Beschlussvorlage - VO/2011/0084-47
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadt Bamberg über die Erhebung von Nutzungsentgelten für das Fuchs-Park-Stadion (Nutzungsentgeltordnung) vom 30.07.2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 47 Garten- und Friedhofsamt
- Referent:in:
- Hipelius Werner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kultursenat
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Empfehlung
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24.03.2011
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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30.03.2011
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I. Sitzungsvortrag:
Die Flutlichtanlage im Fuchs-Park-Stadion wurde Anfang Oktober 2010 fertig gestellt und kann nun für Veranstaltungen im Stadion gegen Entgelt genutzt werden (Vereinbarung zwischen der Stadt Bamberg und dem jeweiligen Nutzer). Die Flutlichtanlage ist deshalb in § 2 Abs. 1 Buchstabe c) und Abs. 2 der bestehenden Nutzungsentgeltordnung aufzunehmen.
§ 2 Abs. 1 c) erhält folgende Fassung:
Eine sportliche Nutzung von Anlagen für eine Dauer von mindestens ½ Jahr (= Dauernutzung) oder für sportliche Sonderzwecke (z.B. Speerwurf, Diskuswurf), die Nutzung des Rasenspielfeldes oder sonstiger nicht unter Buchstabe a) aufgeführter Einrichtungen im Zusammenhang mit einer sportlichen Nutzung (z.B. Flutlichtanlage, VIP-Lounge, Ausschank an der Ehrentribüne, Bewirtschaftungsraum) erfolgen ausschließlich im Wege gesonderter Vereinbarungen nach den dort festgelegten Bestimmungen und zu den dort festgelegten Entgelten. Bei der Bemessung der Entgelte finden einzelfallabhängig insbesondere Nutzungsdauer und der durch die Nutzung entstehende Aufwand Berücksichtigung.
§ 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
Bei der Nutzung für nichtsportliche, insbesondere gewerbliche oder kommerzielle Zwecke oder Veranstaltungen sind 10 % der Netto-Einnahmen, mindestens jedoch 500 Euro (brutto) für eine Benutzungszeit bis zu 3 Stunden, und für jede weitere angefangene Stunden 70 Euro (brutto) zu entrichten. Im Falle einer Nutzung der Flutlichtanlage werden die diesbezüglichen Kosten gesondert in Rechnung gestellt. Absatz 3 bleibt unberührt.
Als Entgelt für die Nutzung der Flutlichtanlage wurden in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken, dem Kämmereiamt und dem Bürgermeisteramt/Abt. Beteiligungscontrolling folgende Sätze errechnet
Flutlichtanlage
500 Lux pro Betriebsstunde 120,00 Euro
200 Lux pro Betriebsstunde 60,00 Euro
Trainingsbeleuchtung
Laufbahn pro Betriebsstunde 5,00 Euro
Sicherheitsbeleuchtung pro Veranstaltung 60,00 Euro
(alle Beträge netto zuzüglich USt)
Diese Sätze werden in die Auflistung des Garten- und Friedhofsamtes über die Entgelte für die Nutzung von Sonderräumen und Einrichtungen im Stadion aufgenommen. Die Abrechnung erfolgt verbrauchsabhängig nach Nutzungsumfang und tatsächlicher Nutzungsdauer. Nähere Einzelheiten über Voranmeldung einer Nutzung, Bedienung der Anlage usw. werden in der jeweiligen Vereinbarung zwischen der Stadt Bamberg/Garten- und Friedhofsamt und dem Nutzer geregelt.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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36,5 kB
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