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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4614-R1

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

1. Bisherige Entwicklung:

 

Zuletzt wurde in der Sitzung des Stadtrates am 28.07.2021 ausführlich über die Entwicklung und die Situation, insbesondere im Bereich der Unteren Brücke, berichtet. Im Ergebnis fasste der Stadtrat den Beschluss, einer gastronomischen Nutzung unter bestimmten Rahmenbedingungen zuzustimmen.

 

Im Nachgang der Stadtratssitzung am 28.07.2021 wurden Stellungnahmen der Feuerwehr, der Polizei sowie der Bürgervereine eingeholt. Unabhängig davon, haben sich VCD bzw. ADFC mit einer entsprechenden Pressemitteilung vom 01.08.2021 zu einer Nutzung der Unteren Brücke durch die Gastronomie - negativ - geäußert. Die Pressemitteilung von VCD und ADFC liegt als Anlage 1 bei.

 

Aus den Stellungnahmen der Feuerwehr, der Polizei und des Bürgervereins IV. Distrikt ist zu entnehmen, dass eine beidseitige Nutzung der Unteren Brücke bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Verkehrsfunktion (Fußgänger- und Radverkehr) nicht funktioniert.

 

Aufgrund der Verkehrsbedeutung der Unteren Brücke besteht der Wunsch, und auch die Notwendigkeit, die Untere Brücke, ihrer Verkehrsbedeutung gemäß, weiterhin auch als öffentliche Verkehrsfläche zu nutzen. Die Untere Brücke braucht also den erforderlichen Raum, um den Durchgangsverkehr zu ermöglichen und die Rettungswege sicherzustellen.

 

Am 30.07.2021 fand mit Vertretern der Freiwilligen Feuerwehr, der Polizei sowie der Stadtverwaltung ein Gespräch zu den Rahmenbedingungen einer Bewirtschaftung der Unteren Brücke statt. In Abstimmung mit der PI Bamberg-Stadt ist das gemeinsame Gesprächsergebnis wie folgt zusammenzufassen:

 

Im Ergebnis wird dringend empfohlen, auf eine beidseitige Bewirtschaftung / Bestuhlung der Unteren Brücke zu verzichten, wenn gleichzeitig der Durchgangsverkehr aufrecht erhalten und die Brücke nicht der allgemeinen Verkehrsnutzung entzogen werden soll. Deswegen sind die Rahmenbedingungen entsprechend anzupassen. Das hat die Verwaltung veranlasst.

 

 

2. Interessenbekundungsverfahren:

 

Auf Basis dieser angepassten Rahmenbedingungen erfolgte mit Schreiben vom 03.08.2021 an die DEHOGA Bayern, Kreisstelle Bamberg, sowie an den bei der städtischen Wirtschaftsförderung vorhandenen Gastronomieverteiler (171 Betriebe) die Aufforderung zur Abgabe von Interessenbekundungen für den Betrieb einer Freischankfläche im Bereich der Unteren Brücke. Exemplarisch liegt als Anlage 2 das Schreiben an die Gastronomiebetriebe dieser Sitzungsvorlage bei. Möglichen Interessenten wurde eine Frist bis zum 11.08.2021, für die Abgabe einer Interessenbekundung gesetzt.

 

Bis zu diesem Zeitpunkt gingen zwei Interessenbekundungen bei der Stadt Bamberg ein: Eine Interessenbekundung bestand lediglich aus einer E-Mail. Auf Nachfrage wurde erklärt, dass jedoch die Einhaltung der geforderten Rahmenbedingungen nicht gewährleistet werden könne.

 

Eine weitere Interessenbekundung erfolgte unter Abgabe eines Konzepts sowie einer Planbeilage. Mit diesem Gastronomen wurde am 12.08.2021 ein persönliches Gespräch geführt. Das Konzept des Gastronomen sieht eine nur einseitige Nutzung der Unteren Brücke vor. Aufgrund der vorgesehenen Verwendung von Standard-Biertischgarnituren, verbleibt aber lediglich eine Verkehrsfläche (Rettungsweg) von knapp drei Metern. Im Gespräch mit dem Gastronomen wurde von diesem erläutert, dass nur so für ihn ein wirtschaftlicher Betrieb dargestellt werden könnte. Müsse gesondertes Mobiliar angeschafft werden, sei die Wirtschaftlichkeit (sowohl wegen der Anschaffungskosten, als insbesondere auch wegen einer Verringerung des potenziellen Gästeaufkommens) wirtschaftlich nicht mehr interessant. Zudem ist in seinem Konzept keine Stellung eines Security-Dienstes außerhalb der üblichen Betriebszeiten vorgesehen. Die Betriebszeiten sollen täglich bis 23:00 Uhr (Ausschankende) und eine Räumungsstunde bis 24:00 Uhr sein. Dies ist aus Immissionsschutzgründen allerdings nicht möglich, weil die schützenswerten Interessen der Nachbarn entgegen stehen.

