Beschlussvorlage - VO/2012/0601-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau eines Einfamilienhauses und einer Garage mit Nebenräumen Bamberg, Wildensorger Straße 18 3. Lesung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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04.12.2012
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I. Sitzungsvortrag:
Bauherr: König Peter
Entwurfsverfasser: Dipl.-Ing. Michael Müller
Oben genanntes Bauvorhaben wurde in der Sitzung des Bau- und Werksenates am 08.06.2011 behandelt. Der Beschluss lautete:
Die Angelegenheit wird in die 3.Lesung verwiesen
Der Bauherr hat mit Datum vom 16.10.2012 eine vollständig überarbeitete Planung vorgelegt.
Kurzbeschreibung:
Es ist nun ein eingeschossiges Einfamilienhaus mit teilweise ausgebautem Untergeschoß und einem begrünten Flachdach geplant. Auf Grund der Topographie erscheint das Wohnhaus in südöstlicher Richtung zweigeschossig. Das Flachdach wird extensiv begrünt.
Die Garage (3 Pkw) mit Nebenräumen befindet sich 5,00 m abgerückt an der Wildensorger Straße. Die Garage erhält ein begrüntes Flachdach und einen Aufzug, der durch einen Verbindungssteg mit dem Wohnhaus verbunden ist.
Größe des Bauvorhabens:
Wohnhaus UG: 6,20/11,00 m 21,50 m
Wohnhaus OG: 15,00 m 17,00 m 6,70/9,00 m
Garage: 8,25 m 11,50 m 3,00 m
Antragseingang: 13.12.2010
vollständig: 10.10.2012
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: 10 C -18 A
rechtsverbindlich seit: 18.06.1965
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): allgemeines Wohngebiet
vorgesehene Abweichung:
- Überschreitung der Baugrenzen
Begründung:
Da die Abweichung für die Überschreitung der Baugrenze im Untergeschoss für den Fitnessbereich und im Obergeschoss als Begradigung des damals festgelegten Baurahmens (einem früheren Grundstückszuschnitt entsprechend) die Grundzüge der Planung nicht berührt, ist sie städtebaulich und planungsrechtlich vertretbar. Das Bauvorhaben hält ansonsten die Festsetzungen des Bebauungsplanes ein.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: nicht erforderlich
Die Nachbarbeteiligung wird zur Zeit durchgeführt. Nachbarrechte sind nicht beeinträchtigt.
Kfz Stellplätze:
erforderlich: 2 anrechenbar: / nachzuweisen: 2
Nachweis auf Baugrundstück: 2
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Dem Sitzungsbericht liegen die überholten Pläne (zum Vergleich) und der Sitzungsbericht des BWS vom 08.06.2011 nochmals bei.
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich