Beschlussvorlage - VO/2012/0345-61
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplanverahren Nr. 307 i mit integriertem Grünordnungsplan Gebiet zwischen Kärntenstraße und Josef-Kindshoven-Straße Änderung des Bebauungsplanes Nr. 307 G von 1998
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Stadtplanungsamt
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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07.11.2012
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- Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- Bericht über die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
- Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Beschluss über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
I. Sitzungsvortrag:
1. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Gemäß Beschluss des Bau- und Werksenates vom 18.04.2012 lag das Bebauungsplan-Konzept Nr. 307 i in der Fassung vom 18.04.2012 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 07.05. bis 29.05.2012 öffentlich aus und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt.
Zum Bebauungsplan-Konzept gingen Anregungen ein, die eine Änderung und Ergänzung der Planung bewirkt haben.
2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplan-Konzeptes
Im Bebauungsplan-Entwurf werden die im Bebauungsplan-Konzept dargestellten Pflanzgebote auf den nicht überbaubaren gewerblichen Flächen (auf Anregung des Umweltamtes) als private Grünflächen zum Anpflanzen von standortheimischen Bäumen und Sträuchern zur besseren Sicherung festgesetzt.
Desweiteren wird angeregt, die Eingriffs-Ausgleichs-Regelung für das Gebiet anzuwenden.
Im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 307 G ist der südwestliche Bereich als öffentliche Grünfläche Sportfläche, also unversiegelte Fläche festgesetzt. Im Bebauungsplan Nr. 307 i wird diese Fläche zum großen Teil zum überbaubaren Gewerbegebiet (bis auf die Grünflächen entlang der Grenzen).
Somit wird die Eingriffs-Ausgleichs-Regelung unter Punkt 8 der Begründung behandelt.
3. Behandlung der Anregungen
Es gingen folgende Zuschriften ein:
3.1 Öffentlichkeit
3.1.1 Bürger A
Siechenstraße
96052 Bamberg mit Schreiben vom 21.05.2012
3.1.2 Bürger B
Heiliggrabstraße
96052 Bamberg mit Schreiben vom 19.05.2012
3.2 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
3.2.1 Amt für Umwelt-, Brand- und
Katastrophenschutz, Stadt Bamberg
- Naturschutz
- Immissionsschutz mit Schreiben vom 04.06.2012
3.2.2 Fachbereich Baurecht, Stadt Bamberg
- Erschließung mit Schreiben vom 16.05.2012
3.2.3. EBB Versorgungs- und Baubetrieb
Stadt Bamberg
- Kanalisation mit Schreiben vom 25.05.2012
3.2.4 EBB Versorgungs- und Baubetrieb
Stadt Bamberg
- Straßenbau mit Schreiben vom 04.06.2012
3.2.5 Regierung von Oberfranken
Fr. Tiedemann (Ihr Zeichen: 24-8291k)
Postfach 11 01 65
95420 Bayreuth mit Schreiben vom 12.06.2012
3.2.6 Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
- Ref. G23 (Ihr Zeichen: P-2012-1985-1_S2)
Schloss Seehof
96117 Memmelsdorf mit Schreiben vom 14.05.2012
3.2.7 Kabel Deutschland Vertrieb + Service GmbH
Garmischer Straße 19 - 21
81373 München mit Schreiben vom 08.05.2012
3.2.8 Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Herrn Herrmann, Dezernat Z/AF mit Schreiben vom 25.05.2012
3.2.9 Bauordnungsamt /Denkmalpflege
Stadt Bamberg mit Schreiben vom 09.05.2012
3.2.10 PLEdoc GmbH
Herrn Bernd Schemberg
Postfach 12 02 55
45312 Essen mit Schreiben vom 10.05.2012
3.2.11 E.ON Bayern AG
Herrn Prath
Hallstadter Straße 119
96052 Bamberg mit Schreiben vom 08.05.2012
3.2.12 Deutsche Telekom Technik GmbH
Herr Pülz
Memmelsdorfer Straße 209a
96052 Bamberg mit Schreiben vom 16.05.2012
3.2.13 Wirtschaftsförderung
Stadt Bamberg mit Schreiben vom 08.05.2012
3.2.14 Stadtwerke Bamberg
Ihr Zeichen: 611-rv mit Schreiben vom 22.05.2012
3.2.15 Gesundheitsamt Bamberg
Herr Habermann mit Telefonat vom 31.05.2012
3.2.16 E:ON Netz GmbH
Herr Seelmann
Luitpoldstraße 51
96052 Bamberg mit Schreiben vom 23.05.2012
Die Behandlung der eingegangen Anregungen erfolgt in tabellarischer Form im Anhang.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag
1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bereich des Baureferates zur Kenntnis.
2. Der Bau- und Werksenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
3. Der Bau- und Werksenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
4. Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat, den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 307 i vom 07.11.2012 sowie den Entwurf der Begründung vom 07.11.2012 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
5. Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat, zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 307 i vom 07.11.2012 sowie zum Entwurf der Begründung vom 07.11.2012 die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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75,5 kB
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