Beschlussvorlage - VO/2010/1228-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Rischmann Frank Neubau eines Werkstattgebäudes und eines Verwaltungs- und Schulungsgebäudes, Lichtenhaidestr. 13 a
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Zistl-Schlingmann Hans
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Werksenat
|
Entscheidung
|
|
|
15.09.2010
|
Kurzbeschreibung:
Es soll eine bestehende Lagerhalle abgebrochen werden und an gleicher Stelle für das Berufliche Fortbildungszentrum (bfz) ein dreigeschossiges Schulungs- und Verwaltungsgebäude mit Flachdach errichtet werden. Ebenso ist ein erdgeschossiges Werkstattgebäude mit zwei Ausbildungswerkstätten geplant. Das Werkstattgebäude erhält ein Pultdach.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: Länge:
Schulungs- und Verwaltungsgebäude: 16,00m 28,33m 9,85m
Werkstattgebäude: 10,54m 19.99m 6,40m
Antragseingang: 14.05.2010
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: 211 B
rechtsverbindlich seit: 14.07.1961
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): Gewerbegebiet
vorgesehene Abweichung:
- Überschreitung der zulässigen Geschossigkeit (zul. I. Gewerbegeschoss, geplant III. Schulungs- und Verwaltungsgeschosse)
Begründung:
Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar, da der Bebauungsplan hier lediglich den Bestand aufgenommen hat und zudem in der Nähe ähnlich hohe Gebäude vorhanden sind.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: nicht erforderlich
Kfz Stellplätze:
erforderlich: 16 anrechenbar: / nachzuweisen: 16
Nachweis auf Baugrundstück: 16
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich