Beschlussvorlage - VO/2011/0506-40
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschüsse im Rahmen der Allgemeinen Sportpflege und -förderung; Aufteilung des Globalbetrages
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Schulverwaltungs- und Sportamt
- Beteiligt:
- 4 Referat für Kultur, Welterbe und Tourismus
- Referent:in:
- Hipelius Werner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kultursenat
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Entscheidung
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27.10.2011
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I. Sitzungsvortrag:
Seit einigen Jahren wird der Unterabschnitt 55100 Allgemeine Sportpflege und -förderung mit einem Globalbetrag für sachlich zusammenhängende freiwillige Ausgaben ausgestattet.
Im Haushaltsplan 2011 sind hierfür bei Haushaltsstelle 55100.70000
226.170 Euro
veranschlagt.
Dem Senat für Bildung, Kultur und Sport ist es als Fachsenat vorbehalten, über die endgültige Aufteilung zu beschließen.
Die Verwaltung schlägt vor, den Globalbetrag wie folgt zu verteilen:
Haushaltsstelle
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Betrag |
Erläuterungen |
55100.70000
Zuschuss an Sportvereine zur Jugendförderung
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36.000 Euro |
Zuschuss an Bamberger Sportvereine für Zwecke der Jugendförderung. Mit Beschluss des Kultursenates vom 24.03.2011 wurden bereits die gesamten Mittel bereitgestellt.
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55100.70010
Zuschuss an Sportvereine für besondere Veranstaltungen
55100.70500
Zuschuss an Stadtverband für Sport für die Durchführung der Stadtmeisterschaften (gem. Ziff. 8 der Sportförderrichtlinien)
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5.000 Euro
2.437 Euro |
Zuschuss an Bamberger Sportvereine für besondere Veranstaltungen wie z.B. Austragung einer Bayer. Meisterschaft
Zuschuss zu den Kosten der Stadtmeisterschaften. Ist 2010: 3.210 Euro |
55100.70510
Zuschuss an die Bamberger Turn- und Sportvereine
a) sog. Allgemeiner Zuschuss - nach Mitgliederzahlen und Jugendanteil (gem. Ziff. 2 der Sportförderrichtlinien)
b) Zuschuss an Spiel- und Sportgemeinschaften (gem. Ziff. 10 der Sportförderrichtlinien)
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59.954 Euro
1.998 Euro |
Ist 2010: 66.986 Euro
(siehe auch eigenen TOP) |
Haushaltsstelle ___________________________________
55100.70520
Zuschüsse an Sportvereine für Pachtermäßigung (TSG 2005 und Postsportverein Bamberg)
55100.70530
Zuschüsse für Übungsleiter/innen
a) gem. Ziff. 3 der Sportförderrichtlinien
für DLRG Ortsverband Bamberg-Gaustadt
55100.70540
Jubiläumsgaben an Turn- und Sportvereine (gem. Ziff. 9 der Sportförderrichtlinien)
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Betrag ____________
834 Euro
93.811 Euro
1.880 Euro
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Erläuterungen ______________________________
Zuschuss als Ausgleich für die unentgeltliche Nutzung der Sportanlagen durch Bamberger Schulen (Stadtratsbeschluss, innere Verrechnung mit Amt 80).
Ist 2010: 89.950 Euro
Ist 2009: 1.860 Euro
Seit 01.01.2006 hat der Freistaat Bayern seine Sportförderung auf eine pauschale Vereinsförderung umgestellt. Aus den Mitgliederzahlen und der Anzahl der eingesetzten Übungsleiterlizenzen wird eine Mitgliedereinheit errechnet, für die der Freistaat einen Punktwert zur Verfügung stellt. Die Auszahlung erfolgt über die Kreisverwaltungsbehörden bzw. kreisfreien Städte, im Falle der DLRG ab 2007 direkt über den DLRG-Landesverband. Entsprechend Ziff. 3 der Sportförderrichtlinien wird vorgeschlagen, wie in den Vorjahren den gleichen Betrag als städtischen Übungsleiterzuschuss zu gewähren.
