Beschlussvorlage - VO/2013/0464-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Umbau des Kesselhauses und Einbau von Studentenappartements, Bamberg, An der Spinnerei 7
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Beese Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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09.10.2013
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I. Sitzungsvortrag:
Bauherr: Strenetics GmbH
Entwurfsverfasser: Architekt Stefan Seemüller
Kurzbeschreibung:
Das alte Kesselhaus der ehemaligen Baumwollspinnerei ERBA soll zu 36 Studentenappartements um- und ausgebaut werden. Die bestehenden Außenwände bleiben erhalten, die vorhandene Wellblechfassade wird demontiert und die Außenwände sollen wieder als Ziegelfassade erscheinen.
Die Trauf- und Firsthöhen bleiben unverändert. Im Giebelbereich werden am 1. – 4. OG zwei Balkonanlagen mit jeweils 4 Balkonen angebaut. Im 3. Obergeschoss wird ein kleiner Anbau zur Vergrößerung von Appartements auf dem vorhandenen Flachdach errichtet. Die Geschosshöhen bewegen sich von 2,62 m (EG bis 3. OG.) und 3,67 m im 4. Obergeschoss.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: 16,17 m Länge: 29,80 m 17,00 m
Antragseingang: 27.05.2013
vollständig: 05.09.2013
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: G 10 A
rechtsverbindlich seit: 17.12.2010
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): gemäß § 11 BauNVO - Sondergebiet
vorgesehene Abweichung:
- Abweichung von der Zahl der Vollgeschosse, zul. 4 Vollgeschosse, gepl. 5 Vollgeschosse
- Überschreitung der zulässigen Grundfläche um 34 m²
- Überschreitung der Baugrenze durch die Balkone an der Stirnseite
- Kfz.-Stellplätze ebenerdig bzw. unterirdisch geplant
Begründung:
Insgesamt kann dem Vorhaben aus planungsrechtlicher Sicht zugestimmt werden:
- Das Gebäude wird jetzt in seiner historischen Kubatur erhalten, demnach bleiben auch die vorhandenen Trauf- und Firsthöhen des Gebäudes unverändert.
- Lediglich die geplanten Kfz-Stellplätze können auf der Freifläche nicht zugelassen werden und sind in der ERBA-Tiefgarage nachzuweisen bzw. rechtlich zu sichern.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: Fl.-Nr. 519/5 (wird zur Zeit eingeholt)
Kfz – Stellplätze:
erforderlich: 12 anrechenbar: / nachzuweisen: 12
Nachweis auf Nachbargrundstück: In der Tiefgarage der Stadtbau GmbH
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege:
Die vorliegende, überarbeitete Planung vom 28.08.2013 wurde im Rahmen des Behördensprechtags am 24.09.2013 erneut behandelt. Danach wird vorab von der Fachbehörde festgestellt, dass auch nach Entfallen der wesensfremden Balkonanlagen an der Fassade zum Regnitzufer durch die der neuen Geschossigkeit geschuldete Änderung der bauzeitlichen Fensteröffnungen zu vertikalen Fensterbändern die damit einhergehenden Eingriffe in Substanz und Erscheinungsbild zum Verlust der Denkmaleigenschaft führt und das Vorhaben daher in vorliegender Form abzulehnen ist.
Das Landesamt wird zur aktuellen Planung in ausführlicher Form nochmals endgültig Stellung beziehen.
Stellungnahme der unteren Denkmalschutzbehörde:
Unabhängig davon können aus Sicht des Bauordnungsamtes / Denkmalpflege in Abweichung vom Landesamt für Denkmalpflege auf dem Hintergrund der bereits stattgefundenen Entfernung der namensgebenden Kesselanlage und den bis auf die Uferseite bereits veränderten Fassaden Bedenken gegen die vorliegende Planung zurückgestellt werden, wenn die uferseitige Fassade durch Entfernung der bestehenden Verkleidungen wieder ziegelsichtig hergestellt wird und sich der neue Dachaufbau durch architektonische und gestalterische Zäsur deutlich vom bestehenden Unterbau absetzt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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631,6 kB
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2
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3
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4
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(wie Dokument)
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941,4 kB
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