 

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass bei Einhaltung der geforderten Rahmenbedingungen ein wirtschaftlicher Betrieb aus Sicht des Gastronomen nicht möglich wäre.

 

 

3. Weitere Vorgehensweise „Untere Brücke“:

 

Nach dem Bericht der Polizei hat sich in Bamberg eine „Partyszene“ etabliert. Daher wird insbesondere Publikum von außerhalb angezogen. Eine Kontrolle der geltenden Regelungen (v. a. Infektionsschutz und Lärmschutz) ist nur mit einem massiven Kräfteeinsatz möglich. Die lokal zur Verfügung stehenden Kräfte reichen hierzu, insbesondere an den Wochenenden, nicht aus.

 

Nach Auffassung der Verwaltung lassen sich die aktuellen Probleme im Bereich der Unteren Brücke nicht durch eine gastronomische Nutzung, welche die verkehrlichen Belange als Verbindungsweg zwischen der Innenstadt und dem Sandgebiet respektieren muss, nachhaltig lösen. Soll die verkehrliche Bedeutung der Unteren Brücke gewahrt und gleichzeitig die Problemlage im Bereich der Unteren Brücke in den Abend- und insbesondere in den Nachtstunden kontrolliert und geregelt werden, müssen andere Maßnahmen ergriffen werden.

 

Das bestehende Alkoholkonsumverbot sowie die Abstandsregeln nach der weiterhin geltenden Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bilden bereits einen ersten Ansatz, um dem Ruhebedürfnis der Anwohner Rechnung zu tragen. Es ist auch eine Frage der Kontrolldichte, dass die geltenden Maßnahmen wirken. Wie sich gezeigt hat, ist die Durchsetzung der bereits heute geltenden infektionsschutzrechtlichen Vorgaben allerdings nur mit einem sehr erheblichen Kräfteeinsatz der Polizei möglich. Aufgrund der regelmäßigen Größe der Menschenansammlungen im Bereich der Unteren Brücke ist effektives Handeln nur dann gewährleistet, wenn die lokalen Kräfte der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt durch Kräfte der Bayerischen Bereitschaftspolizei unterstützt werden. Ist dies der Fall, kam es regelmäßig auch zu keinen erheblichen Vorkommnissen oder Störungen. War ein entsprechender Kräfteeinsatz der Polizei nicht möglich, traten wieder entsprechende Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf. Anzeigen werden erstattet, soweit dies bei den Menschenansammlungen möglich ist und werden zeitnah vom Straßenverkehrsamt weiterbearbeitet.

 

Die Interessen der Anwohner sind genauso zu berücksichtigen wie der Wunsch der Besucherinnen und Besucher, sich unter freiem Himmel zu treffen. Eindeutig haben die Beschwerden der Bewohnerinnen und Bewohner über Lärm und Verunreinigungen deutlich zugenommen. Die letzten Wochen haben die Situation verschärft. Die Party-Szene in Bamberg ist zu einem überregionalen Anziehungspunkt geworden. Daher besteht Handlungsbedarf und die Verwaltung schlägt dazu konkret vor:

 

a) Aus Sicht der Verwaltung wird der Vorschlag einer temporären Sperrung der Unteren Brücke, in der Zeit von Freitag auf Samstag sowie von Samstag auf Sonntag jeweils von 20:00 bis 05:00 Uhr gemacht. Die Aufrechterhaltung der Sperrung ist durch den Einsatz eines entsprechenden Security-Dienstes und der Polizei sicherzustellen. Diese Regelung soll probeweise gelten, nämlich bis zum 12.09.2021.

