Beschlussvorlage - VO/2016/0235-R4
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadtbücherei; Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 4 Referat für Kultur, Welterbe und Tourismus
- Referent:in:
- Dr. Lange Christian
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Kultursenat
|
Entscheidung
|
|
|
23.06.2016
|
I. Sitzungsvortrag:
Als Anlage wird der vom Kuratorium Stadtbücherei am 14. April 2016 einstimmig genehmigte Haushaltsentwurf der Stadtbücherei für das Haushaltsjahr 2017 vorgelegt.
Neu ab 2017 in den Haushaltsentwurf aufgenommen wurde ein Betrag von 6.000 € für den „kleinen Bauunterhalt/Erhaltungsaufwand“, da diese Kosten durch die Grundmiete nicht mehr abgedeckt werden. Es ist beabsichtigt, dass Restbeträge für größere Maßnahmen angespart werden können, sollte der Betrag in einem Haushaltsjahr nicht vollständig ausgeschöpft werden.
Die Büchereileitung wurde außerdem durch das Kuratorium beauftragt, bis zu den Haushaltsberatungen 2017 ein Personalentwicklungskonzept für die Hauptstelle der Stadtbücherei einschließlich der Zweigstellen St. Heinrich, St. Kunigund und Maria Hilf sowie die Haushaltsanmeldungen für den Vermögenshaushalt 2017 in Abstimmung mit Herrn Domkapitular Dr. Hohl und Herrn Bürgermeister
Dr. Lange vorzulegen. Ein sich daraus ergebender evtl. notwendiger anteiliger Finanzierungsbedarf durch die Stadt Bamberg soll in den Haushaltsentwurf bzw. in die Haushaltsberatungen 2017 einfließen.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Abstimmungsgespräche nach Vorlage des Personalentwicklungskonzeptes und der Haushaltsanmeldung für den Vermögenshaushalt in Abstimmung mit dem Erzbistum Bamberg zu führen und die erforderlichen Haushaltsmittel für die Haushaltsberatungen 2017 anzumelden.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
263 kB
|