Beschlussvorlage - VO/2012/0111-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Wohnhausumbau und Anbau, Bamberg, Theilerstr. 10
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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18.04.2012
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I. Sitzungsvortrag:
Bauherr: Blank Michael und Thieme Diana
Entwurfsverfasser: Architekt Dipl.-Ing.(FH) Jürgen Rebhan
Kurzbeschreibung:
Das vorhandene Einfamilienwohnhaus mit Garage soll umgebaut und erweitert werden. Der bestehende eingeschossige Anbau im rückwärtigen Bereich wird um ca. 1,00 m nach Norden erweitert und um ein zusätzliches Geschoss erhöht. Im Westen erhält die Aufstockung ein Satteldach mit einer Dachneigung von 27 Grad, die Verbindung zwischen Alt- und Neubau erfolgt durch einen Flachdachbau. Im Süden ist ein eingeschossiger Anbau mit Dachterrasse geplant. Weiterhin wird die vorhandene Garage erweitert, die anstelle eines Pultdaches ein Flachdach erhält.
Größe des Bauvorhabens:
- bestehendes Vorderhaus
Breite: 6,50 m Länge: 8,00 m ca. 3,20 m Firsthöhe: ca. 7,80 m
rückwärtige Aufstockung (Gesamtabmessungen)
Breite: 4,97 m Länge: 7,76 m Traufhöhe: ca. 6,00 m Firsthöhe: ca. 7,40 m
- Zwischenbau (Gesamtabmessungen)
Breite: 1,37 m Länge: 7,76 m Höhe: ca. 5,90 m
- südlicher Anbau
Breite: 3,48 m Länge: 5,20 m Höhe: ca. 4,20 m
- Garage (Gesamtabmessungen)
Breite: 5,75 m Länge: 6.19 m Höhe: 2,75 m
Antragseingang: 10.02.2012
vollständig: 15.03.2012
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes - Nr.: 403A / 405A / 406A
rechtsverbindlich seit: 09.10.1963
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): WA (§ 4 BauNVO)
vorgesehene Abweichung:
- Überschreitung der Baugrenzen;
- Geschossigkeit (zulässig 1 + D, geplant 2 Vollgeschosse im rückwärtigen Bereich)
Begründung:
Der zurückhaltend geplante Erweiterungsbau hinter dem vorhandenen
Siedlerhaus fügt sich in seiner zeitgemäßen Architektursprache harmonisch in die
umliegende Bebauung ein, zumal die Erweiterung mit flachem Satteldach
insgesamt niedriger als der Altbestand ist. Die beantragten Abweichungen sind daher
planungsrechtlich zu befürworten, da sie städtebaulich vertretbar sind und die Grundzüge
der Planung nicht berührt werden.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Kfz Stellplätze: nicht erforderlich
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich