Beschlussvorlage - VO/2013/0026-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau einer Jugendfreizeitstätte BasKIDhall, Kornstraße 20, Bamberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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06.02.2013
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I. Sitzungsvortrag:
Bauherr: Stadtbau GmbH Bamberg
Entwurfsverfasser: Architekt Stephan Gleisner
Kurzbeschreibung:
Es wird beabsichtigt eine Jugendfreizeitstätte mit umfangreichen Sportmöglichkeiten zu errichten. Das Vorhaben verfolgt das Ziel eine innovative und deutschlandweit einzigartige Jugendfreizeitstätte zu schaffen. Es kombiniert Ansätze, wie Verbindung der offenen Jugendarbeit mit Sport sowie mit ergänzenden und außerschulischen Bildungsangeboten (z.B. Hausaufgabenbetreuung, offener Treff, außerschulische Bildungsangebote, kultur- und medienpädagogische Projekte). Neben der Halle und dem Jugendbereich wird im 1. Obergeschoss ein gesondertes Areal für die Brose Baskets, errichtet. Dieses beinhaltet Umkleiden, einen Fitnessbereich und Büros für den Trainerstab. Für das 2. Obergeschoss ist eine Büronutzung vorgesehen.
Das geplante Gebäude besteht aus 3 Bauteilen:
- Trainingshalle (1-geschossig mit Satteldach, Dachneigung ca. 10 Grad und umlaufender
Attika);
- Anbau (3-geschossig mit Flachdach);
- offener Eingangsbereich (1-geschossig mit Flachdach);
Größe des Bauvorhabens:
- Trainingshalle
Breite: 20,59 m Länge: 40,57 m Gesamthöhe: ca. 11,00 m
- Anbau
Breite: 9,45 m Länge: 48,10 m Höhe: ca. 11,00 m
- Eingangsbereich
Breite: 3,00 m bzw. 17,74 m Länge: 7,21 m bzw. 32,80 m Höhe: ca. 3,60 m
Antragseingang: 09.01.2013
vollständig: 18.01.2013
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes - Nr.: 91 L / 247 A
rechtsverbindlich seit: 17.12.1965
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO)
vorgesehene Abweichung:
- Überschreitung der Baugrenze an der Straße
- Überschreitung der zulässigen Geschossigkeit (zulässig 1 Gewerbegeschoss, geplant sind teilweise 3 Geschosse);
Begründung:
Dem Vorhaben kann gemäß § 31 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO als
Anlage für soziale und sportliche Zwecke in einem Stadtteil mit besonderem
Entwicklungsbedarf ausnahmsweise in einem festgesetzten Gewerbegebiet
planungsrechtlich zugestimmt werden. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
- Die erforderliche nordwestliche Abstandsfläche kann nicht auf dem Baugrundstück
nachgewiesen werden. Die betroffene Nachbarin, Eigentümerin der Fl.Nr. 4466/9, hat einer
Abstandsflächenübernahme zugestimmt.
- Gemäß Art. 6 Abs. 2 BayBO dürfen Abstandsflächen auch auf öffentlichen Verkehrsflächen
liegen, jedoch nur bis zu deren Mitte. Die erforderliche nordöstliche Abstandsfläche
überschreitet die Straßenmitte und liegt teilweise noch auf dem gegenüberliegenden
Grundstück Fl.Nr. 4467/35. Auch für dieses Grundstück liegt eine Zustimmung zur
Abstandsflächenübernahme durch die betroffene Grundstückseigentümerin vor.
Kfz Stellplätze:
erforderlich: 32 anrechenbar: -/- nachzuweisen: 32
Nachweis auf Baugrundstück: 23
Das Bauvorhaben soll auf dem Gelände des Bauhofs einer Baufirma errichtet werden. Die noch verbleibende Grundstücksfläche soll zu einem späteren Zeitpunkt überplant werden. Die Stellplätze für das beantragte Bauvorhaben werden als Provisorium direkt an der Kornstraße angeordnet. Somit stehen lediglich 23 Stellplätze zur Verfügung. Dies ist aus bauordnungsrechtlicher Sicht übergangsweise hinnehmbar. Sobald die Gesamtplanung für das Areal rechtskräftig ist, sind die Stellplätze entsprechend der Planung zu ändern. Weiterhin ist dann die erforderliche Anzahl von 32 Stellplätzen herzustellen. Die Stellplätze entlang der Kornstraße werden daher auf Widerruf genehmigt.
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit:
Die Freizeitstätte soll auch Jugendlichen mit Behinderungen zur Verfügung stehen. Zurzeit
wird durch die Behindertenbeauftragte geprüft ob die gesetzlichen Vorgaben diesbezüglich
eingehalten werden.
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Umweltrechtliche Belange werden zurzeit noch geprüft.
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich