Beschlussvorlage - VO/2011/0224-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Wohnhauserweiterung und Neubau einer Doppelgarage, Bamberg, Paradiesweg 39
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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11.05.2011
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I. Sitzungsvortrag:
Bauherr: Rüdiger und Arntrud Dippold
Entwurfsverfasser: Birgit Dietz und Architekt Dipl.-Ing. Matthias Dietz
Kurzbeschreibung:
Ein bestehendes Wohnhaus mit Anbauten (Fl.-Nr. 4339/4, Paradiesweg 39) soll abgebrochen werden. Dafür soll das benachbarte eingeschossige Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss (Fl.-Nr. 4339/2, Paradiesweg 39a) durch einen eingeschossigen Anbau mit Untergeschoss - in Holzständerbauweise - erweitert werden. Der Anbau erhält ein extensiv begrüntes Flachdach. Anstelle einer Einzelgarage soll eine Doppelgarage errichtet werden.
Größe des Bauvorhabens: Anbau
Breite: 5,28 m Länge: 19,56 m 3,50 m
Antragseingang: 08.09.2010
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Das Vorhaben liegt im Außenbereich in einer allgemeinen Grünfläche, die im Flächennutzungsplan als Landschaftsschutzgebiet und im Teilplan Landschaftsplan als Bestandteil einer Mosaiklandschaft dargestellt ist. Das vorhandene und zum Abbruch geplante Gebäude Hs.-Nr. 39
wurde in den 30iger Jahren ohne baurechtliche Genehmigung errichtet und in seinem Bestand nachträglich im Jahre 1997 genehmigt. Dieses Anwesen wurde jetzt vom Antragsteller (Eigentümer des Nachbaranwesens Hs. Nr. 39a) erworben, wobei das Wohngebäude Hs.Nr. 39a im Jahre 1932 zulässigerweise errichtet und eine Erweiterung im Erd- und Dachgeschoss im Jahre 1992 genehmigt wurde.
Der neue Anbau geht nicht wesentlich über die vorhandene Baumasse des abzubrechenden Gebäudes hinaus und kann planungsrechtlich und städtebaulich befürwortet werden. Als positiver Effekt dieser Planung ist nach städtebaulichen Gesichtspunkten die Entwicklung eines Außenbereichsanwesens anstelle von vormals zwei Wohngebäuden im Außenbereich sowie die Bereinigung der Abstandsflächenprobleme im Bereich des abzubrechenden Gebäudes zu bezeichnen.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: nicht erforderlich
Kfz Stellplätze:
erforderlich: / anrechenbar: / nachzuweisen: kein zusätzlicher
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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