Beschlussvorlage - VO/2013/0707-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau Jugendförderzentrum BasKIDhall mit Trainingshalle, Jugendtreff, Trainings- u. Büroräumen, Kornstr. 20, Bamberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Beese Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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15.01.2014
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I. Sitzungsvortrag:
Bauherr: Stadtbau GmbH Bamberg
Entwurfsverfasser: Architekt Stephan Gleisner
Kurzbeschreibung:
Es wird beabsichtigt ein Jugendförderzentrum mit umfangreichen Sportmöglichkeiten zu errichten. Geplant sind folgende Nutzungen:
Hausaufgabenbetreuung, offener Jugendtreff, offene Sportangebote, Trainingsmöglichkeit für Kinder- und Jugendmannschaften.
Neben der Halle und dem Jugendbereich im Erdgeschoss wird im 1. Obergeschoss ein gesonderter
Bereich für die „Brose Baskets“ errichtet. Dieser beinhaltet Umkleiden, einen Fitnessbereich und
Büros für den Trainerstab. Für das 2. Obergeschoss ist eine Büronutzung vorgesehen.
Das geplante Gebäude besteht aus 3 Bauteilen:
- Trainingshalle (1-geschossig mit Satteldach, Dachneigung ca. 10 Grad);
- Anbau (3-geschossig mit Flachdach);
- offener Eingangsbereich (1-geschossig mit Flachdach);
Mit Bescheid Az. 62/13 vom 27.03.2013 wurde bereits ein annähernd gleiches Bauvorhaben auf dem Gelände des Bauhofs einer Baufirma (Grundstücke Fl.Nrn. 4447/3 und 4466/7) genehmigt. Nun hat die Bauherrin das nördlich angrenzende, mit einem dreigeschossigen Wohngebäude bebaute Grundstück Fl.Nr. 4466/9 erworben. Die vorhandene Bebauung auf diesem Grundstück soll abgebrochen und das bereits genehmigte Bauvorhaben um ca. 35 m nach Nordwesten verschoben werden, sodass die bauliche Anlage direkt an der Ecke Lerchenweg / Kornstraße steht.
Größe des Bauvorhabens:
- Trainingshalle
Breite: 20,55 m Länge: 40,65 m Traufhöhe: ca.7,80 m Firsthöhe: ca. 9,60 m
- Anbau
Breite: 9,53 m Länge: 48,18 m Höhe: ca. 11,00 m
- Eingangsbereich
Breite: 3,13 m bzw. 19,33 m Länge: 7,23 m bzw. 22,10 m Höhe: ca. 3,60 m
Antragseingang: 04.10.2013
vollständig: - - -
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr.: 91 L
rechtsverbindlich seit: 29.07.1956
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): WA (§ 4 BauNVO)
vorgesehene Abweichungen:
- Überschreitung der Baugrenzen Wohnen / gewerbl. Nutzung (bisher: Wohngebäude
Lerchenweg 4, 6 / Bauhof)
- Art der baulichen Nutzung (zulässig: Wohngebäude mit 3 Wohnschichten, geplant:
Anlage für sportliche Zwecke sowie Büronutzung im 2. OG);
- Maß der baulichen Nutzung (zulässig im Gewerbegebiet ist ein Geschoß, geplant:
3 Vollgeschosse)
Begründung:
Aus städtebaulicher Sicht hat der neue Standort wesentliche Vorzüge zu der bereits genehmigten Planung in zweiter Reihe zum Lerchenweg. Das geplante Bauvorhaben nimmt die festgesetzte Baulinie parallel zum Lerchenweg auf und entspricht auch mit einer Traufhöhe von ca. 8,10 m der umliegenden Wohnbebauung. Die geplante Sporthalle weicht zwar von dem festgesetzten Baurahmen des vorhandenen Wohngebäudes grundlegend ab und entspricht auch in der Art der festgesetzten baulichen Nutzung nicht dem gültigen Bebauungsplan mit einer dreigeschossigen Wohnnutzung, ist aber was die Art der Nutzung als Anlage für sportliche Zwecke betrifft, nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 Baunutzungsverordnung grundsätzlich in einem Allgemeinen Wohngebiet planungsrechtlich zulässig. Auch stellt die vorliegende Planung der Sporthalle in Bezug auf das städtebauliche Einfügen in die vorhandene Wohnbebauung die städtebaulich
wesentlich überzeugendere Lösung gegenüber der genehmigten Planfassung dar. Zudem soll das geplante Bauvorhaben im Rahmen der Bebauungsplanänderung für das gesamte Bauhofgelände zwecks einer Wohnbebauung durch die Bauherrin mit in den Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung aufgenommen werden.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:
Nachbarzustimmung: ja nein
Gemäß Art. 6 Abs. 2 BayBO dürfen Abstandsflächen auch auf öffentlichen Verkehrsflächen
liegen, jedoch nur bis zu deren Mitte. Die erforderliche nordöstliche Abstandsfläche
überschreitet jedoch die Straßenmitte. Die Zustimmung der betroffenen Grundstücks-
eigentümerin (Fl.Nr. 4467/31) liegt vor.
Kfz – Stellplätze:
erforderlich: 32 anrechenbar: -/- nachzuweisen: 32
Nachweis auf Baugrundstück: 32
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Bezüglich des Natur- und Immissionsschutzes sind noch Unterlagen vorzulegen (Freiflächengestaltungsplan, schalltechnisches Gutachten).
Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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