Berichtsvorlage - VO/2015/1714-452
Grunddaten
- Betreff:
-
Akustik in Klassenzimmern
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- 491 Sachgebiet Schulverwaltung
- Beteiligt:
- 4 Referat für Kultur, Welterbe und Tourismus; 45 Kulturamt; 23 Immobilienmanagement
- Referent:in:
- Dr. Lange Christian
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kultursenat
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Kenntnisnahme
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16.07.2015
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I. Sitzungsvortrag:
Wie im Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 26. Januar 2015 richtig dargestellt, hat die Stadt Bamberg im April und August 2014 Akustikmessungen in Bamberger Schulhäusern durchführen lassen.
- Diese Messungen wurden an allen Bamberger Schulen, auch den Gymnasien - einzige Ausnahme, das Clavius-Gymnasium, aufgrund der derzeit stattfindenden Generalsanierung - durchgeführt. Die Klassenräume wurden mit den Schulleitern und Schulhausmeistern ausgewählt. Dabei wurde Wert darauf gelegt, die Räume zu messen, welche von den Verantwortlichen als problematisch empfunden werden.
- In fast allen Schulen hallen die gemessenen Räume zu stark nach: Laut der durchführenden Firma sind sich hier alle Schulen „sehr ähnlich“. Es gibt keine Schule, in der Nachhallzeiten – im Vergleich zu anderen Schulen – besonders auffällig oder schlimm wären, so dass man sagen könnte, die Schule XY wäre die Schule mit dem größten Problem. Lediglich bei der Domschule und im Schulhaus Bug der Grundschule Bamberg-Kaulberg, sind „keine weiteren Maßnahmen erforderlich“. In der Domschule wurde jedoch festgestellt, dass die Umgebungsgeräusche von außen (Verkehrslärm) durch die Fenster dringen und störend wirken.
- Gemäß der vorliegenden Messprotokolle müssten, um die Sollwerte zu erreichen, Absorber in die Schulräume eingebracht werden und dies, idealer Weise an der Decke oder Rückwand. Die vorgeschlagene Absorberfläche betragen zwischen 7,21 m² (50 m³-Raum im Schulhaus Wildensorg), über 20,42 m² (197 m³-Raum in Hugo-von-Trimberg-Schule) bis zu 42,17 m² (385m³-Raum in Rupprecht-Grundschule).
- Konkreten Handlungsbedarf sehen wir aktuell dort, wo Kinder mit Hör- oder Sehproblemen eingeschult werden. Dem entsprechend wird vor jedem Schuljahresbeginn durch die Schulverwaltung eine Erfassung durchgeführt, an welchen Einrichtungen Schülerinnen und Schüler mit besonderen Anforderungen insbesondere an Beleuchtung und Akustik beschult werden müssen. Wir klären dann mit Schulleitung und Schulverwaltung ab, welche Maßnahmen im Einzelfall ergriffen werden können.
In diesem Schuljahr haben wir dies bereits in der Kunigundenschule mit zwei Kindern (hör- und seh-eingeschränkt) erfolgreich praktiziert.
- Für das Schuljahr 2015/2016 ist derzeit (nach der aktuellen Umfrage) kein konkreter Bedarf in Einzelfällen erkennbar. Bei der Sanierung des Clavius-Gymnasiums und der Martinsschule wurden für die Klassenzimmer die entsprechenden Berechnungen zur Akustik durchgeführt und berücksichtigt. Weiterhin wird die Thematik "Akustik" in die erforderlichen Prüfungen bei Teilsanierungen von Schulhäusern mit einbezogen.
- Hinsichtlich entstehender Kosten für Akustik-Maßnahmen ist eine Generalaussage nicht möglich, da die betreffenden Räume die unterschiedlichsten Voraussetzungen haben. Insoweit ist immer von Einzelfallregelungen auszugehen.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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11,5 kB
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