 

b) Die Verwaltung wird die Ergebnisse evaluieren und für die Behandlung der Angelegenheit in der Vollsitzung am 29.09.2021 auswerten.

 

c) In der Langen Straße / Kapuzinerstraße / Löwenstraße - entlang des Innerstädtischen Rings - beschweren sich Anwohnerinnen und Anwohner sowie der zuständige Bürgerverein über nächtliche Raserei von Pkw-Fahrern und lautes Dröhnen von Motorgeräuschen. „Im Kreis“ auf dem Innerstädtischen Ring zu fahren ist eine Entwicklung die auf Kritik stößt. Die Verwaltung soll beauftragt werden zu prüfen, ob durch verkehrsrechtliche Anordnungen (beispielsweise eine temporäre Beschränkung auf Anliegerverkehr) oder andere geeignete Maßnahmen, die Situation verbessert werden kann. Außerdem wird die Polizei aufgefordert, Kontrollen durchzuführen.

 

 

4. Zukunftsperspektive:

 

Insbesondere für junge Leute, sollen für das Jahr 2022 rechtzeitig Angebote gemacht werden, um, im Rahmen der derzeit geltenden Infektionsschutzregeln, vor allem dort Treffpunkte zu schaffen, wo es wenig Konfliktpotenzial gibt. Angedacht sind public-viewing-Discos (nach dem Vorbild der Stadt München), Kulturveranstaltungen, etc. Das Kulturamt wird mit den Akteuren aus der Kulturszene, der Gastronomie, den Clubs und den Repräsentanten des öffentlichen Lebens dazu Strategien und Ideen entwickeln und rechtzeitig dafür sorgen, dass eine Perspektive für das Jahr 2022 gestaltet wird. Damit sollen das Sandgebiet und die Untere Brücke entlastet werden.

 

 

5. Behandlung vorliegender Anträge:

 

Mit Schreiben vom 17.08.2021 beantragte die FW-BuB-FDP-Stadtratsfraktion die Brückengeländer der Unteren Brücke in Bamberg verkehrssicher zu ertüchtigen. Dieser Antrag ist als Anlage 3 beigefügt. Auch die BBB-Stadtratsfraktion hat dazu einen Antrag gestellt (Anlage 4) Die Stadtverwaltung wird eine Überprüfung vornehmen, welche Maßnahmen am Besten geeignet sind. Hintergrund ist der Vorfall vom 13./14.08.2021, als ein junger Mann beim Balancieren von der Brüstung stürzte und sich verletzte. Nach den bisherigen Erkenntnissen der Polizei liegt keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor, sondern eigenes Verschulden. Unabhängig hiervon sollen Maßnahmen zur Verhinderung von Unfällen geprüft werden.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

1. Der Feriensenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2. Der Feriensenat beschließt eine temporäre Sperrung der Unteren Brücke in der Zeit vom 20.08.2021 bis zum 12.09.2021 an jedem Freitag / Samstag und Samstag / Sonntag von 20:00 Uhr bis 05:00 Uhr. Die Erfahrungen sind zu evaluieren und im Stadtrat in der Vollsitzung am 29.09.2021 zu berichten.

 

3. Der Feriensenat nimmt die aktuellen Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner zum Verkehrslärm und zur Tuning-Szene auf dem Innerstädtischen Ring zum Anlass, die Polizei aufzufordern, entsprechende Kontrollen durchzuführen. Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, ergänzende Maßnahmen zu entwickeln und dem Stadtrat vorzustellen.

 

4. Der Feriensenat beauftragt die Stadtverwaltung darüber hinaus ein Konzept für das Jahr 2022 zu entwickeln, damit kulturelle und sonstige Veranstaltungen im öffentlichen Raum stattfinden können. Dabei ist darauf zu achten, dass Menschenansammlungen vor allem dort stattfinden, wo das Konfliktpotenzial niedrig ist. Dem Stadtrat ist dazu bis spätestens Ende 2021 im Fachsenat zu berichten.

 

5. Der Feriensenat beauftragt die Stadtverwaltung mit einer Überprüfung von Maßnahmen zur Verhinderung von Unfällen an der Unteren Brücke und berichtet im zuständigen Fachsenat.

 

6. Damit sind die Anträge der FW-BuB-FDP-Stadtratsfraktion vom 17.08.2021 und der BBB-Stadtratsfraktion vom 16.08.2021 geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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