Beschlussvorlage - VO/2012/0485-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme der Regierung von Oberfranken zur baurechtlichen Genehmigung des Anbaus der Sparkasse am Schönleinsplatz 1, Bamberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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07.11.2012
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I. Sitzungsvortrag:
Der Stadtrat der Stadt Bamberg hat mit Beschluss vom 23.05.2012 den Beschluss des Bau- und Werksenates vom 18.04.2012 bestätigt, mit dem der Senat der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und der baurechtlichen Genehmigung für den An- und Umbau des Sparkassengebäudes Schönleinsplatz 1 zugestimmt hatte.
Die Schutzgemeinschaft Alt Bamberg hat mit Schreiben vom 25.05.2012 an die Regierung von Oberfranken um Überprüfung des Sachverhaltes mit der Begründung gebeten, dass das Bauvorhaben wegen entgegenstehender Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes ohne Bebauungsplanänderungsverfahren nicht genehmigungsfähig sei.
Die Stadtratsfraktion der Freien Wähler hat am 11.06.2012 beantragt, über die Antwort der Regierung im zuständigen Stadtratssenat zu berichten.
Die Regierung von Oberfranken hat mit Schreiben vom 12.09.2012 das oben genannte Schreiben der Schutzgemeinschaft Alt Bamberg beantwortet. Die Regierung stellt darin fest, dass die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes städtebaulich vertretbar sind, da sie zu nicht wesentlichen städtebaulichen Veränderungen des Plangebietes führen und die Grundzüge der Planung nicht berühren und dass die Behandlung des Bauantrags durch die Stadt Bamberg im Ergebnis nicht zu beanstanden ist. Eine Änderung des Bebauungsplanes war nicht zwingend geboten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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