Beschlussvorlage - VO/2012/0125-61
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuausschreibung Werbenutzungsvertrag - Werbeanlagen-Standorte
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Stadtplanungsamt
- Beteiligt:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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18.04.2012
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I. Sitzungsvortrag:
Der Werbenutzungsvertrag der Stadt Bamberg mit der Fa. DSM / Ströer wurde gemäß Beschluss des Stadtrats vom 26.10.2011 zum 31.12.2012 gekündigt. Das federführende Kämmereiamt bereitet derzeit die Neuausschreibung des Werbenutzungsvertrages vor. Die Vorstellung des Vertragstextes und des Leistungsverzeichnisses der Neuausschreibung durch das Kämmereiamt erfolgt in der Sitzung des Stadtrats am 25.04.2012.
Von verschiedenen Ämtern und Stellen wurde vermehrt auf die dringende Notwendigkeit der Reduzierung von Werbeanlagen im öffentlichen Raum hingewiesen, da ein verträgliches Maß innerhalb des Welterbes überschritten ist.
Das Kämmereiamt hat der Denkmalpflege und der Stadtgestaltung Gelegenheit gegeben, aus Anlass der Neuausschreibung qualitative Fortschreibungen zugunsten des Denkmalensembles einzubringen. Im Zuge der Neuausschreibung ist es zugleich erforderlich, die künftigen Werbeanlagen zahlenmäßig und räumlich präzise festzulegen.
Vor diesem Hintergrund ist ein Gesamtübersichtsplan über die künftigen Werbestandorte entstanden, der als Anlage 2 Bestandteil des künftigen Werbenutzungsvertrags werden soll.
Das Stadtplanungsamt wird diesen Plan im Bau- und Werksenat vorstellen. Die Vorstellung erfolgt mittels einer Powerpoint-Präsentation.
Erläuterung der Anzahl der Werbeanlagen der Anlage 2 des Vertrages:
Im Folgenden eine zahlenmäßige Übersicht der DSM-Werbeanlagen
Art der Werbeanlage | Bestand nach Angabe DSM / Ströer | Bestand nach Angabe Amt 61 | Anzahl gemäß Zielplan |
Allgemeinstelle (Litfaßsäule) Veranstaltungswerbung | 18 | 18 | 18 |
Allgemeinstelle (Plakattafel) Veranstaltungswerbung | 23 | 27 | 27 |
Großflächentafeln für Wirtschaftswerbung | 62 | 71 | 65 |
Ganzsäulen (Litfaßsäule) Wirtschaftswerbung | 16 | 15 | 17 |
City-Light-Poster (Fußgängerleitsystem) | 18 | 20 | 22 |
Wechselrahmen | 50 | 50 | 34 |
Die unterschiedlichen Zahlen zum Bestand ergeben sich teilweise aus baustellenbedingten Zwischenzuständen und teilweise daraus, dass DSM / Stöer Mehrfachstandorte zum Teil nur einfach aufführt.
Erläuterung der Art der Werbeanlagen der Anlage 2 des Vertrages:
Anhand der Powerpoint-Präsentation werden die unterschiedlichen Typen der Werbeanlagen erläutert:
A1 Allgemeinstelle (Litfaßsäule) für Veranstaltungswerbung
Es liegt im Interesse der Stadt, die Allgemeinstellen für Veranstaltungswerbung in ihrer tatsächlichen Anzahl beizubehalten und diese im Vertrag dauerhaft zu sichern.
A2 Allgemeinstelle (Plakattafel) für Veranstaltungswerbung
Es liegt im Interesse der Stadt, die Allgemeinstellen für Veranstaltungswerbung in ihrer tatsächlichen Anzahl beizubehalten und diese im Vertrag dauerhaft zu sichern.
A3 Großflächentafel für Wirtschaftswerbung
Die Anzahl dieser Anlagen wird im Zielplan um sechs Anlagen an besonders sensiblen Standorten innerhalb des Welterbes reduziert.
A4 Ganzsäulen (Litfaßsäule) für Wirtschaftswerbung
Die Anzahl dieser Anlagen wird im Zielplan um zwei Anlagen erhöht.
A5 City-Light-Poster (Fußgängerleitsystem)
Die Anlagen des Fußgängerleitsystems (City-Light-Poster) werden von Besuchern der Stadt gerne angenommen, so dass die Errichtung von zwei weiteren Standorten vorgesehen ist.
A6 Wechselrahmen
Ursprünglicher Sinn und Zweck war die Anbringung ausschließlich an Brückengeländern, um dort geordnete Plakatierung sicher zu stellen.
Inzwischen wurden diese Rahmen vermehrt außerhalb von Brückenbereichen an Straßenrändern angebracht.
Die Wechselrahmen werden im Zielplan wieder auf die Brückenbereiche beschränkt. An den neuen Brücken Luitpoldbrücke, Löwenbrücke und Kettenbrücke, sowie am historischen Brückenensemble zwischen Schleuse 100 und der Unteren Brücke dürfen auch weiterhin keine Wechselrahmen angebracht werden. Daher reduziert sich die Anzahl von 50 auf 34 Stück.
A7 Dreiseitständer
Zu den DSM-Werbeanlagen zählten bislang auch so genannte Dreiseitständer. Die Anzahl ist von DSM/Ströer mit 13 Stück beziffert. Mittels der Dreiseitständer und deren Belegung durch regionale Gewerbetreibende sollte eine Abnahme privater Werbeständer in der Innenstadt erzielt werden. Diese Wirkung hat sich jedoch nicht eingestellt. Vielmehr sind die Dreiseitständer ihrerseits zum Problem geworden, weil sie bei jeder städtischen Aufwertungsmaßnahme im öffentlichen Raum (z.B. Heumarkt, Hauptwachstraße, Kettenbrückstraße, Lange Straße) etc. im Wege stehen. Im Zielplan sind deshalb innerhalb des Stadtdenkmals künftig keine Dreiseitständer mehr vorgesehen.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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