Beschlussvorlage - VO/2019/2870-61
Grunddaten
- Betreff:
-
Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren für das Gebiet zwischen Schlagfeldweg, Im Dunster und Waldstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Stadtplanungsamt
- Referent:in:
- Thomas Beese
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Empfehlung
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03.12.2019
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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11.12.2019
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- Bericht über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Bericht über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be-
lange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
- Beschluss über Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
- Feststellungsbeschluss
I. Sitzungsvortrag:
1. Anlass der Planung
Anlass der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die parallele Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. W6 B für das Gebiet zwischen Schlagfeldweg, Im Dunster und Waldstraße. Die Planung soll die
planungsrechtliche Voraussetzung für die Entwicklung eines Neubaugebietes schaffen. Vor diesem
Hintergrund ist es erforderlich, den Flächennutzungsplan für den entsprechenden Bereich im Parallelverfahren zu ändern, um dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen.
Das Plangebiet befindet sich am westlichen Ortsrand von Wildensorg und umfasst den Bereich westlich
der bestehenden Bebauung "Im Dunster" und nördlich des "Schlagfeldwegs" sowie südlich der
"Waldstraße" bzw. des Michelsberger Waldes.
Der Geltungsbereich umfasst ca. 2,3ha und ist derzeit größtenteils Ackerfläche.
2. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Gemäß dem Beschluss des Bau- und Werksenats vom 03.07.2019 wurde die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung in der Fassung vom 06.02.2019 lag nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit vom 11.09.2019 bis einschließlich 15.10.2019 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
3. Behandlung der Anregungen
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen nachfolgende Schreiben ein.
- Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
- Landratsamt Bamberg – Gesundheitswesen, mit Schreiben vom 03.09.2019
- Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, mit Schreiben vom 03.09.2019
- Amt für Bildung, Schulen und Sport – Amt 49, mit Schreiben vom 03.09.2019
- Zweckverband f. Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bamberg – Forchheim, mit Schreiben vom 04.09.2019
- Polizeiinspektion Bamberg Stadt, mit Schreiben vom 09.09.2019
- Immobilienmanagement – Amt 23, mit Schreiben vom 11.09.2019
- PLEDOC, mit Schreiben vom 13.09.2019
- Amt für Wirtschaft – Amt 80, mit Schreiben vom 16.09.2019
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg – Bereich Landwirtschaft, mit Schreiben vom 20.09.2019
- Gemeinde Stegaurach, mit Schreiben vom 23.09.2019
- Amt für Inklusion, mit Schreiben vom 30.09.2019
- Telefonica, mit Schreiben vom 01.10.2019
- Amt für Umwelt und Katastrophenschutz – Amt 38, mit Schreiben vom 01.10.2019
- Stadtwerke Bamberg, mit Schreiben vom 09.10.2019
- Stadtjugendring Bamberg, mit Schreiben vom 10.10.2019
- Regierung von Oberfranken, mit Schreiben vom 11.10.2019
- Beirat für Menschen mit Behinderung, mit Schreiben vom 11.10.2019
- Deutsche Telekom Technik GmbH, mit Schreiben vom 14.10.2019
- Verkehrsclub Deutschland – Kreisverband Bamberg e.V., mit Schreiben vom 15.10.2019
- Entsorgungs- und Baubetrieb, mit Schreiben vom 17.10.2019
- Regionaler Planungsverband, mit Schreiben vom 24.10.2019
- Öffentlichkeit
- Anregung A, mit Schreiben vom 23.09.2019
- Anregung B, mit Schreiben vom 27.09.2019
- Anregung C, mit Schreiben vom 30.09.2019
- Anregung D, mit Schreiben vom 07.10.2019
Die Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind in Anlage 1 tabellarisch dargelegt
und mit einem Behandlungsvorschlag versehen.
4. Änderungen und Ergänzungen zum Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung vom 03.07.2019
Bedingt durch die Anregungen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ergeben sich Ergänzungen in der Begründung zur Flächennutzungsplan-Änderung. An den Grundzügen der Planung wurde festgehalten.
Aufgrund der Geringfügigkeit der Ergänzungen kann auf eine erneute öffentliche Auslegung der Planung verzichtet werden.
5. Empfehlung an den Stadtrat die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zu beschließen und den Feststellungsbeschluss zu fassen.
Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Stadtrat die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zu beschließen und die Änderung des Flächennutzungsplanes festzustellen.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag:
1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Stadtrat die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form zu beschließen.
3. Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Stadtrat die Änderung des Flächennutzungsplanes laut Plan des Stadtplanungsamtes vom 03.12.2019 sowie die Begründung vom 03.12.2019 festzustellen.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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162,1 kB
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