Beschlussvorlage - VO/2012/0110-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau einer Lagerhalle, Bamberg, Unterauracher Weg 5
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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18.04.2012
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I. Sitzungsvortrag:
Bauherr: Böhaker Martin und Heidemarie
Entwurfsverfasser: Karl-Heinz Kolb
Kurzbeschreibung:
Es ist für den bestehenden Gartenbaubetrieb eine Berge- bzw. Lagerhalle in Holzbauweise, mit einem 23° geneigtem Pultdach geplant. Die Halle soll zur Lagerung von Erdsubstrat aus der Gartenbaumschule, zur Zwischenlagerung von gärtnerischen Produkten (Ballenware, Wurzelware ect.) genutzt werden. Weiterhin soll dort Rindenmulch, Hackschnitzel, Holzprodukte (Pflanzpfähle etc.) gelagert werden. Außerdem werden landwirtschaftliche Geräte untergestellt. Auf der Dachfläche dieser Halle soll eine Photovoltaikanlage installiert werden.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: 9,00 m Länge: 43,00 m 2,46 m / 6,30 m
Antragseingang: 09.11.2011
vollständig: 23.03.2012
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Das Vorhaben liegt im Außenbereich der Gebietscharakter ist nach dem Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft gekennzeichnet. Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Gartenbauzentrum Bayern Nord hat festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 zweifelsfrei erfüllt sind. Die Baumschule ist ein landwirtschaftlicher Betrieb im Sinne des § 201 BauGB; die zusätzliche Ausführung gewerblicher Garten- und Landschaftsbautätigkeiten ist eindeutig dem landwirtschaftlichen Betrieb zugeordnet.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Nachbarzustimmung: ja nein: nicht erforderlich
Kfz Stellplätze:
erforderlich: - - anrechenbar : - - nachzuweisen: - -
Nachweis auf Baugrundstück: 3
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Naturschutz:
Ein Freiflächengestaltungsplan liegt vor. Aus naturschutzfachlicher Sicht besteht mit dem Freiflächengestaltungsplan Einverständnis. Für die Baumaßnahme wird eine externe Ausgleichsfläche in der Größe von 387 m² zuzüglich sonstigem versiegeltem Grund bereitgestellt.
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich