Freischankfläche auf der Unteren Brücke zu prüfen. Hinsichtlich eines möglichen Ausschreibungsverfahrens darf auf die obigen Ausführungen (siehe oben unter Nr. 2) Bezug genommen werden. Nach Kenntnis der Verwaltung liegen bereits konkrete Interessenbekundungen einzelner Gastronomen vor. Im gemeinsamen Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der antragstellenden Fraktion, der Gastronomie sowie der Verwaltung am 14.07.2021 wurde angeregt, einen entsprechenden Antrag auf Sondernutzung zu stellen, der durch die Verwaltung geprüft werden soll. Vor diesem Hintergrund kann im Rahmen der Sitzungsvorlage noch keine endgültige Aussage über die Möglichkeiten einer Freischankfläche in dem Bereich getroffen werden, sondern es bleibt zunächst das angekündigte Antragsverfahren abzuwarten. Im Rahmen der Fortsetzung der Gespräche mit Polizei und Gastronomie zur Frage des Alkoholkonsumverbotes und des To-Go-Verkaufsverbotes am 19.07.2021 wurde ebenfalls die Interessenlage hinsichtlich des Betriebes einer Freischankfläche abgefragt. Dabei gab es sowohl vereinzelte Interessenbekundungen, als auch Ablehnungen. Vereinbart wurde, dass Interessenbekundungen schriftlich, möglichst bis zum 28.07.2021 formuliert werden sollen.

 

g)        Weitere mögliche Freischankflächen:

Eine Freigabe weiterer Freischankflächen auf bislang nicht dafür genutzten Innenstadtflächen wird seitens der Verwaltung generell als nur unter bestimmten Voraussetzungen umsetzbar bewertet. Es sind ja nur solche Innenstadtflächen noch ohne Freischanknutzung, auf denen es keine Gastronomiebetriebe gibt. Ähnlich wie bei der Nördlichen Promenade müssten zunächst viele offene Punkte geklärt werden (Widmung der Fläche, Versorgungsleitungen, Vergabe, Toilettenanlagen etc.), bevor an bisher ungenutzten Orten in der Innenstadt Freischankflächen (dauerhaft) eingerichtet werden könnten. In der Konsequenz muss für jede einzelne Fläche konkret geprüft werden, ob und in welchem Umfang eine Freischankfläche dort betrieben werden kann. Um eine sinnvolle und sachbezogene Prüfung zu gewährleisten, ist ein entsprechender Antrag auf Nutzung durch eine Betreiberin/einen Betreiber erforderlich, der Rahmendaten zum Nutzungskonzept (welche Fläche, welche Infrastrukturvoraussetzungen, etc.) und zum Nutzungsumfang (Betriebszeiten, Hygienekonzept, Einlasskontrollen, Security, etc.) enthalten muss. Der einfachste Weg solche „betriebssitzlose“ Gastroflächen einzurichten, wäre im Rahmen einer zeitlich begrenzten Veranstaltung auf öffentlich gewidmeten Flächen. Veranstaltungen sind aufgrund der Corona-Pandemie jedoch nur im Einzelfall möglich (siehe hierzu auch die Ausführungen zu Nr. 5 „Silent Disco“)

 

  1. Unbefristete Genehmigung erweiterter Freischankflächen:

 

Ferner wurde beantragt, die erweiterten Freischankflächen wie sie bisher geduldet werden, unbefristet zu genehmigen.

Die Erweiterungen der Freischankflächen wurden in der gegenwärtigen Corona-Sondersituation unter Beschneidung des öffentlichen Straßenraums in Form einer Duldung schnell und unbürokratisch möglich gemacht. Dadurch steht allen anderen Nutzerinnen und Nutzern des öffentlichen Raums -insbesondere den Fußgängerinnen und Fußgängern weniger Platz zur Verfügung. Vor dem Hintergrund der Corona-Krise und den Umsatzeinbußen in den Gastronomiebetrieben gab es hier jedoch viel Verständnis. So auch bei Anwohnerinnen und Anwohnern, als öffentlicher Parkraum für Freischankflächen genutzt werden sollte.

Dieses Verständnis würde wohl zumindest in Teilen wegfallen, wenn der öffentliche Raum dauerhaft verkleinert bleibt bzw. Bewohnerparkplätze für immer verschwinden. So wie es bereits jetzt bei der Belegung von Flächen vor Nachbargebäuden zu Interessenskollisionen kam, die seitens der Verwaltung vor Ort geschlichtet werden mussten. Eine pauschale Genehmigung aller geduldeten Freischankflächen wäre daher nach Ansicht der Verwaltung nicht möglich und wäre auch nicht sinnvoll. Unabhängig davon ist die Verwaltung der Ansicht, dass überall dort, wo die vergrößerten Freischankflächen aufgrund der aktuellen Erfahrungen sinnvoll und ohne wesentliche Beeinträchtigungen beibehalten werden können, diese im Einzelfall auch genehmigt werden sollten. Eine Genehmigung und damit ggf. Beibehaltung der erweiterten Flächen ist daher nur nach Stellung von entsprechenden Anträgen durch die Gastronomiebetriebe und einer ausführlichen Einzelfallprüfung unter Beteiligung verschiedener Fachämter möglich (bspw. wäre bei einer Freischankfläche > 40 m² eine Baugenehmigung erforderlich). Dabei können diese dauerhaft nur vor dem eigenen Betrieb eingerichtet werden.

