Beschlussvorlage - VO/2012/0543-10
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligungscontrolling; hier: Stadtnetz Bamberg, Gesellschaft für Telekommunikation mbH - Bestellung des Abschlussprüfers 2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Amt für Zentrale Dienste
- Referent:in:
- Christian Hinterstein
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzsenat
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Empfehlung
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05.12.2012
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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12.12.2012
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I. Sitzungsvortrag:
In der Sitzung des Verwaltungsrates der Stadtnetz Bamberg, Gesellschaft für Telekommunikation mbH am 30.11.2012 ist vorgesehen, auf Vorschlag der Geschäftsführung in Bezug auf die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 folgende Empfehlung an die Gesellschafterversammlung auszusprechen:
Die Gesellschafterversammlung weist den Geschäftsführer an, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2012 den Wirtschaftsprüfer
Dr. Johann Pentenrieder
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
Renatastraße 73
80639 München
zu beauftragen.
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auch auf die Aufgaben nach § 53 Abs. 1 und 2 HGrG.
Aufgrund der gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen in § 7 Abs. 4 und § 12 Abs. 2 Nr. 2 GV darf der Geschäftsführer der STWB Stadtwerke Bamberg GmbH sein Stimmrecht in den Gesellschafterversammlungen der Stadtnetz Bamberg nur aufgrund der vorherigen Zustimmung seitens der Gesellschafterversammlung der STWB Stadtwerke Bamberg GmbH ausüben. Hierzu bedarf es wiederum der Zustimmung des Stadtrates der Stadt Bamberg.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussantrag:
Der Finanzsenat empfiehlt der Vollsitzung folgende Beschlussfassung:
1. Vom Sitzungsvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
2. Der Empfehlung des Verwaltungsrates der Stadtnetz Bamberg, Gesellschaft für Telekommunikation mbH vom 30.11.2012 wird zugestimmt.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |