Beschlussvorlage - VO/2016/0434-61
Grunddaten
- Betreff:
-
Baulinien-Aufhebungsverfahren Nrn. 92 A, 65 D, 92 B, 5 D Aufhebung der Baulinienpläne Nr. 92 A - "Baulinie zwischen der Egelsee- und Nürnberger Straße" Nr. 65 D - "Baulinie für die verlängerte Marienstraße" Nr. 92 B - "Baulinienänderung an der Plattengasse" Nr. 5 D - "An der Nürnberger Straße westlich der Plattengasse" im Bereich der Oberen Gärtnerei zwischen Nürnberger Straße und Egelseestraße, nördlich und südlich der Plattengasse
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Stadtplanungsamt
- Referent:in:
- Beese Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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09.11.2016
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-Bericht über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
-Bericht über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
-Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
-Aufhebungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
I.Sitzungsvortrag:
1.Anlass der Aufhebung
Im Rahmen der Vorbereitung des Bebauungsplan-Konzeptes für das Bebauungsplanverfahren Nr. 236 B, das
die Sicherung der Freiflächen der Oberen Gärtnerei zwischen Egelseestraße und Nürnberger Straße für gartenbauliche Zwecke verfolgt, hat sich herausgestellt, dass in diesem Bereich noch einige alte Baulinienpläne existieren.
Die Baulinienpläne sind als überholt anzusehen und stimmen mit den heutigen planerischen Zielen nicht
mehr überein. Sie regeln im Wesentlichen zum Zeitpunkt deren Aufstellung geplante Straßenverläufe und
treffen keine Aussagen zu Möglichkeiten der Bebauung, was die Art und das Maß der Nutzung betrifft.
Allerdings könnte aus einzelnen Baulinienplänen abgeleitet werden, dass es sich dort um bebaubare Bereiche
handelt, obwohl die heutigen planerischen Ziele dies nicht mehr vorsehen.
Um hier zu einer Klarstellung und Bereinigung der planungsrechtlichen Grundlagen zu kommen, werden diese überholten Baulinienpläne auch formal aufgehoben.
Nach der Aufhebung der Baulinienpläne gelten in den jeweiligen Bereichen die Regularien des § 34 BauGB bzw. des § 35 BauGB.
2.Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Gemäß dem Beschluss des Bau- und Werksenats vom 21.01.2015 wurde die öffentliche Auslegung und
die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Der Entwurf des Aufhebungsplans der Baulinien Nr. 92 A, 65 D, 92 B und 5 D in der Fassung vom 21.01.2015 lag nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit vom 18.05.2015 bis einschließlich 22.06.2015 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
3.Behandlung der Anregungen
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgend aufgeführten Stellungnahmen ein:
A. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
1. Wirtschaftsförderung, mit Schreiben vom 20.05.2015
2. PLEDOC GmbH, mit Schreiben vom 21.05.2015
3. Bauordnungsamt/ Abt. Denkmalpflege, mit Schreiben vom 21.05.2015
4. Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bamberg-Forchheim,
mit Schreiben vom 26.05.2015
5. Telekom Deutschland GmbH, mit Schreiben vom 01.06.2015
6. Bayernwerk AG, mit Schreiben vom 08.06.2015
7. Tourismus & Kongress Service, mit Schreiben vom 08.06.2015
8. Familienbeirat / AK Wohnen und Verkehr, mit Schreiben vom 10.06.2015
9. Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH, mit Schreiben vom 11.06.2015
10. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, mit Schreiben vom 11.06.2015
11. Polizeiinspektion Bamberg-Stadt, mit Schreiben vom 15.06.2015
12. Bamberger Süßholz-Gesellschaft, mit Schreiben vom 16.06.2015
13. Beirat für Menschen mit Behinderung, mit Schreiben vom 18.06.2015
14. Stadtwerke Bamberg, mit Schreiben vom 19.06.2015
15. Schutzgemeinschaft Alt-Bamberg e.V., mit Schreiben vom 22.06.2015
16. VCD-Verkehrsclub Deutschland, Kreisverband Bamberg, mit Schreiben vom 22.06.2015
17. Amt für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz, mit Schreiben vom 24.06.2015
18. Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg, mit Schreiben vom 25.06.2015
19. Immobilienmanagement, mit Schreiben vom 26.06.2015
20. Zentrum Welterbe Bamberg, mit Schreiben vom 30.06.2015
B. Öffentlichkeit
Es gingen insgesamt 7 Schreiben seitens der Öffentlichkeit ein (Bürger A – G)
Die eingegangenen Stellungnahmen werden tabellarisch und anonym behandelt (Anlage 6).
4Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Aufhebungsbeschluss
Es wird beantragt, die Behandlung der Stellungnahmen zu beschließen und für den Aufhebungsplan der Baulinien Nr. 92 A, 65 D, 92 B und 5 D in der Fassung vom 21.01.2015 mit der dazugehörigen Begründung vom 21.01.2015 den Aufhebungsbeschluss gemäß § 10 BauGB zu fassen.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag
1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.
2. Der Bau- und Werksenat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.
3. Der Bau- und Werksenat beschließt aufgrund
3.1des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBI. S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung sowie
3.2der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBI. S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung,
3.3der Artikel 6 Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVGI. S. 588) in der zuletzt geänderten Fassung,
die Aufhebung der Baulinien Nr. 92 A, 65 D, 92 B und 5D vom 21.01.2015, bestehend aus Aufhebungsplan, Text und Begründung vom 21.01.2015.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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