Beschlussvorlage - VO/2017/1254-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsberatungen 2018 Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Verwaltungshaushalt für freiwillige Leistungen im Haushaltsjahr 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Bertram Felix
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzsenat
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Empfehlung
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06.12.2017
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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13.12.2017
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II. Beschlussvorschlag
II.Beschlussantrag:
Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
1.Zuschüsse:
a)Die in Beilage 1 aufgeführten Haushaltsansätze 2018 der Gruppen 70 und 71 werden genehmigt.
b)Die in Beilage 2 aufgeführten Haushaltsansätze 2018 für sonstige freiwillige Leistungen werden genehmigt.
c)Soweit darüber hinaus Empfehlungen von Fachsenaten für weitere Zuschussleistungen vorliegen, kann eine Mittelbereitstellung vor dem Hintergrund des Stadtratsbeschlusses vom 25.10.2017, Nr. VO/2017/1154-20, i. S. Haushaltskonsolidierung nicht erfolgen.
2.Globalansätze:
Für sachlich zusammenhängende freiwillige Ausgaben werden gemäß nachfolgender Liste beim jeweiligen Fachamt Globalansätze gebildet. Die jeweiligen Haushaltsansätze sind der Beilage 1 zu entnehmen.
Haushaltsstelle | Globalansatz für | anordnungsbefugte Dienststelle | zuständiger Fachsenat |
03000.70000 | allgemeine, frei- willige Leistungen | Amt 20/200 | Finanzsenat |
30000.70000 | kulturelle Zwecke | Amt 45 | Kultursenat |
40700.70200 | Jugendhilfe | Amt 51 | Jugendhilfeausschuss |
47010.70000 47010.70700 | soziale Zwecke | Amt 50 | Sozial- und Umweltreferat – Referat 5 (Delegation gem. Beschluss des Stadtrates vom 25.03.2009) |
55100.70000 | Sportförderung | Amt 453 | Kultursenat |
Zuständig für diese Mittelübertragungen ist der jeweils angegebene Fachsenat.
3.Verfahrensregelung:
Für rein freiwillige Zuschüsse der Hauptgruppe 7 sind durch die anordnungsbefugte Dienststelle Verwendungsnachweise und ggf. weitere Unterlagen anzufordern. Die Vorlage dieser Nachweise und Unterlagen ist Voraussetzung für eine künftige Zuschussgewährung. Bei Auszahlung der Zuschüsse sind die Zuschussempfänger über diese Vorgehensweise entsprechend zu informieren.
4.Mittelfreigabe:
Zur haushaltswirtschaftlichen Sperre und zur terminlichen Freigabe der Haushaltsansätze ergehen gesonderte Beschlüsse.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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17,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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15,4 kB
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