Beschlussvorlage - VO/2013/0196-38-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung des Digitalfunks für Feuerwehr und Katastrophenschutz in der Stadt Bamberg - Teilnahme am erweiterten Probebetrieb
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 38 Klima- und Umweltamt
- Referent:in:
- Haupt Ralf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätssenat
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Empfehlung
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16.07.2013
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Erledigt
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Finanzsenat
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Entscheidung
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23.07.2013
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I. Sitzungsvortrag:
Der Ausbau des Digitalfunknetzes für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) schreitet in Bayern zügig voran. Mehrere der 10 in Bayern gelegenen Netzabschnitte werden bis 2015 in den erweiterten Probebetrieb gehen. Im Teilnetzabschnitt 36 (Oberfranken) werden bis 2015 95% der 109 Zielstandorte der Netzinfrastruktur fertig gestellt sein und die technische Netzabnahme erfolgen, ab Februar 2015 soll dann im Netzabschnitt 36 der erweiterte Probebetrieb durchgeführt werden (vgl. Zeitplan Anlage 3).
Der erweiterte Probebetrieb soll 6 Monate dauern. In dieser Zeit wird das Digitalfunknetz technisch geprüft und am Ende rechtlich abgenommen. Die Netzabnahme erfolgt laut Vereinbarung zwischen dem beauftragten Netzerrichter- Fa. Cassidian- und dem Auftraggeber Bundesanstalt für Digitalfunk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben - BDBOS.
Die Teilnahme am erweiterten Probebetrieb ist den späteren Nutzern des Digitalfunknetzes zwar freigestellt, wird aber als sinnvoll und notwendig erachtet. Im Rahmen des Probebetriebes werden u. a. auch diverse Fragen nach der Funktion des in unserer Region aufgebauten und zur Verfügung gestellten Digitalfunknetzes unter verschiedenen Gesichtspunkten geprüft. Um die Belastungsfähigkeit im Betrieb zu erproben, bzw. die Netzfunktion unter hoher Belastung (hohe Netzauslastung) zu testen, ist es erforderlich mit vielen Teilnehmern verschiedenster Organisationen gleichzeitig und in verschiedensten Konstellationen, z.B. im Rahmen einer großen Übung, das Netz zu nutzen.
Eine Teilnahme am Digitalfunk ist nur ab Beginn des erweiterten Probebetriebes, der von der bayerischen Projektgruppe am LKA zur Einführung des Digitalfunkes in Bayern betreut wird, oder später nach Übernahme des Netzes in den Wirkbetrieb vorgesehen.
Mangels einer derzeit noch ausstehenden Bundesregelung muss der Freistaat Bayern derzeit noch das Teilnahmerecht zur Nutzung des Digitalfunknetzes BOS an weitere Organisationen (Rettungsdienste, Feuerwehren ) übertragen. Dazu ist eine Teilnahmeerklärung von dem Träger der Hilfsorganisation an den Freistaat Bayern abzugeben worin sich dieser an der Teilnahme am erweiterten Probebetrieb verpflichtet. Für die Freiwillige Feuerwehr und den Katastrophenschutz ist daher die Zustimmung der Stadt Bamberg erforderlich.
In welchem Umfang die Stadt Bamberg / Feuerwehr Bamberg am erweiterten Probebetrieb teilnimmt und in welchem Zeitrahmen die gesamte Umrüstung / Migration der Organisation auf den Digitalfunk erfolgt, ist hierbei nicht festgeschrieben. Dies kann abhängig von der Bereitstellung von HH-Mitteln mit wenigen Digitalfunkgeräten erfolgen oder bis zur Vollumrüstung der gesamten Funkausrüstung reichen. Zu beachten ist, dass die derzeit in Benutzung befindliche analoge Funkausrüstung parallel zum erweiterten Probebetrieb weiterbetrieben werden muss.
