Beschlussvorlage - VO/2012/0500-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsberatungen 2013; Vollzug des Verwaltungshaushaltes der Stadt Bamberg; Sperren und Mittelfreigaben von Zuwendungen für laufende Zwecke (Gruppen 70, 71)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Bertram Felix
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzsenat
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Empfehlung
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05.12.2012
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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12.12.2012
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II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussantrag:
Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
1. Um einen reibungslosen Vollzug der Haushaltspläne 2013 Verwaltungshaushalt zu gewährleisten und um die Stadt Bamberg gegen Mehrausgaben sowie Mindereinnahmen insbesondere bei den Steuern abzusichern, werden die Haushaltsansätze der
Gruppe 70 (freiwillige Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale, gemeinnützige oder ähnliche Einrichtungen sowie an Sportvereine, kulturelle Vereine und sonstige Institutionen)
bis zum 30.09.2013 gesperrt
und die Haushaltsansätze der
Gruppe 71 (Zuweisungen und sonst. Zuschüsse für laufende Zwecke)
bis zur Bekanntmachung der Haushaltssatzung gesperrt.
2. Die Sperre nach Ziffer 1 gilt generell nicht
? soweit Zahlungen aufgrund rechtlicher Verpflichtungen zu leisten sind,
? für Ansätze, die im Haushaltsplan als Pflichtleistung (PFL) gekennzeichnet sind sowie
? für Ansätze, für die bereits eine beschlussmäßige Mittelfreigabe gesondert ausgesprochen wurde.
3. Abweichend von Ziffer 1 werden sämtliche im Budgetring 510 zusammengefasste (gegenseitig deckungsfähige) Haushaltsstellen der Gruppe 70 wie folgt freigegeben:
? zum 01.01.2013 in Höhe von 25 %
? zum 01.04.2013 in Höhe von 50 %
? zum 01.07.2013 in Höhe von 75 %
? zum 01.10.2013 in Höhe von 100 %
4. Abweichend von Ziffer 1 gelten folgende, gesonderte Freigaben:
4.1 - Mittelfreigabe nach Bekanntmachung der Haushaltssatzung - bei den Haushaltsstellen
? 11450.70250 Familienfreundliche Stadt (Amt 38)
? 36500.70000 Zuschuss an die ARGE Historische Städte für die Geschäftsstelle
(Amt 61)
? 37000.70310 Zuschuss an Religionsgemeinschaften für Arbeiten des Gartenamtes
(Amt 20)
? 37000.70320 Vertragliche Arbeiten des Gartenamtes für Religionsgemeinschaften
(Amt 20)
? 45520.70150 Zuschuss an Verein für Jugendhilfe e. V. (Amt 51)
? 55100.70560 Betriebskostenzuschuss für den Unterhalt von Sportplätzen (Amt 452)
? 55100.70580 Zuschuss an Turn- und Sportvereine für Benutzung des Hallenbades
(Amt 452)
4.2 - Mittelfreigabe zu 50% nach Bekanntmachung der Haushaltssatzung (Verteilung durch den zuständigen Fachsenat) - bei der Haushaltsstelle
? 55100.70000 Zuschüsse Globalbetrag (Amt 452)
4.3 - Mittelfreigabe zu 75% nach Bekanntmachung der Haushaltssatzung (Verteilung durch den zuständigen Fachsenat) - bei der Haushaltsstelle
? 47010.70000 Zuschüsse Globalbetrag (Amt 50)
4.4 - Mittelfreigabe zu einem Teilbetrag von 40.000 sofort (betrifft den Kongress des Verbandes deutscher Musikschulen) sowie
- Mittelfreigabe zu einem Teilbetrag von 80.000 nach Bekanntmachung der Haushaltssatzung (Verteilung durch den zuständigen Fachsenat) -
bei der Haushaltsstelle
? 30000.70000 Zuschüsse Globalbetrag (Amt 45)
4.5 - Mittelfreigabe zu einem Teilbetrag von 50.000 sofort (Verteilung durch den zuständigen Fachsenat) - bei der Haushaltsstelle
? 40700.70200 Zuschüsse Globalbetrag (Amt 51)
4.6 - Mittelfreigabe zu 50% sofort, im Übrigen nach Bekanntmachung der Haushaltssatzung - bei den Haushaltsstellen
? 00200.70000 Zuschüsse für Veranstaltungen Dritter (Ref. 1/Amt 10)
? 00200.70010 Zuschüsse an Bamberger Vereine für Veranstaltungen
in der Konzerthalle (Ref. 1/Amt 10)
? 30000.70010 Zuschüsse an Bamberger Vereine für Veranstaltungen
in der Konzerthalle (Amt 45)
? 55100.70550 Zuschuss an Turn- und Sportvereine für Anwesenheitsgeld (Amt 452)
? 79100.71850 Betriebszuschuss an den Stadtmarketing-Verein (Amt 20)
4.7 - Mittelfreigabe zu 100% sofort - bei den Haushaltsstellen
? 11400.71820 Förderung v. Studierenden mit Hauptwohnsitz in Bamberg (Amt 301)
? 31200.71800 Zuschuss an den Universitätsbund Bamberg (Amt 233)
? 33200.70200 Zuschuss an die Bamberger Symphoniker (Amt 20)
? 45150.70010 Zuschuss an Stadtjugendring für Betriebskosten und Verbands-
förderung (Amt 51)
? 46010.70900 Zuschuss an iSo e.V. (Amt 51)
? 79100.71810 Betriebszuschuss an das Innovations- und Gründerzentrum (Amt 231)
? 88000.71800 Betriebskostenzuschuss (Amt 10)
5. Wenn sich die Einnahmen im Laufe des Haushaltsjahres 2013 entsprechend den Haushaltsansätzen entwickeln und die lfd. Ausgaben nicht steigen, kann das Finanzreferat (mit der Zustimmung des Finanzsenates) gesperrte Mittel früher freigeben und die freiwilligen Leistungen an Vereine und Verbände vorzeitig auszahlen.