Beschlussvorlage - VO/2013/0409-61
Grunddaten
- Betreff:
-
Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren für das Gebiet südwestlich der Josef-Kindshoven-Straße - Bericht über die erneute Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 4a Abs. 3 BauGB - Bericht über die erneute Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 4a Abs. 3 BauGB - Feststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Stadtplanungsamt
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Empfehlung
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18.09.2013
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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25.09.2013
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I. Sitzungsvortrag:
- Erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Gemäß Beschluss des Bau- und Werksenates vom 08.05.2013 wurde der Flächennutzungsplan-Änderungsentwurf in der Fassung vom 08.05.2013 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB nach fristgerechter Bekanntmachung im Zeitraum vom 24.06. – bis 26.07.2013 erneut öffentlich ausgelegt und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden erneut gemäß § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB beteiligt.
Die während der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Schreiben beinhalten Anregungen zum Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren sowie zum Bebauungsplanverfahren Nr. 307 i. Die Behandlung der eingegangenen Anregungen (s. Anlage) erfolgt daher für beide parallel durchgeführten Verfahren (Flächennutzungsplan-Änderung und Bebauungsplanverfahren Nr. 307 i) gleichermaßen.
Sie führen nicht zu Änderungen des Flächennutzungsplan-Entwurfs in der Fassung vom 08.05.2013. Somit kann dieser zum Feststellungsbeschluss vorgelegt werden.
2. Behandlung der Anregungen
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgenden Stellungnahmen ein:
2.1 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
2.1.1 Wirtschaftsförderung der Stadt Bamberg mit Schreiben vom 03.07.2013
2.1.2 Stadtjugendamt – Familienbeirat Stadt Bamberg mit Schreiben vom 24.07.2013
2.1.3 Regierung von Oberfranken,
Postfach 11 01 65, 95420 Bayreuth mit Schreiben vom 08.07.2013
2.1.4 Stadtwerke Bamberg,
Margaretendamm 28, 96052 Bamberg mit Schreiben vom 01.07.2013
2.1.5 Fernwärme Bamberg GmbH – STWB,
Margaretendamm 28, 96052 Bamberg mit Schreiben vom 21.06.2013
2.1.6 PLEdoc GmbH,
Postfach 12 02 55, 45312 Essen mit Schreiben vom 24.06.2013
2.17 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege,
G23 – Bauleitplanung, Schloss Seehof,
96117 Memmelsdorf mit Schreiben vom 08.07.2013
2.1.8 Bundesnetzagentur
Fehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin mit Schreiben vom 08.07.2013
2.1.9 E.ON Netz GmbH,
Luitpoldstraße 51, 96052 Bamberg mit Schreiben vom 15.07.2013
2.1.10 Deutsche Telekom Technik GmbH,
Niederlassung Süd – Herr K.-H. Pülz,
Memmelsdorfer Straße 209a, 96052 Bamberg mit Schreiben vom 23.07.2013
2.1.11 Amt für Umwelt-, Brand- und Katastrophenschutz,
Stadt Bamberg mit Schreiben vom 24.07.2013
2.1.12 Freiwillige Feuerwehr Bamberg,
Margaretendamm 40, 96052 Bamberg mit Schreiben vom 19.07.2013
2.1.13 Entsorgungs- und Baubetrieb,
Stadt Bamberg mit Schreiben vom 26.07.2013
2.2 Öffentlichkeit
2.2.1 Bürger A mit Schreiben vom 21.07.2013
Die Behandlung der eingegangenen Anregungen erfolgt in tabellarischer Form im Anhang (Anlage 1).
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag
- Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.
- Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:
2.1 Der Stadtrat beschließt die Behandlung der während der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Behandlung der erneut von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.
2.2 Der Stadtrat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes laut Plan des Stadtplanungsamtes vom 08.05.2013 sowie die Begründung vom 08.05.2013.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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47,7 kB
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