Beschlussvorlage - VO/2021/4912-51
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktuelle Situation Neubau Kindertagesstätte ehem. Maisel-Gelände
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Stadtjugendamt
- Referent:in:
- Zweiter Bürgermeister Jonas Glüsenkamp
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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11.11.2021
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I. Sitzungsvortrag:
Mit Schreiben vom 25.03.2021 beantragte die CSU-BA-Stadtratsfraktion die Verwaltung zu beauftragen, im Zuge der Weiterentwicklung des ehemaligen Maisel-Geländes auch ein Kinderhaus, betrieben durch einen freien Träger oder Stadt, zu verwirklichen. Dieses soll mindestens eine Hortgruppe umfassen. Ferner wurde Bericht im nächsten Jugendhilfeausschuss beantragt.
Das betreffende Areal hat vor einigen Monaten den Eigentümer gewechselt. In ersten Gesprächen mit dem neuen Grundstücksbesitzer wurde der Stadt Bamberg ein Teil zum Kauf für eine Kindertagesstätte angeboten. Die Stadt Bamberg musste sich nach sorgfältiger Prüfung angesichts der finanziellen Rahmenbedingungen des Kaufangebots gezwungen sehen, dieses abzulehnen. Grundsätzlich besteht weiterhin Gesprächsbereitschaft, zugesichert wurde auch die Unterstützung bei der Suche nach einem Betriebsträger, sollte sich der Eigentümer entscheiden, auf dem Gelände eine Betreuungseinrichtung zu etablieren. Von Seiten des Sozialreferats wird die Etablierung weiterer Angebote unterstützt. Indes sind Planungen in mittelbarer Nachbarschaft, auf dem Gelände des zu entwickelnden Ulanenparks entstanden, die derzeit intensiv vorangetrieben werden um das Angebot an Betreuungsplätzen weiter auszubauen.
Die Realisierung des Gesamtkomplexes erfordert noch weitere Abstimmungen, insbesondere im Hinblick auf bauplanungsrechtliche Aspekte, insbesondere den Satzungsbeschluss zur Bauleitplanung.
Seitens des Stadtjugendamtes wird daher die Entwicklung einer KiTa auf dem östlichen Gelände des Ulanenparks als Alternativstandort vorangetrieben.
Welche Altersgruppen in einer Kindertageseinrichtung betreut werden liegt grundsätzlich in der Entscheidung des Betriebsträgers. Sobald neue Planungen für einen KiTa-Neubau auf dem ehemaligen Maisel-Gelände oder an anderen Standorten erfolgen, wird das Stadtjugendamt auch das Thema Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung mitdenken und in die weiteren Planungsgespräche mit einem künftigen Betriebsträger einbringen. Das Stadtjugendamt kann einem freien Träger die Einplanung mindestens einer Hortgruppe jedoch nicht vorschreiben.
Die Bedarfsplanung für rechtsanspruchserfüllende Betreuungsplätze für Schulkinder wird aktuell im Referat 7 vorangetrieben.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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283,6 kB
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