Beschlussvorlage - VO/2015/1419-45
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenumbenennung der Gundelsheimer Straße (vorderer Teil)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 45 Kulturamt
- Beteiligt:
- 61 Stadtplanungsamt
- Referent:in:
- Dr. Lange Christian
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kultursenat
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Entscheidung
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19.03.2015
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I. Sitzungsvortrag:
Die Stadtratsfraktion FREIE WÄHLER Bamberg hat mit Schreiben vom 23.09.2014, modifiziert mit Schreiben vom 18.11.2014 beantragt, den vorderen Teil der durch die Bahngleise getrennten Gundelsheimer Straße (Zufahrt über die Memmelsdorfer Straße) umzubenennen, mit der allgemeinen Begründung, dass die Situation der Gundelsheimer Straße, die nicht durchgängig ist, immer wieder für Verwirrung sorge.
Die FW-Stadtratsfraktion schlägt vor, den kleinen Abschnitt zwischen Memmelsdorfer Straße und den Bahngleisen mit einem neuen bzw. abgeänderten Namen zu versehen: z.B. Innere oder Vordere Gundelsheimer Straße. Gegebenenfalls mit einem komplett neuen Namen für diesen Straßenabschnitt.
Grundsätzliches:
Nach dem Bayer. Straßen- und Wegegesetz (Art. 52) haben die Anwohner einer Straße ein subjektives Recht darauf, dass bei der Entscheidung der Kommune, den Namen oder die Hausnummer zu ändern, ihre gegen eine solche Änderung sprechenden Interessen berücksichtigt werden. Umbenennungen sind grundsätzlich deswegen zu vermeiden, weil sie viele Änderungen bzw. Kosten zur Folge haben können.
Verfahren:
Das im Vorfeld involvierte Stadtplanungsamt hat mit Schreiben vom 01.10.2014 nachfolgend und nicht abschließend auf mögliche Auswirkungen einer Straßenumbenennung hingewiesen:
- Kosten bei Privathaushalten und Firmen bezüglich der Änderung von Adressen, Ausweispapieren, Visitenkarten, Briefpapieren etc.
- Änderungen für Feuerwehr, Notarzt, Polizei, Besucher
- Änderungen bei Post, Telekom, Stromnetz- und GPS-Anbietern etc.
- Kosten durch Änderungen von Straßenschildern, Grundbucheinträge, Flurkarte, Stadtpläne, Adressbuch.
Die im üblichen Verwaltungsverfahren zu beteiligenden Institutionen (Stadtarchiv, Stadtheimatpflege, Remeiskreis, Historischer Verein und Bürgerverein Nord) haben sich im Wesentlichen gegen eine Umbenennung ausgesprochen (siehe Anlagen).
Fazit und Vorschlag:
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, von einer Straßenumbenennung abzusehen, da die dadurch zu erwartenden nachteiligen Auswirkungen (siehe oben) gegenüber dem Nutzen für Anwohner und Besucher überwiegen. In dem in Rede stehenden Streckenabschnitt wohnen 22 Personen in 4 Wohnhäusern. Daneben befindet sich noch ein Betriebsgelände (Schrotthandel). Anwohnerbeschwerden bezüglich der besonderen Straßensituation sind nicht bekannt.
Um dennoch dem in dem Antrag zum Ausdruck gebrachten Wunsch nach mehr Übersichtlichkeit zu entsprechen, wird die Verwaltung veranlassen, dass ein aktualisiertes Zusatzschild angebracht wird, das auf die Hausnummern 1, 2a, 2b, 9, 9a, 11 und 13 hinweist..
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
X | 2. | Kosten in Höhe von ca. 100,-- € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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420,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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50,8 kB
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