Beschlussvorlage - VO/2013/0333-23
Grunddaten
- Betreff:
-
Gebührenordnung für die Feldgeschworenen in der Stadt Bamberg - Antrag auf Erhöhung der Stundensätze
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Immobilienmanagement
- Referent:in:
- Felix, Bertram
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzsenat
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Empfehlung
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23.07.2013
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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24.07.2013
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I. Sitzungsvortrag:
In der Stadt und im Landkreis Bamberg erhalten die Feldgeschworenen derzeit eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 9,50 und die Feldgeschworenenobmänner in Höhe von 10,-- je Stunde.
Die Gebühren orientierten sich bisher an den Stundensätzen der Maschinenringe in Oberfranken. Deren empfohlene Verrechnungssätze betragen aktuell für die Arbeitskraft wirtschaftlich und für die Arbeitskraft Wald 10,-- bis 12,-- .
Da die in Oberfranken einheitlich geltenden Stundensätze in den letzten Jahren nicht mehr angepasst wurden und um einen größeren Anreiz bei der Nachwuchsgewinnung zu schaffen, wurde bei der letzten Tagung der Arbeitsgemeinschaft der Feldgeschworenenvereinigungen von Oberfranken (ArgeOF) am 14.02.2013 der Beschluss gefasst, dass die Stundensätze der Feldgeschworenengebühren um 1,-- auf 10,50 für den Feldgeschworenen bzw. auf 11,-- für den Feldgeschworenenobmann zum 01.01.2014 angemessen erhöht werden sollen.
Die beantragten Stundensätze liegen unter denen, die in einigen Regionen Unter- und Mittelfrankens sowie der Oberpfalz bereits heute schon vergütet werden.
Die Feldgeschworenenvereinigung Bamberg hat daher gebeten, dass sich die Stadt Bamberg der Empfehlung der ArgeOF anschließt und die Feldgeschworenengebühren wie oben ausgeführt neu festsetzt, sodass in Oberfranken weiterhin einheitliche Stundensätze gelten.
Hierzu wird aus Sicht der Verwaltung wie folgt Stellung genommen:
Die Feldgeschworenen üben ein kommunales Ehrenamt aus. Ihnen obliegen dabei gesetzliche Aufgaben, insbesondere die Aufgaben gemäß Art. 12 Abmarkungsgesetz (AbmG).
Die (Brutto-)Stundensätze der Feldgeschworenen sind im Vergleich zu den heutzutage üblichen
(Brutto-)Lohnkosten insgesamt als günstig zu betrachten. Die beantragte Erhöhung der Stundensätze zum 01.01.2014 entspricht im Bezug auf die letzte Erhöhung vom 01.01.2009 einer jährlichen Steigerung von rund 2% und bleibt damit hinter der bisherigen Nominallohnentwicklung im Vergleichszeitraum zurück. Die beantragte Erhöhung ist daher als angemessen anzusehen.
Die Verwaltung empfiehlt daher die beantragte Erhöhung der Stundensätze zu genehmigen, zumal es gerade im Oberzentrum Bamberg aufgrund anderer attraktiver Nebenerwerbsmöglichkeiten immer schwieriger wird, zu den oben genannten Stundenlöhnen geeignete und qualifizierte Nachwuchsfeldgeschworene zu finden.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag:
Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:
Der Stadtrat beschließt folgende
Satzung
zur Änderung der Gebührenordnung für die Feldgeschworenen
in der Stadt Bamberg vom 03.12.2001
Die Stadt Bamberg erlässt aufgrund des Art. 19 Abs. 1 des Gesetzes über die Abmarkung von Grundstücken (Abmarkungsgesetz AbmG ) vom 06.08.1981 (BayRS 219-2F), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.07.2009 (GVBl. S. 400), folgende Änderungssatzung:
§ 1
Änderungen
Die Gebührenordnung für die Feldgeschworenen in der Stadt Bamberg vom 03.12.2001 (Mitteilungsblatt Amtsblatt der Stadt Bamberg vom 14.12.2001, Nr. 26), zuletzt geändert durch Satzung vom 30.10.2008 (Rathaus Journal Amtsblatt der Stadt Bamberg vom 07.11.2008, Nr. 23) wird wie folgt geändert:
§ 2 Satz 1 Halbsatz 2 erhält folgende Fassung: sie beträgt je angefangene Stunde 10,50 für den Feldgeschworenen und 11,-- für den Obmann.
§ 2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am 01.01.2014 in Kraft.
Bamberg,
Stadt Bamberg
Andreas Starke
Oberbürgermeister
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
X | 2. | Kosten in Höhe von ca. 300,-- für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |