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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1748-31

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben, eingegangen am 14.04.2015, beantragte die SPD-Fraktion die Verkehrsführung im Bereich der Adalbert-Stifter-Straße zu überprüfen, insbesondere, ob die Anbringung eines Panoramaspiegels möglich ist.

 

Die Anbringung von Verkehrsspiegeln fällt in die Zuständigkeit des Entsorgungs- und Baubetriebs.

Ein Spiegel könnte an der dort befindlichen Laterne gegenüber der Straßeneinmündung angebracht werden. Das würde aber bedeuten, dass ein Kraftfahrer links schauen und rechts abbiegen muss. Dies erzeugt ein falsches Sicherheitsdenken.

Zusätzlich löst ein Verkehrsspiegel das Problem nicht, da trotz freier Einfahrt in die Adalbert-Stifter-Straße im Nachhinein noch ein Fahrzeug von der Pödeldorfer Straße einbiegen kann.

Im Ergebnis führt die Anbringung eines Spiegels zu keiner Verbesserung.

 

Eine andere Möglichkeit wäre die Schaffung von Ausweichflächen/Lücken für Gegenverkehr in der Adalbert-Stifter-Straße.

 

Grundsätzlich kann zu der Verkehrssituation im Bereich Adalbert-Stifter-Straße folgendes ausgeführt werden:

Die Adalbert-Stifter-Straße ist Teil einer eingeschränkten Haltverbotszone mit „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“. Die Parkplätze sind durch Bodenmarkierungen (Parkwinkel) gekennzeichnet.

Bei Ortsbesichtigung ist aufgefallen, dass durch einige Falschparker die Sichtbeziehungen verschlechtert werden. Gerade im Einmündungsbereich Sudetenstraße/Adalbert-Stifter-Straße waren Falschparker zu finden.

Daher erscheint die Streichung von Parkplätzen zur Schaffung von Ausweichflächen nicht zielführend, da dies sehr wahrscheinlich von der Anwohnerschaft nicht akzeptiert werden würde.

 

Hinzu kommt, dass - nach Prüfung - auch keine Notwendigkeit gesehen wird, auf dem kurzen Stück der Adalbert-Stifter-Straße, gerade mal 75m lang, weitere Ausweichflächen/Lücken zu schaffen.

Die Straße ist gerade und von Anfang bis Ende zu überblicken. Zudem gibt es bereits kurz nach der Einmündung Pödeldorfer Straße durch eine Grundstückszufahrt eine Lücke zum Ausweichen.

 

Wenn die Einmündungsbereiche (entsprechend sind die Parkwinkel markiert) frei gehalten werden, sind die Sichtbeziehungen ausreichend gegeben.

Auch ist das Verkehrsaufkommen der Adalbert-Stifter-Straße gering, daher auch die Wahrscheinlichkeit, dass sich zwei Fahrzeuge begegnen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass aus verkehrsrechtlicher Sicht, kein Handlungsbedarf für eine Änderung der Verkehrsregelungen erkannt werden kann.

Die beteiligten Ämter (Verkehrsplanung, Entsorgungs- und Baubetrieb, Polizei) sehen hier ebenso keinen Handlungsbedarf.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

2.              Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion, eingegangen am 14.04.2015, ist geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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