Beschlussvorlage - VO/2011/0222-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau einer Eigentumswohnanlage mit Tiefgarage Bamberg, Am Werkkanal 5
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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11.05.2011
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I. Sitzungsvortrag:
Bauherr: GdbR Claudia Zauritz-Stadter & Arndt Zauritz
Entwurfsverfasser: Architekt Elmar Bornhofen
Kurzbeschreibung:
Es ist ein fünfgeschossiges Mehrfamilienwohnhaus mit Flachdach geplant. In dem Mehrfamilienhaus sind insgesamt 16 Wohnungen vorgesehen. Das oberste Geschoss ist als Staffelgeschoss ausgebildet und springt auf der Wasserseite um 10,70 m zurück. Die erforderlichen Stellplätze werden in einer Tiefgarage nachgewiesen. Die Tiefgarage soll mit einem Autoaufzug befahren werden. Das Gebäude hängt ca. 12 m über den Ufer bzw. Böschungsbereich des linken Regnitzarmes und wird durch Stützen abgestützt.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: Länge: insgesamt
Normalgeschoss: 18,00 m 36,30 m 16,50m
Staffelgeschoss: 15,00 m 24,00 m
Antragseingang: 31.03.2011
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: G 10 A
rechtsverbindlich seit: 17.12.2010
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): allgemeines Wohngebiet
vorgesehene Abweichung:
- Autoaufzug außerhalb des Baurahmens
- Überschreitung der Baugrenzen durch die Balkonanlagen (durch die geschwungene
- Gestaltung Überschreitung bis zu 3,77 m Tiefe)
- Überschreitung der Baugrenze durch das Staffelgeschoss (1,00 m)
Begründung:
Da die Abweichungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, sind sie städtebaulich
vertretbar.
Der Stadtplanungsbeirat hat in seiner Sitzung am 28.03.2011 eine Empfehlung zur Gestaltung der umlaufenden Balkonanlage, zu der fast durchgehenden Verglasung der Wohnungen sowie zur Gestaltung des Erdgeschosses vorgetragen. Den Empfehlungen des Stadtplanungsbeirates wurde in der vorliegenden Planung in Teilbereichen entsprochen.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Nachbarzustimmung: Die Nachbarzustimmung wird zur Zeit eingeholt
Kfz Stellplätze:
erforderlich: 16 anrechenbar: / nachzuweisen: 16
Nachweis auf Baugrundstück: 32
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
Die Auflagen aus der Stellungnahme des Stadtarchäologen werden in den Baubescheid mit aufgenommen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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1 MB
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501,7 kB
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156,4 kB
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