Beschlussvorlage - VO/2013/0165-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung des Zeltes der Religionen, Markusplatz (Fl.Nr.730), Bamberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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10.04.2013
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I. Sitzungsvortrag:
Bauherr: Förderverein Zelt der Religionen e.V.
Entwurfsverfasser: Ursula Sowa
Kurzbeschreibung:
Der Förderverein plant die Errichtung des Zeltes der Religionen auf dem Markusplatz. Der Förder-verein pflegt das Zelt und ist auch Betreiber der künftig darin stattfindenden Veranstaltungen. Es handelt sich dabei um dasselbe Zelt, das bereits während der Landesgartenschau als Projekt Zelt der Religionen aufgestellt war.
Im Förderverein sind die katholische, evangelische, jüdische und islamische Glaubensrichtung ver-treten.
Die Häufigkeit der Veranstaltungen richtet sich nach den üblichen Gottesdienstzeiten, also etwa vier- bis sechsmal im Monat, für max. 2 Stunden im Zeitraum vom 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr an Werk-, Sonn- und Feiertagen, wobei die Nutzungszeiten flexibel gehalten werden müssen.
Die Teilnehmerfrequenz im Zelt ist mit ca. 40 Personen geplant. Das Zelt soll während den Ver-
anstaltungen beleuchtet werden.
Das evangelische Bildungswerk, Markusplatz 1, garantiert den Zugang zu Toiletten etc. während den Veranstaltungen.
Für das Vorhaben ist keine Umzäunung oder Umwegung geplant.
Größe des Bauvorhabens:
Durchmesser: 9,0 m Höhe: 6,12 m
Antragseingang: 21.03.2013
vollständig: 02.04.2013
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Zulässigkeit nach § 34 BauGB i.V.m. § 6 Bau NVO
Eigenart der näheren Umgebung: Mischgebiet
Das geplante Zelt der Religionen ist nach § 34 BauGB innerhalb des im Zusammenhang
bebauten Ortsteiles am Markusplatz zu beurteilen. Der Markusplatz wird durch eine öffentliche Grünfläche geprägt, die im westlichen Bereich mit der Trafostation und im östlichen Teilbereich abgetrennt durch die Straße mit einem Verkaufspavillon bebaut ist und zudem durch das Kriegerdenkmal der Freiwilligen Feuerwehr Bamberg sowie ein Kunstobjekt eines
Bamberger Künstlers gestaltet wird.
Das Vorhaben fügt sich sowohl nach der Art als auch nach dem Maß der Nutzung in die
Eigenart der näheren Umgebung des Markusplatzes ein.
Die Erschließung über den öffentlichen Platz ist gesichert.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Nachbarzustimmung: Die Zustellung der Baugenehmigung wird durch öffentliche Bekannt- machung im nächstmöglichen Rathaus Journal ersetzt
(Art. 66 Abs. 4 BayBO)
Kfz Stellplätze:
erforderlich: 2 anrechenbar: 0 nachzuweisen: 2
Ablösung der Stellplatzpflicht: 2
Aufgrund der kulturellen Einrichtung des Zeltes der Religionen kann einer zinslosen Stundung des Ablösebetrages bis auf Widerruf bei Wegfall der Nutzung zugestimmt werden.
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Eine generelle nächtliche Beleuchtung des Zeltes außerhalb der Veranstaltungszeiten wird mit Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft abgelehnt. Das Ende jeder Veranstaltung und somit auch der Zeltbeleuchtung wird auf 22:00 Uhr festgelegt. Nach dem Immissionsschutzgesetz beginnt die Nachtzeit um 22:00 Uhr und endet um 06:00 Uhr.
Der Standort des Zeltes ist mit der Sandkerwa Veranstaltungs GmbH und dem Ordnungsamt bezüglich der Sandkirchweih (Teilbereich Fischerei) abgestimmt.
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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96,1 kB
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44,5 kB
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(wie Dokument)
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65 kB
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