Beschlussvorlage - VO/2011/0212-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorbescheid: Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Doppelparker in der TGa Bamberg, Dr.-v.-Schmitt-Str. 29
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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11.05.2011
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I. Sitzungsvortrag:
Bauherr: Arnold Werner und Sabine
Entwurfsverfasser: Dipl.Ing. (FH) Arch. Karl-Diethard Geyer
Kurzbeschreibung:
Beantragt ist eine 4-geschossige Wohnanlage (3+D, D = Vollgeschoss) mit 7 Wohneinheiten und ein Untergeschoß mit Tiefgarage mit insgesamt 6 Kfz.-Stellplätzen als Doppelparker. Die Zufahrt zur Tiefgarage ist über die beantragte Tiefgarage auf dem südwestlich anschließenden Nachbaranwesen Fl.Nr. 1811 vorgesehen, wobei hierfür eine Grunddienstbarkeit eingetragen werden muss. Das Gebäude erhält ein Satteldach mit einer Dachneigung von 45 Grad. Zwischen dem geplanten Wohnhaus und dem bestehenden Anwesen Steinweg 12 soll ein
1-geschossiger Verbindungsbau (Flachdach) errichtet werden.
Größe des Bauvorhabens:
- Wohnhaus
Breite: 12,00 m Länge: 12,15 m ca. 11,20 m Firsthöhe: ca. 17,15 m
- Verbindungsbau
Breite: ca. 3,75 m Länge: ca. 6,20 m Höhe über Straßenoberkante: ca. 2,00 m
Antragseingang: 15.02.0211
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes - Nr.: 114 F
rechtsverbindlich seit: 30.09.1955
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): MI (§ 6 BauNVO)
vorgesehene Abweichung:
Überschreitung der Baulinie an der Straße durch das Treppenhaus ab dem 1. Obergeschoss
Begründung:
Aus städtebaulicher Sicht kann dem Vorhaben in der vorliegenden Planfassung grundsätzlich zugestimmt werden. Das beantragte Wohngebäude stellt ein städtebaulich harmonisches Bindeglied zwischen der, auf dem südwestlich angrenzenden Nachbaranwesen beantragten Wohnanlage und der vorhandenen zweigeschossigen Altbebauung am Steinweg 12 dar.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Kfz Stellplätze:
Wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft.
Kinderspielplatz:
Wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft.
Barrierefreiheit:
Wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft.
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
Die Bauherren möchten das Dach des Verbindungsbaus als Terrasse nutzen. Die Prüfung der
Zulässigkeit bleibt dem Genehmigungsverfahren vorbehalten. Weiterhin soll der hohe
Gebäudesockel niedriger ausgebildet werden. Eine einheitliche Lösung zusammen mit dem
geplanten Neubau Dr.-v.-Schmitt-Str. 27 wird angestrebt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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