Beschlussvorlage - VO/2012/0120-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung von 151 Studentenwohnungen und Tiefgarage mit 77 Stellplätzen Bamberg, Brennerstr. 114, 116
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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18.04.2012
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I. Sitzungsvortrag:
Bauherr: Baugenossenschaft für den Stadt- und Landkreis Bamberg
Entwurfsverfasser: Herr Dipl.-Ing.(FH) Ludwig Seibert
Kurzbeschreibung:
Auf dem Grundstück Fl. Nr. 5621 soll ein Studentenwohnheim mit 151 Wohneinheiten errichtet werden. Da 15 Wohnungen eine Vier- bzw. Fünffachbelegung vorsehen, sind insgesamt 206 Betten geplant. Die Einpersonenwohnungen haben Wohnflächen von 19,67 m² bis 51,68 m², die Mehrpersonenwohnungen von 122,97 m² bis 159,11 m². Der Baukörper ist 4-geschossig mit Flachdach, wobei das oberste Geschoss als Staffelgeschoss ausgebildet wird. Die Geschosse gruppieren sich um einen Innenhof in dem sich die Treppenhäuser befinden. Die Stellplätze werden in der Tiefgarage nachgewiesen, weitere 13 Stellplätze befinden sich oberirdisch auf dem Baugrundstück.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: 48,52 m Länge: 65,02 m 11,64 m
Antragseingang: 01.03.2012
vollständig: ---
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Eigenart der näheren Umgebung: WA (§ 4 BauNVO)
In der Sitzung des Stadtentwicklungssenates vom 23.11.2010 wurde gebilligt, dass eine
Bebaubarkeit für das Baugrundstück an der Brennerstrasse nach § 34 BauGB zugelassen
werden kann, wenn bei einer Grundstücksgröße von ca. 6000 m² eine GRZ von max. 0,4 und
eine Geschossigkeit von 3 + D eingehalten wird.
Beantragt wurde nun ein Studentenwohnheim mit drei Normalgeschossen und zurückgesetztem
Penthaus. Die vorgegebene Grundflächenzahl GRZ wird mit ca. 0,4 eingehalten. Aus
planungsrechtlicher und städtebaulicher Sicht kann die vorliegende Planung befürwortet
werden, die Grundzüge der Planung werden nicht berührt.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Nachbarzustimmung:
Die Nachbarbeteiligung wird zurzeit durchgeführt. Öffentlich-rechtlich geschützte Nachbarrechte
werden durch die beantragte Baumaßnahme nicht verletzt. Die Nachbarn, deren Unterschriften
nicht vorliegen, erhalten eine Ausfertigung der Baugenehmigung.
Kfz Stellplätze:
erforderlich: 69 anrechenbar: -/- nachzuweisen: 69
gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen: -/-
Nachweis auf Baugrundstück: 69 Nachbargrundstück: -/-
Ablösung der Stellplatzpflicht: -/-
Zur Absicherung des Stellplatzschlüssels Studentenwohnheim ist von der Bauherrin eine
Erklärung abzugeben, dass der Betrieb des Studentenwohnheimes auf Dauer durch die
Beauftragung eines für die Verwaltung des gesamten Wohnheimes zuständigen Betreibers
gewährleistet wird. Dieser Betreiber darf die Wohnungen nur an Studenten
vermieten. Alternativ ist es auch möglich, durch Grundbucheintrag sicherzustellen, dass die
Wohnungen ausschließlich von Studenten genutzt werden.
Fahrradstellplätze: 340 geplant
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit:
erforderlich: Die Planung wird zurzeit von der Behindertenbeauftragten geprüft.
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht ist das Bauvorhaben zulässig. Die vom Schienenlärm betroffenen Fassaden sind mit einer Schalldämmung zu versehen.
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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819,2 kB
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