Beschlussvorlage - VO/2011/0032-SW
Grunddaten
- Betreff:
-
Flutlichtanlage Fuchs-Park-Stadion Abschlussbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- STWB Stadtwerke Bamberg GmbH
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Kenntnisnahme
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26.01.2011
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I. Sitzungsvortrag:
Die Stadtwerke Bamberg Energiedienstleistung GmbH (STED) hat im Auftrag der Stadt Bamberg eine regionalligataugliche Flutlichtanlage, in der aktuellen Ausbaustufe mit einer Beleuchtungsstärke von 500 Lux, für das Rasenspielfeld des Fuchs-Park-Stadion errichtet. Betrieb, Wartung und Unterhalt der Anlage erfolgen als Full-Service-Dienstleistung Lieferung der Beleuchtung für das Fuchs-Park-Station.
1. Termine
Am 11.01.2010 wurde ein Energiedienstleistungsvertrag zwischen der STED und der Stadt Bamberg geschlossen, der die schlüsselfertige Errichtung der Anlage, die Wartung und den Unterhalt, sowie den Betrieb der Anlage (= Lieferung der Beleuchtung für das Stadion) beinhaltet.
Nach Abschluss der Planungen, Ausschreibung und Vergabe der Leistungspakete bis Ende April, erfolgte der Baubeginn für die Anlagen und die erforderliche Peripherie am 10.05.2010.
Während der Sommermonate wurden die vier Mastfundamente hergestellt, ein neuer Stromnetzanschluss erstellt, die komplette Verkabelung zu den Maststandorten durchgeführt und letztendlich die Stahlmaste mit den vormontierten Beleuchtungskörpern aufgestellt.
Unmittelbar im Anschluss an die Fertigstellung der Anlage am 01.10.2010 fand am 02.10.2011 ein Probebetrieb mit umfangreichen Lichtmessungen zur Verifizierung der vereinbarten Beleuchtungsaufgaben statt.
Bei dem Pflichtspiel des FC Eintracht Bamberg am 09.10.2010 war die Flutlichtanlage erstmals im Einsatz. Von den Leichtathleten der LG Bamberg wird die Anlage seit Oktober regelmäßig an ca. 3 Tagen pro Woche für den Trainingsbetrieb genutzt.
2. Inhalt
Die Beleuchtungsanlage besteht aus vier jeweils 38 m hohen Stahlmasten. Zwei dieser Maste sind mit 17 Scheinwerfern und zwei mit 13 Scheinwerfern für die Spielfeldbeleuchtung, sowie mit je vier zusätzlichen Strahlern für die Umfeld- und Notbeleuchtung bestückt. Die Beleuchtungssteuerung ermöglicht drei Beleuchtungsszenarien für das Stadion:
Wettkampfbeleuchtung für das Rasenspielfeld mit 500 Lux,
Trainingsbeleuchtung für das Rasenspielfeld mit 200 Lux und
Trainingsbeleuchtung für die 100m-Laufbahn mit ca. 100 Lux.
Über einzelne Scheinwerfer der Hauptbeleuchtung und die zusätzlichen Strahler wird die geforderte Notbeleuchtung für das Spielfeld und den Tribünenbereich realisiert. Die Maste und die Anlagentechnik sind für eine Erhöhung der Beleuchtungsstärke auf TV-taugliche 800 Lux im Bereich des Rasenspielfelds ausgelegt.
Im Zuge der Errichtung der Flutlichtanlage wurden zudem an drei Standorten Stromversorgungs-einrichtungen für separat abzurechnende Verbraucher, z. B. Catering oder TV errichtet.
3. Kosten
Die Gesamtkosten für die Errichtung der Flutlichtanlage betrugen 715.166,18 netto, bzw. 851.047,75 brutto. Die nach Kostenberechnung vom 04.11.2009 geplanten Kosten in Höhe von 1.000.000 brutto wurden um 148.952,25 unterschritten und damit eine Kosteneinsparung von nahezu 15 % erreicht.
Im Energiedienstleistungsvertrag ist eine Finanzierung der Investitionskosten über den Vertragszeitraum von 25 Jahren vereinbart, ergänzt durch ein Sondertilgungsrecht der Stadt Bamberg. Seitens der Stadt erfolgte eine Sondertilgung in Höhe der gesamten Investitionssumme (851.047,75 ) zum 27.12.2010 und damit die Ablösung der Finanzierung.
Für Wartung, Unterhalt und Betrieb der Anlage (incl. der Stromkosten) im Rahmen der vertraglichen vereinbarten Beleuchtungsstunden erhält die STED jährlich einen Betrag in Höhe von 6.476 brutto. Mehr- oder Mindernutzung der Beleuchtung in den jeweiligen Beleuchtungsstufen wird anhand der vertraglich vereinbarten Stundensätze abgerechnet.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |