Beschlussvorlage - VO/2018/1619-5
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderantrag Integrationsfond von Freund statt fremd e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 52 Amt für Inklusion
- Referent:in:
- Haupt, Ralf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Familien- und Integrationssenat
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Empfehlung
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03.05.2018
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Erledigt
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Finanzsenat
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Entscheidung
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26.06.2018
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I.Sitzungsvortrag:
Der Integrationsfond stellt kommunale Mittel zur Förderung von Maßnahmen zur Verfügung, welche insbesondere die Sprachförderung sowie die Integrationsförderung in soziokulturelle Freizeitstrukturen (z.B. in Sport- und Kulturvereine) von Menschen mit Integrationsbedarf bezwecken. Es stehen aktuell 52.583,89 € in der Rücklage zur Verfügung.
Freund statt fremd e.V. beantragt eine Förderung aus dem Integrationsfonds für die Fortführung der Integrationsarbeit in ihrer Begegnungsstätte. Freund statt fremd finan-ziert die Begegnungsstätte aus verschiedenen Finanzierungsquellen und bringt zudem einen Großteil aus Eigenmitteln wie Spenden, etc. auf. Eine ergänzende kommunale Förderung der Begegnungsstätte zu einem maximalen jährlichen Betrag in Höhe von 5.000 € zur Deckung der Kosten und zur Fortführung u.a. der wichtigen beratenden und sozio-kulturellen Integrationsarbeit wird befürwortet.
Der Förderantrag von Freund statt fremd ist in den Anlagen ersichtlich:
- Antragsschreiben von Freund statt fremd e.V. (Anlage 1)
- Projektskizze und Projektplan zur Begegnungsstätte Haus.Frieden (Anlagen 2, 3)
- Finanzierungsplan zur Begegnungsstätte Haus.Frieden (Anlage 4)
II. Beschlussvorschlag
II.Beschlussvorschlag:
Der Familien- und Integrationssenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis und empfiehlt dem Finanzsenat folgende Beschlussfassung:
Das ausgeführte Projekt wird mit einer Gesamthöhe von 5.000 € jährlich für die folgenden drei Jahre aus der zweckgebundenen Rücklage des Integrationsfonds bezuschusst.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
X | 3. | Kosten in Höhe von 5.000 € für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage des Integrationsfond |
X | 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: 5.000 € (2019) und 5.000 € (2020) |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Mit dem Beschlussvorschlag besteht Einverständnis.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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713,2 kB
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2
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456,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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582,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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199,6 kB
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