Zuschüsse an berechtigte Vereine wurden als laufendes Geschäft bereits ausbezahlt. (Erster American Football-Club Bamberg Bears 25 Jahre, RKB Solidarität 1911 Bamberg Gaustadt e.V. 100 Jahre)
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625 Euro | ||
Haushaltsstelle
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Betrag |
Erläuterungen |
55100.70590
Zuschuss für sportliche Jugendarbeit an Bayer. Landessportverband - Kreis Bamberg -
55100.70600
Zuschuss an Reha Behinderten- und Versehrten-Sportverein Bamberg e.V.
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2.677 Euro
270 Euro |
Aufgrund von Beschlüssen des Sport- und Freizeitsenats und des Stadtrats erhält die Bayer. Sportjugend im BLSV - Kreis Bamberg - seit Jahren diesen Zuschuss für Sportveranstaltungen.
Dieser Zuschuss wird vom Senat seit Jahrzehnten - außerhalb der Sportförderrichtlinien - zum Sportbetrieb der Behinderten gewährt. |
55100.70630
Zuschuss an SKC Victoria Bamberg e.V.
55100.70640
Zuschuss an die Sportvereine für Fahrtkosten (gem. Ziff. 4 der Sportförderrichtlinien)
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2.500 Euro
13.574 Euro
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Ab 01.10.2005 erfolgte eine Vertragsumstellung, wonach der SKC Victoria keine Miete mehr für Kegelbahnen und Umkleiden zahlt, dafür aber die Kosten für Reparatur, Unterhalt und Betrieb der Anlage zu tragen hat. Aufgrund der anhaltend hohen Betriebs- und Unterhaltskosten der Anlage wird vorgeschlagen, so wie in den Vorjahren wieder einen angemessenen Zuschuss zu bewilligen.
Die Fahrtkostenzuschüsse fallen teilweise schon zu Beginn des Jahres an, sind ein sog. Geschäft der laufenden Verwaltung. Mit Beschluss des Kultursenats vom 24.03.2011 wurden deshalb bereits Mittel in Höhe von 17.000 Euro vorab aus dem Globalansatz bereitgestellt und zwischenzeitlich in Höhe von 13. 573,92 Euro an berechtigte Vereine ausgezahlt. Die noch verfügbaren 3.426,08 Euro wurden zum Allg. Zuschuss (55100.70510) dazugerechnet.
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Haushaltsstelle ___________________________________
Besonderer Fahrtkostenzuschuss außerhalb der Sportförderrichtlinien für die schwimmsporttreibenden Vereine, die an Wettkämpfen teilnehmen
55100.70650
Zuschuss an Sektion Bamberg des Deutschen Alpenvereins e.V.
55100.70660
Zuschuss an Schachclub Bamberg e.V.
55100.70670
Zuschuss an TTL Basketball Bamberg e.V. zum Sportbetrieb der Rollstuhlbasketballer
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Betrag ____________
1.000 Euro
2.677 Euro
671 Euro
262 Euro
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Erläuterungen ______________________________
In der Zeit zwischen Schließung des alten Hallenbades und Öffnung des Bambados entstehen den schwimmsporttreibenden Vereinen außerordentlich hohe Fahrtkosten zum Training. Durch den besonderen Fahrtkostenzuschuss sollen die schwimmsporttreibenden Vereine entlastet werden.
Aufgrund einer Empfehlung des Sport- und Freizeitsenats beschloss der Stadtrat dem Verein - außerhalb der Sportförderrichtlinien - diesen Zuschuss zu den jährlichen Mietkosten für den Kletterraum im Anwesen Fabrikbau 1 zu gewähren.
Aufgrund von Beschlüssen des Sport- und Freizeitsenats und des Stadtrats wird dieser Zuschuss seit Jahren - außerhalb der Sportförderrichtlinien - zu den jährlich anfallenden Mietkosten für das Spiellokal gewährt.
Zuschuss entsprechend dem Beschluss des Senats für Bildung, Kultur und Sport vom 18.07.2002.
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Summe
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226.170 Euro |
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III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
X | 2. | Kosten in Höhe von 226.170 Euro für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Bamberg, 10.10.2011
Kultur- und Schulreferat Schulverwaltungs- und Sportamt
Werner Hipelius Anita Schmidt
Bürgermeister stellv. Amtsleiterin