Beschlussvorlage - VO/2012/0118-62
Grunddaten
- Betreff:
-
An- und Umbau Sparkassengebäude Bamberg, Schönleinsplatz 1
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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18.04.2012
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I. Sitzungsvortrag:
Bauherr: Sparkasse Bamberg
Entwurfsverfasser: Architekten Dipl.-Ing.(FH) Gick und Seiler
Kurzbeschreibung:
Das bestehende Sparkassengebäude soll durch einen dreigeschossigen Glasanbau an der Ecke Schönleinsplatz und Hainstraße erweitert werden. Mit diesem Glasanbau soll der Eingangsbereich des Sparkassenhauptgebäudes aufgewertet und betont werden. Im Erdgeschoss ist ein Selbstbedienungsbereich und der barrierefreie Zugang zur Sparkasse vorgesehen. Im ersten und zweiten Obergeschoss werden durch den Anbau Büros erweitert bzw. neu geschaffen. Es werden außerdem weitere Besprechungsräume vorgesehen. In dem bestehenden Gebäude werden in allen Geschossen Büroflächen zum Teil neu strukturiert und kleinere Umbauten vorgenommen.
Im 5. Obergeschoss wird ein Versammlungssaal zu Büroräumen umgenutzt.
Größe des Bauvorhabens: Anbau
Breite: 4,98 m Länge: am Schönleinsplatz: 17,00 m 11,20 m
an der Hainstraße: 18,70 m
Antragseingang: 16.02.2012
vollständig: 15.03.2012
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr.: 119 B
rechtsverbindlich seit: 31.08.1984
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): Mischgebiet
vorgesehene Abweichung:
- Überschreitung der Baugrenzen
Begründung:
- Die Abweichung berührt nicht die Grundzüge der Planung und ist städtebaulich und planungsrechtlich vertretbar.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Nachbarzustimmung: ja nein: nicht erforderlich
Kfz Stellplätze:
erforderlich: 8 anrechenbar: 20 nachzuweisen: kein zusätzlicher Stellplatzbedarf
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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3
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(wie Dokument)
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35,8 kB
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