 

Nicht vergessen werden sollte auch, dass die Erweiterung der Freischankflächen lediglich dazu gedacht war, den Gastronomiebetrieben die Möglichkeit zu geben, die Abstandsregeln bei der gleichen Anzahl an Sitzplätzen einhalten zu können. Diese großzügige Regelung war nicht dazu gedacht, dass zusätzliche Möbel aufgestellt und damit zusätzliche Sitzplätze geschaffen werden! Nach Wegfall der Corona-Beschränkungen würde eine dauerhaft vergrößerte Freischankfläche daher auch zu einer entsprechend höheren Sondernutzungsgebühr für den Betreiber führen.

 

 

  1. Durchführung einer sog. Silent Disco:

 

Auch eine solche Veranstaltung findet nicht ganz ohne „Lärmbelästigung“ statt, da die Teilnehmenden zwar während der Veranstaltung Kopfhörer tragen, aber das Ankommen und Gehen sowie die Gespräche in den Pausen trotzdem regelmäßig zu einer deutlichen Geräuschkulisse führen. Nach den aktuell geltenden Infektionsschutzvorgaben ist eine Veranstaltung wie die Silent Disco noch nicht genehmigungsfähig. Eine Ausnahmegenehmigung wird in aller Regel ausscheiden, da eine Bezugsfallwirkung kaum vermeidbar wäre und eine Ausnahme auch angesichts der derzeit wieder steigenden Inzidenzen, infektiologischen Bedenken begegnete. Letztendlich käme es auf die Details im Veranstaltungskonzept an, sowie auf die dazu zwingend einzuholende fachliche Expertise des Gesundheitsamtes.

 

Bisher wurde eine Silent Disco in Bamberg 2013 („Stummtanzabend“ am Schotterplatz am Leinritt) und 2015 (2. Kopfhörerparty „Elektroblüte“ auf dem Skulputurenpark Bernhard Wagenhäuser beim Welcome-Hotel) durchgeführt. Inwiefern der damalige Veranstalter bereit wäre, dieses Event nochmals anzubieten, muss noch geklärt werden.

 

  1. Kultur in der Stadt“:

 

Zur Unterstützung der Kulturschaffenden und um weitere Begegnungsmöglichkeiten zu schaffen, wurde seitens der Politik angeregt, ein Programm „Kultur in der Stadt“ aufzulegen. Ein solches Programm wurde bereits durch das Kulturreferat konzeptioniert und wird nun umgesetzt: In den nächsten Wochen finden - vorbehaltlich einer (wieder) sinkenden oder zumindest stabilen Entwicklung der Pandemielage (!)- rund 400 Kulturveranstaltungen aller Sparten (Theater, Musik, Lesungen, Tanz und Performances sowie Ausstellungen) in Bamberg statt. Vor allem der „Unterstützungsfonds II – Zusammenhalt in der Stadt“ wurde und wird von der Kulturbranche und den Kunstschaffenden stark nachgefragt. Die Fachsenate haben großzügig Unterstützung für Bamberger Kunstschaffende jeder Form beschlossen, exemplarisch darf auf die Förderung für die Freien Theater (u.a. TIG, Chapeau Claque, Wildwuchs Theater, Art East usw.) und Musik (u.a. inklusives Sommerfest KUFA, Bambaegga Hip-Hop-Sommerfest, „All along Königstraße“ Veranstaltung in Bamberg Mitte, „Abstands-Kultur auf der Jahnwiese“ von Bamberger Festivals e.V. usw.) hingewiesen werden.

 

All diese Unterstützungen kommen Bamberger Künstlerinnen und Künstlern sowie der kompletten Veranstaltungsbranche zugute und dienen der Belebung der Szene. Sie hilft nicht nur den Künstlerinnen und Künstlern, sondern auch allen assoziierten Veranstalterinnen/Veranstaltern, Technikerinnen/Technikern und der Gastronomie die zum Beispiel über Catering hinzuverdient. Ferner könnte die Vielzahl qualitativ hochwertiger, kultureller Veranstaltungen auch einen Beitrag zur Entspannung der aktuellen Lage in der Bamberger Innenstadt liefern.

Wenn Künstlerinnen und Künstler darüber hinaus von den Betreibern von Freischankflächen (z. B. Bierkeller) die Gelegenheit zu Auftritten erhalten, wird dies begrüßt, sofern die individuellen Rahmenbedingungen, geregelt in den Rahmenkonzepten Gastro und Kultur, vor Ort dies zulassen. Es wird jedoch kritisch gesehen, solche Auftritte –die es ja bereits vor Corona gab- aus dem aus den Kulturfördermitteln zu bezuschussen, da es ja bereits verschiedene Betreiber von Freischankflächen gibt, die hier von sich aus aktiv sind. Sei es, weil sie sich durch den Auftritt höhere Besucherzahlen erhoffen, sei es, weil sie die Kulturschaffenden unterstützen wollen.

