Beschlussvorlage - VO/2012/0360-R5
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrsberuhigung bzw. temporeduzierende Maßnahmen in der Kapuzinerstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 5 Referat für Klima, Personal und Soziales
- Beteiligt:
- 31 Straßenverkehrsamt
- Referent:in:
- Haupt Ralf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätssenat
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Entscheidung
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02.10.2012
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I. Sitzungsvortrag:
Mit Schreiben vom 12.06.2012 beantragte die GAL-Stadtratsfraktion die Verwaltung, in Ergänzung zu den Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Langen Straße auch Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Kapuzinerstraße vorzuschlagen (Anlage 1).
1. Beschränkung der Geschwindigkeit auf 30 km/h
Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens teilte die Polizeiinspektion mit Schreiben vom 27.06.2012 (Anlage 2) mit, dass gegen eine Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit in der Kapuzinerstraße auf 30 km/h keine Einwände bestehen.
Zum Einen handle es sich bei der Kapuzinerstraße um Schulweg; zum Anderen erscheine die Fortführung von Tempo 30 von der Lange Straße in die Kapuzinerstraße als sinnvoll.
Auch das Straßenverkehrsamt befürwortet eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h, wobei der Vollständigkeit wegen auch das Verbindungsstück Am Kranen miteinbezogen werden soll.
Angesichts der in dem Antrag der GAL-Stadtratsfraktion genannten 3 Schulen wird die Kapuzinerstraße von den SchülerInnen nicht nur an der Lichtsignalanlage Hinterer Graben/Holzmarkt , sondern auch im Einmündungsbereich Stangstraße und im weiteren Verlauf der Straße in Richtung Innenstadt häufig überquert.
Tempo 30 in der Kapuzinerstraße bedeutet eine Verbesserung der Schulwegsicherheit es ist daher vorgesehen eine entsprechende Regelung zu treffen. Vor der Beschilderung müssen jedoch noch die nötigen Anpassungen der Lichtsignalanlagen bzw. Busbeschleunigungen berechnet werden sowie die hierfür anfallenden Kosten.
2. Weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung
In der Sitzung der Arbeitsgruppe Routinegespräch Verkehr am 18.07.2012 wurde einvernehmlich die Ansicht vertreten, dass eine zusätzliche Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Kapuzinerstraße nur durch eine Änderung der Radverkehrsführung erfolgen könne. Dies sei jedoch ohne bauliche Änderungen nicht möglich.
Wie bekannt, werden in den nächsten 4 Jahren die Martinsschule und das Clavius-Gymnasium saniert/umgebaut. Dabei soll der Baustellenverkehr überwiegend über die Kapuzinerstraße entgegen der jetzigen Einbahnführung auf der Linksabbiegespur) aus Richtung Innere Löwenstraße/Markusplatz/Markusstraße erfolgen.
Aufgrund des zu erwartenden dichten Schwerlastverkehrs muss dabei ein besonderes Augenmerk auf eine sichere Führung des Fußgänger- und Radverkehrs (baulicher Radweg entgegen der Einbahnführung) gerichtet werden.
Ferner ist zu befürchten, dass die Kapuzinerstraße zwischen den Einmündungen Hinterer Graben und Markusplatz unter dem starken Schwerlastverkehr leiden wird und anschließend wieder ordnungsgemäß hergestellt werden muss.
Es empfiehlt sich daher nicht, bis zum Abschluss der Bauarbeiten an den genannten Schulen kostenintensive bauliche Veränderungen in der Kapuzinerstraße vorzunehmen. Vielmehr sollte die Zeit genutzt werden, die zukünftige Verkehrsführung zu überdenken und entsprechende verkehrssichernde Maßnahmen auch für den Radverkehr einzuplanen.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag
1. Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.
2. Rechtzeitig vor Abschluss der Schulhaussanierungen ist im Umweltsenat über die vorgesehenen Verbesserungsmaßnahmen zu berichten.
3. Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 12.06.2012 ist geschäftsordnungsmäßig erledigt.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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öffentlich
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