Entsprechend der Aufstellung des Stadtbrandrates vom 27.06.2013 (Anlage 1) belaufen sich die vorläufig kalkulierten Kosten für die Ausrüstung aller Einsatzfahrzeuge mit Einbau sowie für die notwendigen Handsprechfunkgeräte auf ca. 250.000 , wobei die Einbaukosten sich auf ca. 80.000 belaufen. Die Funkgeräte selbst werden zur Zeit mit 80 % gefördert.
Für die Beschaffung soll eine gemeinsame Ausschreibung, wahrscheinlich über den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bamberg-Forchheim, erfolgen. Damit die Stadt an der Ausschreibung teilnehmen kann, wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 185.000 für das Haushaltsjahr 2014 benötigt.
Die Einbaukosten sind hierin nicht enthalten. Es wird angestrebt, den Einbau mit Mitarbeitern der Ständigen Wache durchzuführen. Die hierzu notwendigen Voraussetzungen und das voraussichtliche Verfahren werden derzeit noch geprüft.
II. Beschlussvorschlag
1. Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.
2. Der Umweltsenat empfiehlt dem Finanzsenat folgende Beschlussfassung:
2.1 Der Teilnahme der Feuerwehr Bamberg und des Katastrophenschutzes am erweiterten Probebetrieb des Digitalfunks im Teilnetzabschnitt 36 wird zugestimmt.
2.2 Auf der HSt. 13000.93560 wird eine Verpflichtungsermächtigung i. H. v. 185.000 bereit gestellt.
2. 3 Deckung erfolgt zu Lasten der Verpflichtungsermächtigung bei HSt. 60000.94990 i. H. v. 185.000 .
II. Beschlussvorschlag
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | Derzeit keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
X | 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Sachkosten: 185.000 im Haushaltsjahr 2014, abzüglich der Fördermittel |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Die Teilnahme am erweiterten Probebetrieb erscheint aufgrund der sinnvollen Testmöglichkeit von Geräten bzw. Netzabdeckung erforderlich. Die wirtschaftlichste Lösung stellt wohl die Beschaffung der Geräte in einem Beschaffungsvorgang dar. Auf Basis der vom Stadtbrandrat erstellten Kostenkalkulation vom 27.06.2013 wird für die Beschaffung aller später benötigten Geräte sowie für den stadtinternen Einbau eine Verpflichtungsermächtigung i. H. v. 185.000 als angemessen eingestuft. Da durch den stadtinternen Einbau (gegenüber einem Einbau durch eine externe Firma) die Einsparung (nicht förderfähiger !) Kosten in erheblichem Umfang möglich ist, wurde zwischen den Ämtern 38 und 20 vereinbart, dass alles daran gesetzt wird, den Einbau durch stadteigenes Personal vorzunehmen. Der Betrag i. H. v. 185.000 umfasst dabei die Beschaffung aller später benötigten Geräte. Die Kosten für den stadtinternen Einbau sind für den Verwaltungshaushalt 2014 anzumelden.
Bamberg, 08.07.2013
Finanzreferat
Bertram Felix
Berufsm. Stadtrat
Amt 20 ____________________
Peter Distler
SG 200 ____________________
Thomas Friedrich
SG 200 ____________________
André Engert
Anlage/n:
Anlage 1: Kostenkalkulation
Anlage 2: Ablaufplan der Migration in Oberfranken
Anlage 3: Hinweise des BayStMdI zum Probebetrieb
Verteiler:
Referat 2
Referat 5
Amt 20 / 200 zum haushaltsrechtlichen Vollzug
Amt 20 Beschlüsse
Amt 20 Haushaltsakte 2014
Amt 10
Bamberg, 04.07.2013
STADT BAMBERG
Referat 5 Amt 38 Amt 38
Ralf Haupt Herbert Schütz Andreas Sehrig
Sozial- und Umweltreferent Amtsleiter
Berufsm. Stadtrat
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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