 

  1. Zusammenfassung/Ergebnis:

 

Die beantragte Schaffung zusätzlicher Freischankflächen in der Innenstadt lässt sich formal durch das vorgeschlagene Instrument einer Ausschreibung nicht kurzfristig verwirklichen, so dass die beabsichtigte Entlastungwirkung während der aktuellen Freischanksaison 2021 nicht mehr zum Tragen käme. Zudem sind die vorgeschlagenen Plätze und Flächen teilweise aufgrund fehlender Infrastruktur, konträrer Nutzungen und teils mangelnder Akzeptanz gerade durch die DEHOGA für die angedachte gastronomische Nutzung nicht oder nur ungenügend geeignet bzw. werden aktuell anderweitig genutzt. Hinsichtlich der Unteren Brücke sollen eingehende Anträge geprüft und mit den Antragstellern mögliche Rahmenbedingungen für eine Freischankflächeneinrichtung besprochen werden. Dies gilt selbstverständlich auch für konkrete Anträge für andere bzw. weitere Flächen.

 

Generell darf aber durchaus kritisch angemerkt werden, ob eine zusätzliche gastronomische Nutzung auf einer Vielzahl von bislang nicht hierfür genutzten Flächen vor dem Hintergrund aktuell lokal deutlich steigender Inzidenzzahlen wirklich ein zielführendes Instrument sein kann, um Menschenansammlung zu entzerren und in geordnete Bahnen lenken zu können. Für eine Gesamtbetrachtung muss neben einer möglichen entzerrenden oder regulierenden Wirkung (was insbes. für den Bereich der Unteren Brücke erhofft würde) auch mit einbezogen werden, dass durch zusätzliche Angebote immer mehr Menschen in die Innenstadt gezogen werden könnten. Ebenfalls muss mit einbezogen werden, dass viele junge Menschen mehr erwarten, als nur eine klassische Freischankfläche. Hier braucht es „außergewöhnlichere“ Angebote wie z. B. der „Cocktailgarten“ des „Schwarzen Schafs“ auf der Privatfläche unterhalb des Spezi-Kellers oder wie die vorgeschlagene „Silent Disco“. Auch Kulturangebote außerhalb der Innenstadt, wie z. B. das Festival „Wild Tunes“ am zweiten Juliwochenende auf der Jahnwiese tragen zur Entzerrung bei.

Nach vorläufiger Einschätzung der Verwaltung wäre ein wichtiger Schritt, auf eine Widereröffnung der Diskotheken als Treffpunkte hinzuwirken. Diese würden ein echtes alternatives Angebot, insbesondere in den problematischen Nachtstunden, darstellen. Zuständig für solche Schritte ist der Freistaat Bayern. Erforderlich ist eine generelle Regelung, welche auch für die Betreiber der Diskotheken hinreichend Verlässlichkeit für wirtschaftliche Entscheidungen geben kann. Dem Beispiel der Stadt Ravensburg folgend, wird daher vorgeschlagen, beim Freistaat Bayern die Genehmigung eines Modellversuches zu beantragen. Damit soll unter bestimmten Rahmenbedingungen (bspw. Öffnung nur für Genesene, Geimpfte oder Getestete), eine regionale Öffnung solcher Einrichtungen testweise ermöglicht werden. Mit entsprechender wissenschaftlicher Begleitung, bspw. durch die HTK GmbH, könnte so eine Angebotserweiterung insbesondere als Alternative an den Wochenenden und in den Nachtstunden für das sonst im öffentlichen Raum feiernde Publikum formuliert werden.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

1. Vom Sitzungsvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Freistaat Bayern die Genehmigung für einen Modelversuch zur lokalen Öffnung von Diskotheken unter wissenschaftlicher Begleitung und Evaluation zu beantragen. Durch eine Erweiterung des Freizeitangebotes vor allem zur Nachtzeit sollen gezielte Anreize für Alternativen zur Nutzung des öffentlichen Raumes gesetzt werden. Dem Stadtrat ist über die weitere Umsetzung zu berichten.

 

 

 

3. Folgende Anträge sind mit diesem Sitzungsvortrag geschäftsordnungsmäßig behandelt:

a)    Antrag der CSU-BA-Fraktion vom 15.6.2021 „Antrag Freischankflächen – unbefristete Genehmigung und Evaluierung mit Anwohnern“;

b)   Antrag der FW-BuB-FDP-Fraktion vom 21.06.2021 „Mehr geordnete innerstädtische Begegnungsmöglichkeiten im Sommer schaffen“;

c)    Antrag der CSU-BA-Fraktion vom 05.07.2021 „Antrag zur Entlastung der Innenstadt – durch weitere Freischankflächen und Silent Disco“;

d)   Antrag der CSU-BA-Fraktion vom 07.07.2021 „Antrag weitere Freischankflächen zur Entlastung der Innenstadt“;

e)    Antrag der CSU-BA-Fraktion vom 14.07.2021 „Antrag weitere temporäre Freischankflächen auf der Unteren Brücke“.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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